Gerichtsauflagen nicht erfüllt was kommt auf mich zu?
Hallo ich habe vor 2 jahren EC Karten Betrug begangen (3 Euro) Dann war ich im April vor Gericht ich habe Gerichtsauflagen bekommen mir Arbeit zusuchen und im Monat 10 Bewerbungen einzureichen und 20 Sozialwochenstunden abzuleisten ich bin den auflagen nicht nachgekommen .Jetzt wurde der Gerichtstermin aufgerollt und ich habe im Oktober ein neuen termin mit welcher strafe kann ich rechnen ich bin 17
2 Antworten
Wenn du das erste Mal auffällig geworden bist, kannst du mit Milde rechnen- man wird dir eine Gefängnisstrafe aussprechen, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Wirst du innerhalb dieser Zeit wieder straffällig, ist die Milde vorbei und du musst die Strafe absitzen.
Bewährung heisst auch Auflagen erfüllen. Diese Auflagen nicht zu erfüllen, kommen einem Bruch der Auflagen gleich, Auch dann wirst du für die Zeit der ausgesprochenen Haftstrafe einen besonders festen Wohnsitz haben.
Ins Gefängnis muss man als Jugendlicher Straftäter nur in sehr seltenen Fällen. Dabei geht es meist um Gewaltdelikte. Dir kann nur die Verhängung von Jugendarrest drohen. An deiner Stelle würde ich die Auflagen so schnell wie möglich nachholen, damit du davon verschont bleibst.
Jugendarrest ist keine Haftstrafe und wird auch nicht im Gefängnis, sondern in besonderen Einrichtungen (jugendherbergenähnlich) abgeleistet. Er kann auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, § 87 I JGG.
Jugendarrest ist eine Art Haftstrafe, Auch dieser kann zur Bewährung ausgesetzt werden- und wiederum mit der Erfüllung anderer Bedingungen gekoppelt sein.
das heißt ich könnte damit rechnen das ich nicht ins Gefängnis muss?
Es kann Jugendarrest verhängt werden. Ist er vollstreckt worden, kann der Richter die Auflagen für erledigt erklären, muss es aber nicht.
Er wurde offensichtlich schon nach Jugendstrafrecht verurteilt (Auflagen bzw. Weisungen). Eine Jugendstrafe (Gefängnis) kommt daher sowieso nicht mehr in Betracht.