Müsste die Versicherung vom Krankenhaus gestohlenes Handy erstatten?

7 Antworten

Dann hättest du das Handy der Schwester in Obhut geben müssen. Da du das aber wahrscheinlich nicht wolltest, ist es jetzt eben weg. Meist ist es ja gerade während der Neuaufnahme in der ersten Zeit, in solchen Einrichtungen auch verboten, das Handy zu benutzen.

Nach 3 Jahren nützt dir das ganze ohnehin nichts mehr.

Müsste die Versicherung vom Krankenhaus gestohlenes Handy erstatten?

Nein. Selbst Schuld, wenn du Wertsachen nicht verschließt, oder besser gleich zuhause lässt.

In jedem Krankenhaus in dem ich war wurde IMMER darauf hingewiesen, dass für Wertgegenstände KEINE Haftung übernommen wird.

Wenn man also entsprechend wertvolle Geräte oder ähnliches dabei hat, geschieht dies auf eigene Gefahr.

Lollilo3 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 18:54

Man ist aber auf eine Station mit psychisch kranken Menschen die mich sogar geschlagen & bespuckt hatten! & man ist selber nicht klar im Kopf also kann man nicht drauf aufpassen

Ratefuchs007  16.08.2021, 18:58
@Lollilo3
... also kann man nicht drauf aufpassen

Dann hättest Du es nicht mitnehmen dürfen.

Egal wie oft Du noch fragst:
Es war Deine Entscheidung das Ding mitzunehmen, es übernimmt niemand die Haftung dafür - was übrigens auch allgemein bekannt ist - also hast Du die Folgen zu tragen, wenn der Dieb nicht gefasst wird.

VictorVector  16.08.2021, 19:00
@Lollilo3

Ändert nichts daran ....

Lollilo3 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 19:02
@Ratefuchs007

Ich wurde zwangseingewiesen und war nicht beim Verstand!

Ratefuchs007  16.08.2021, 19:02
@Lollilo3

Ändert nichts daran ....

Lollilo3 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 19:05
@Ratefuchs007

Und was wenn ein Patient es aus meiner Hand rausgerissen & zerstört hätte? Gilt dann auch das gleiche??

VictorVector  16.08.2021, 19:05
@Lollilo3

Dein Zustand ändert immer noch nichts dran, dass keine Haftung übernommen wird.

Ratefuchs007  16.08.2021, 19:07
@Lollilo3
Und was wenn ein Patient es aus meiner Hand rausgerissen & zerstört hätte? Gilt dann auch das gleiche??

Ganz andere Konstellation:

Dann wäre der Verursacher haftbar, aber nicht die Versicherung des Krankenhauses.

Wollen wir das Ganze noch bis heute Abend fortsetzen?

Lollilo3 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 19:09
@Ratefuchs007

Niemand zwingt dich zu antworten 😂

Ratefuchs007  16.08.2021, 19:09
@Lollilo3

Ich weiß. 😉

VictorVector  16.08.2021, 19:12
@Lollilo3
Und was wenn ein Patient es aus meiner Hand rausgerissen & zerstört hätte? Gilt dann auch das gleiche??

Das wäre dann eine Sachbeschädigung, und wie Ratefuchs007 bereits schrieb, wäre dann im Normalfall der Verursacher dafür haftbar zu machen. Wenn dieser eine Versicherung hat, würde diese zahlen.

ABER ... da wäre dann vorab zu klären, ob jemand "geistig verwirrtes" in der Psychiatrie oder wo auch immer dafür haftbar zu machen wäre.

Durfte man denn da überhaupt ein Handy dabei haben?

Ausserdem: für Wertsachen wird in keinem Krankenhaus irgendeine Haftung übernommen! Musst du schon selber drauf aufpassen oder es zu Hause lassen

Lollilo3 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 19:01

Ja darf man ich wurde zwangseingewiesen weil ich mich wohl umbringen wollte ich war nicht klar im Kopf wie gesagt & müsste man nicht dann auf solche Personen achten oder wenn so etwas passiert die Polizei rufen? Ist das nicht unter anderem die Aufgabe von der Pflegekraft auf psychisch kranken Menschen aufzupassen oder selbst durchsuchen? Ich sagte auch dass sie die Polizei rufen sollen die meinten aber was weg ist ist weg der Täter ist aber auf Station der nicht fliehen kann 🤦🏻‍♀️

DerHans  17.08.2021, 12:05
@Lollilo3

Denkst du die Polizei hätte dann einen richterlichen Beschluss bekommen, die ganze Station zu durchsuchen. Die anderen Leute dort waren ja ebenfalls krank.

Die Schwester hätte den Dieb gar nicht durchsuchen dürfen, wohl aber hätte sie die Polizei rufen können.

Mich würde es aber wundern, wenn das Krankenhaus den Schaden übernimmt. Das ist dann dein persönliches Pech, wenn du dein Handy nicht gegen Diebstahl versichert hast. Du hättest auch im Nachhinein zur Polizei gehen können und den Täter, du weißt ja offensichtlich wer es war, anzeigen können.

Wenn du das nicht gemacht hast, dann ist das deine eigene Schuld.

Lollilo3 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 19:21

Nein wir wussten nicht wer es war ich hatte eine Vermutung und den Namen von dieser Person darf das Personal nicht hergeben und damals als ich ein klaren Kopf hatte hab ich online eine Anzeige erstattet was natürlich wie immer nichts brachte

wiki01  16.08.2021, 19:46
@Lollilo3
online eine Anzeige erstattet was natürlich wie immer nichts brachte

Woher weißt du das?