Gerichtsauflagen nicht erfüllt was kommt auf mich zu?

2 Antworten

Wenn du das erste Mal auffällig geworden bist, kannst du mit Milde rechnen- man wird dir eine Gefängnisstrafe aussprechen, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Wirst du innerhalb dieser Zeit wieder straffällig, ist die Milde vorbei und du musst die Strafe absitzen.

Bewährung heisst auch Auflagen erfüllen. Diese Auflagen nicht zu erfüllen, kommen einem Bruch der Auflagen gleich, Auch dann wirst du für die Zeit der ausgesprochenen Haftstrafe einen besonders festen Wohnsitz haben.

Ronox  14.09.2014, 18:58

Ins Gefängnis muss man als Jugendlicher Straftäter nur in sehr seltenen Fällen. Dabei geht es meist um Gewaltdelikte. Dir kann nur die Verhängung von Jugendarrest drohen. An deiner Stelle würde ich die Auflagen so schnell wie möglich nachholen, damit du davon verschont bleibst.

Ronox  14.09.2014, 18:56

Jugendarrest ist keine Haftstrafe und wird auch nicht im Gefängnis, sondern in besonderen Einrichtungen (jugendherbergenähnlich) abgeleistet. Er kann auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, § 87 I JGG.

Ronox  14.09.2014, 17:56

Er wurde offensichtlich schon nach Jugendstrafrecht verurteilt (Auflagen bzw. Weisungen). Eine Jugendstrafe (Gefängnis) kommt daher sowieso nicht mehr in Betracht.

SprecherGF  14.09.2014, 17:58
@Ronox

Jugendarrest ist eine Art Haftstrafe, Auch dieser kann zur Bewährung ausgesetzt werden- und wiederum mit der Erfüllung anderer Bedingungen gekoppelt sein.

lprblizzard 
Beitragsersteller
 14.09.2014, 18:00
@Ronox

das heißt ich könnte damit rechnen das ich nicht ins Gefängnis muss?

Es kann Jugendarrest verhängt werden. Ist er vollstreckt worden, kann der Richter die Auflagen für erledigt erklären, muss es aber nicht.