Baufinanzierung nach beendeter Privatinsolvenz?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hmm......wenn deine Eltern dafür bürgen, sollte das laufen . Ich kenne auch einen Fall , da hat ein guter Freund der Familie die Finanzierung auf sich genommen .So jemanden muss man natürlich erstmal finden . In diesem Fall wurde inzwischen , nach Ablauf der Insolvenz und den leidigen 3 Jahren , umgeschuldet . Das mit dem Haus sehe ich mittlerweile etwas zwiespältig. Ich habe selbst eine Inso WEIL ich ein Haus hatte ! Betonung liegt auf HATTE ! Wenn genug Eigenkapital da ist , man sich mindestens eine 1,5 .....besser sogar eine 2% tige Tilgung leisten kann , einer sogar in der Lage wäre das Haus im Notfall ( von dem wir ja alle nicht ausgehen wollen , der aber immer wieder eintritt, die Trennung......die Arbeitslosigkeit z.B.) , der Wert der Immobilie im Falle eines Verkaufs auch so hoch ist , das die Schulden gedeckt wären ......dann kann man ein Haus kaufen . Es mag zum Mainstream gehören ein Haus zu kaufen , ein Kind zu zeugen und einen Baum zu pflanzen ;-) Eine Garantie für Glück ist es nicht ! Hinzu kommen noch die eigenen Bedürfnisse und die der Kinder . Man sollte stets in der Lage sein diese bestmöglich zu befriedigen ( Kosten für Urlaub , Hobbys , den kleinen Luxus des Alltags , ein Auto ....) ohne den Euro 3x wenden zu müssen ! Und das nicht nur jetzt , sondern über Jahre ! Ich weiß , klingt furchtbar spießig und kann euch mit Sicherheit nicht passieren , aber .......das habe ich auch mal gesagt ! ;-)

mit bürge könnte laufen, sonst auf dich alleine vielleicht, aber das wird alles nix

bürgen lassen, sollte dann gehen

Und bitte keine Komentare zu der Insolvenz, oder warum man danach wieder daran denkt Schulden zu machen.

lass dir da nichts erzählen, ich meine gut, er ist vorbelastet, aber es ist ein himmelweiter unterschied, ob man irgendwelche konsumgüter auf kredit kauft oder ein haus

konsumgüter sind schulden, ein haus nennt man investition


kannst du ganz zur not das haus alleine halten?, man sollte auch an trennung denken, vor allem, wenn du deine eltern bürgen lässt

oder wenn du dann zu deinen eltern wieder ziehst und ihr es vermietet, aber wenn ihr euch trennt, darf es den bürgen nicht mitreißen

Hallo,

ich kann mich dem Vorredner nur anschließen. Ich hatte auch eine Insolvenz WEGEN einer Immobilie und würde diesen Fehler auch nie mehr machen. Letztendlich ist es aber immer eine persönliche Entscheidung.

Wichtig ist der Punkt, der hier beschrieben worden ist, dass nach Löschung der Insolvenz aus der Schufa (3 Jahre) bereits vorab mit der Bank eine Umschuldung vereinbart wird und die Bank dies auch schriftlich bestätigt bzw. würde ich eine Klausel in den Darlehensvertrag aufnehmen, wenn die Bank keiner Umschuldung nach Löschung der Schufa zustimmt, dass Du die Umschuldung über eine andere Bank machen kannst, ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.

Grund für die Vorgehensweise ist, dass der Bürge sonst über die ganze Laufzeit die Last der Bürgschaft nicht los wird. Man kann es aber einem Bürgen fast nicht zumuten, für 25 Jahre oder länger als Bürge für ein Darlehen zur Verfügung zu stehen.

Daher dem Bürgen zu Liebe eine Umschuldung nach 3 Jahren.

Viel Erfolg