Ist dieser bericht einer jugendgerichtshilfe ok?
hallo, also wir sollen als eine jugendgerichtshilfe einen bericht über gute lebensumstände eines täters schreiben,also es wird ermittelt, ob der täter 1500€ aus habgier oder not gestohlen hat, und ich schreibe ja über gute lebensumstände, also hat er aus habgier gestohlen, hier ist mein kurzer bericht: Jerome B.(also so heißt der täter) lebt in guten lebensumständen, er wohnt in seinem elternhaus und hat einen guten schulabschluss. Jerome bekommt jeden monat regelmäßig taschengeld und seine eltern haben ein geregeltes einkommen. das bedeutet , dass er in keinerlei notsituation gehandelt hat. es war aus habgier. das ist jetzt mein bericht, also bitte berichtigt auch jegliche deutschfehler, außer groß- und kleinschreibung..
Danke im voraus :)
2 Antworten
Nein, erst Allgemeines. -> lebt bei Eltern und ist dort aufgewachsen, hat 1-2-3 Geschwister, die 10 und 12 Jahre alt sind. Mutter Büroangestellte, Vater Taxifahrer. Geht in die 9. Klasse der Gute-Frage-schule. Seine Noten sind durchschnittlich gut. Seine Freizeitinteressen sind Radfahren, gemeinsam mit Freunden Fußballturniere besuchen und lesen. Seine Eltern berichten, daß es bisher wenig Probleme gegeben hat, er zur Zeit allerdings durch den Wegzug seines besten Freundes belastet ist, was ihm sehr zu schaffen macht. Sein Taschengeld in Höhe von 50 Euro gibt er hauptsächlich für gemeinsame Aktivitäten mit den Freunden aus. Später möchte er mal Maurer werden und bewirbt sich schon für einen Praktikumsplatz:
Zur Tat: Jerome gibt an, an diesem Tag sehr frustriert gewesen zu sein, da er eine schlechte Note bekommen hat und zusätzlich seine Freundin mit ihm Schluß gemcht hat. Er kann sich die Tat selber nicht erklären und sieht es als Kurzschlußhandlung an. Diese Tat tut ihm sehr leid, er hat sich bei dem Opfer bereits persönlich entschuldigt und diesem einen gemeinsamen Kinobesuch als Entschädigung angeboten.
Fazit: offenbar war diese Straftat ein einmaliges Vergehen, Jerome bereut seine Tat, er hat sich bereits bei dem Opfer entschuldigt, häuslicherseits wurde diese Tat eingehend besprochen.
Deine Fehler: Ob die Lebensumstände "gut" oder "schlecht" sind, hat das Jugendamt vor dem Richter nicht so zu beurteilen, die Jugendgerichtshilfe soll Auskunft darüber geben, aber nicht urteilen! Weiterhin: Ob die Eltern ein "geregeltes" Einkommen haben, ist nicht wichtig, wichtig ist, ob die Eltern erwerbstätig sind und in etwa welchen Berufen. Wichtig weiterhin seine Freizeit, seine schulischen Leistungen, die Einstellung seiner Eltern zu ihm, weiterhin seine Zukunftspläne. Grober Fehler: eine Vorverurteilung der Tat - egal ob zum Guten oder Schlechten. Beurteilen darf ganz alleine der Richter und nur der ist dafür zuständig !!!!!!!!!!! Wichtig ist allerdings auch, was der Jugendliche selber zu seiner Tat sagt und wie in der Familie damit umgegangen wird (ob überhaupt).
Die Jugendgerichtshilfe ist dafür da, damit der angeschuldigte Jugendliche und auch die Tat besser vom Richter eingeordnet werden kann.
Danke für das Sternchen. Eigentlich könntest du das mehr oder weniger einfach von mir abschreiben. Wäre aber besser, du benutzt mehr eigene Worte dabei. Ich lese diese Berichte häufig, glaube es würde auffallen, wenn dein Bericht so professionell klingen würde ;-)
Mir tut dein Lehrer jetzt schon leid, wenn er deinen Bericht lesen muss.
Schon deine Frage ist so ein Durcheinander, ohne konkrete Angaben, nicht zielgerichtet und plausibel. Denk mal generell über deinen Schreibstil nach. Wie viele Kommata hast du eigentlich in einem Satz? Welches ist der Hauptsatz, welches der Nebensatz?
Sorry, das tue ich mir nicht an.
sehr nett, aber wär auch toll gewesen, wenn du auch mal beispiele genannt hättest. und mir weiterhilfst... aber danke :)