Antwort auf Anfrage für eine Ratenzahlung?
Grüße Sie,
wie oben angeführt habe ich folgende Frage :
Person X wird Strafrechtlich wegen einer Körperverletzung veruteilt ( Vorfall während seiner Tätigkeit als Türsteher in einer Auseinandersetzung mit einem Betrunkenen Gast welcher grad vom Club weggewießen worden ist).
Person X erhält ständig Forderungen wie Schadensersatz Gerichtskosten und Krankenhauskosten etc. Diesen Forderungen hat sich X Ratenzahlungen ausgemacht und begleicht Sie auch.
X hat jedoch auch ein Schreiben des Gerichts erhalten, dass er auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zahlen muss. Da X dachte, dass die Kosten in der Ratenzahlung die er sich mit dem Geschädigten ausgemacht hat inbegriffen wird, hat er seine Raten gezahlt und das Schreiben vorerst nicht berücksichtigt.
Nach einiger Zeit flatterte ein Schreiben der Kanzlei des Rechtsanwaltes ein in welchem drinnen stand, dass festgehalten wird, dass X noch keine Zahlung geleistet habe, sollte die Zahlung in 2 wochen nicht erfolgen, wird sich die Kanzlei gerichtliche Hilfe holen. Erst da begriff X, dass die Forderungen des Schmerzensgeldes umd der Forderung des Rechtsanwaltes voneinder getrennt sind. Darauf schrieb X der Kanzlei rief auch dort an weil er keine Antwort darauf erhalten hatte. Am telefon erklärte Ihm der Anwalt das schreiben sei ein Fehler der Kanzlei gewesen und X solle diesen nicht berücksichtigen.
X war verwundert drüber, hielt deshalb Rücksprache mit seinem Bewährungshelfer, welcher Ihm dazu geraten hat, den Anwalt nochmals anzuschreiben und Ihn darauf hinzuweißen, dass so eine Forderung doch bestehe und vermutlich kein Fehler gewesen ist. X tat dies auch und hat in der Mail auch um eine Ratenzahlung angefragt.
Eine Antwort darauf kam bis heute nicht. Auch flatterten keine Mahnungen etc ein obwohl Monate vergangen sind.
Das Geld kann ich leider nicht aufeinmal aufbringen.Wie sieht es mit der gesetzlichen Lage aus wenn der Anwalt nicht auf die Anfrage antwortet, das Geld gemein gesagt einfach nicht will und meint es Liege ein Fehler seiner Kanzlei vor? Dass er die Ratenzahlung nicht annehmen muss ist mir klar, darauf reagieren aber schon?
Die Sorge die X hat liegt darin, dass vlcht irgentwann sich eine Klage ergibt und X plötzlich doppelt soviel zahlen muss wie eh schon.
Ich bin dankbar für jeden Tipp bzw Meinung von euch.
Beste Grüße
6 Antworten
Sind ja bereits viele Antworten da, meine persönliche Meinung ist dass ich glaube der Anwalt hat bereits den Vollstreckungsbescheid erlassen, hat einfach kein Böck mehr auf ein langes Prozedere. Solltest du gelbe Post bekommen, dann lege sofort Widerspruch ein.
Damir wird sich hier glaube ich keine auskennen. Einfach zum Anwalt gehen oder sie Summe direkt zahlen.
Ich kenne es nur so, das das Gericht eine Rechnung schickt, die Krankenkasse eine, Der Anwalt eine und Schmerzensgeld direkt an den Geschädigten gezahlt werden. Also ich würde da nicht locker lassen und nochmals beim Anwalt, nachhacken.
Ein Weiteres Schreiben an den Anwalt kann man noch machen. Kommt dann wieder nichts eben einfach nur warten bis, nach drei Jahren zum Jahresende, Verjährung eintritt.
Vllt sollte der bawaherungshelfer Mal bei der Kanzlei anrufen wen er der Meinung ist , dass du es doch zahlen musst .
Oder du Holst dir ein Anwalt der das alles für dich klärt