Ist die Einarbeitungszeit keine Arbeitszeit?

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Auch während einer Einarbeitungszeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ihr volles Gehalt!

§ 612 Abs 2 BGB, § 138 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 291 Abs 1 S 1 Nr 3 StGB, § 611 Abs 1 BGB

Gibt zahlreiche Fälle die das Bestätigen (u.a. Arbeitsgericht Frankfurt).

Du hast 2 Möglichkeiten:

1.) du bestehst auf dein (gutes) Recht und verdonnerst deinen AG, notfalls Mittels Anwalt, die Einarbeitungszeit normal zu bezahlen oder aber

2.) nimmst diese (leider) übliche (rechtswidrige) Praxis hin und steigerst so deine Chancen auf eine längerfristige Beschäftigung bei dem Unternehmen erheblich.

Deine Wahl.

maditaaa 
Beitragsersteller
 16.11.2010, 13:25

Danke für die sehr gute Antwort! Ich tendiere wohl (leider) zu Möglichkeit 2, da ich befristet bin und den Job (erstmal) brauche :o( Das beste ist, dass es eine kirchliche Einrichtung ist!!!

Hi kenn das mit ambulanter Pflege. Lass dich nicht verarschen! Das Problem ist, dass wenn du das nicht schriftlich festgehalten hast, du nichts in der Hand hast. Pass generell auf, dass sie dich mit den Zeiten nicht übern Tisch ziehen und mit allem, die ambulanten Pflegedienste beuten ihre Mitarbeiter häufig aus leider. Also lass dich nicht ausbeuten. GLG littlesira

Natürlich muss eine Einarbeitung auch bezahlt werden, selbst das sog. Probearbeiten muss entlohnt werden.

eigentlich wird das auch bezahlt

Nur PROBE arbeiten meistens nicht

Rechtl Grundlage kenn ich nicht- ich finde das aber SEHR frech von denen.