Dürfen Gemeinden Halteverbotsschilder aufstellen, wenn kein verkehrstechnischer Grund vorliegt?
Guten Morgen,
ich wollte mal wissen, ob Gemeinden, Städte usw. Halteverbote anordnen dürfen, wenn dies verkehrstechnisch nicht nötig ist?
Es geht um folgenden Fall:
In einem Industriegebiet, das am Ortsrand liegt und über breite Straßen verfügt, gilt von 20:00 - 06:00 Uhr ein absolutes Halteverbot für LKW. Das heißt, der LKW darf tagsüber, wenn die Angestellten der angrenzden Firmen auch Parkplätze benötigen, auf der Straße geparkt werden.
Nachts, wenn die Parkfläche von den Arbeitern nicht benötigt wird, darf der LKW dort nicht stehen. Dabei wäre es meiner Meinung nach genau andersrum sinnvoll.
Nun drängt sich der Verdacht auf, daß das Halteverbot aus finanztechnischen Gründen aufgestellt ist, weil dort jede Nacht Rentner auf Tour geschickt werden (kein Witz!), um die widerrechtlich geparkten LKW aufzuschreiben.
Ist ein solches Halteverbot rechtens, oder kann man dagegen vorgehen?
Danke für Eure Antworten.
5 Antworten
Mal zu allen anderen Antworten, die besagen daß kein Platz wäre, oder Müllentsorgungskosten entstünden, usw...
Wenn das der Fall wäre, wäre das Parkverbot und dann käme die Polizei oder das Ordnungsamt und würde den Fahrer des abgestellten LKW zum Wegfahren auffordern...
Es kommt aber keiner und fordert zum Wegfahren auf, also steht der LKW dann ja auch nicht im Weg oder? - Es kommt nur ein Bescheid zum Bezahlen.....
Wie soll man das jetzt auffassen? So steht man im Weg, aber bezahlt man den auf dem Verwarnungsbogen angegebenen Betrag steht man plötzlich nicht mehr im Weg?
Überlegt mal, Abzocke! Mehr nicht, denn würde der LKW wirklich im Weg stehen oder wären wilde Müllablagerungen, würde man den Fahrer zum Weiterfahren auffordern, aber nicht stehen lassen und bezahlen lassen!!!
Rainer dein Gedanke ist klasse. Daraus könnte man sogar einen schönen Strick gegen das Bußgeld drehen, denn wer hat mehr Gewalt, die Gemeinde mit dem Ordungsamt, oder Die Behörden welche LJW Kontrollen durchführen....? ! Denke wenn es zum Bußgeld kommt, den Fahrtenschreiber ausdrucken lassen, Kopie machen, vom Chef abstempeln lassen und als Wiederspruch an die Gemeinde einschicken. So auf die Art, was wiegt mehr.... Lenkzeitüberschreitung oder Parkverbot im Industriegebiet wo man keinen stört. Dazu ein Vermerk das die Gemeinde für OO zu sorgen hat wo LKW Plätze zur Verfügung gestellt werden. Wäre mal ein Ansatz um Druck zu machen
Gruß Wolf
Zunächst wäre mit den Schildern ein Rechtsstaus geschaffen, den es zu akzeptieren gilt. Dagegen kann man nicht angehen, nur weil es einem nicht einsichtig ist; ein Parken wäre andernfalls eine zu ahndende Ordnungswidrigkeit.
Auch wenn es keine verkehrspolitisch einleuchtenden Gründe gibt: Für deren Einrichtung könnten umweltpolitische Gründe maßgeblich gewesen sein: Fehlende sanitäre Einrichtungen, Müllentsorgungsmöglichkeiten, unnötige Belastungen durch Standheizungen, Laufenlassen der Motoren (Öl-und Bremsdruck) u. v. m. :-O
Zumal da bald nicht nur ein, zwei 40-Tonner abgestellt werden, sondern dutzende, wenn das bekannt wäre :-O
Finanztechnisch wäre IMHO daher nur insoweit richtig, dass die Unratbeseitigung Geld kostet, dass die Gemeinde eher nicht auch noch aufbringen kann.
Zweifellos gibt es zu wenig Stellplätze für Brummis, aber das verkehrspolitische Versagen haben die Gemeinden eher nicht auzubügeln oder dafür aus eigenen Haushaltsmitteln aufzukommen - da ist ein Verbotsschild effektiv, kostengünstig und billiger, als Möglichkeiten zu schaffen :-)
Kennst den Witz: Ein Kälteanlagenbauer wird gebeten, für einen ständig übelriechenden, verqualmten Konferenzraum eine Lösung zu erarbeiten. Er schreib ein Angebot: "Klimanalage XY, Dunstabzug, Aufmass, Montage, Einweisung gesamt: 9750,75 EUR. Alternativ: Rauchverbotsschild, 4,50 EUR".
G imager761
Dagegen kann man nicht angehen, nur weil es einem nicht einsichtig ist
Falsch: Dagegen kann man durchaus verwaltungsrechtlich vorgehen. Es ist bei entsprechender Begründung sogar erfolgversprechend.
Danke für Deine ausführliche Antwort. Vor allem der letzte Satz wird der Situation gerecht. Anliefern sollen wir - danach stören wir nur noch.... :-(
Ist ein solches Halteverbot rechtens, oder kann man dagegen vorgehen?
es ist zumindest rechtswirksam. Selbst wenn das Schild verkehrswidrig aufgestellt wurde, hat es Gültigkeit und Bußgelder bei Zuwiderhandlungen wären rechtmäßig.
Man kann aber dagegen vorgehen. Ein Verkehrsschild ist verwaltungsrechtlich ein Verwaltungsakt als Allgemeinverfügung (sh. § 35 VwVfG). Gegen diese Verfügung kann man Widerspruch einlegen.
Wenn du also der Auffassung bist, dass das Schild aus rechtswidrigen Gründen aufgestellt wurde, kannst du innerhalb eines Jahrs nach Kenntnisnahme deinerseits dagegen Widerspruch einlegen. Wenn du so etwas vorhast, empfehle ich dir aber, schon zur Formulierung des Widerspruchs einen Verwaltungsrechtler hinzuzuziehen, denn als Laie hast du kaum eine Chance.
Danke für Deine hilfreiche Antwort. :-)
Wozu soll das gut sein?
Vielleicht sollen da nachts keine LKW abgestellt werden wegen der Lärmbelästigung. Das kann jede Gemeinde machen, wie sie will.
Lärmbelästigung um Industriegebiet ? Du weißt aber schon was ein GFZ ist, oder ? Lärmbelästigung kann eine Gemeinde eben nicht so einfach machen was sie will.
Das ist rechtens und macht auch Sinn. Für die Rechtmäßigkeit ist es irrelevant, ob Du den Sinn erkennst...
Für die Rechtmäßigkeit ist es irrelevant, ob Du den Sinn erkennst.
für die Wikrsamkeit eines Verwaltungsaktes (Verkehrsschild) ist es unbeachtlich, ob dieser rechtmäßig ist.
@ MosqitoKiller:
Auch an Dich die Frage: Welchen Sinn hat das? LKW beliefern die Industriegebiete, warum will man sie dann dort aussperren?
Weil ggf. der meiste Lieferverkehr dort nachts stattfindet und die sich begegnenden LKW dann die volle Breite der Straße brauchen, so wie hier in unserem Industriegebiet hier auch...
Ist aber auch egal, wie geschrieben, Du musst das nicht verstehen...
Nein, die Firmen haben geschlossen und Begegnungsverkehr findet dort auch keiner statt - ist zu weit von der Autobahn weg.
Du musst das nicht verstehen...
Und Du kannst Deine Antwort offensichtlich nicht erklären...
Und Du kannst offensichtlich nicht lesen bzw. das Gelesene verstehen...
Jetzt wirst Du aber primitiv. Gehen Dir die Argumente aus?
Ich habe Dich doch ganz normal gefragt welchen Sinn das denn hat, denn Du hast ja geantwortet das es sinnvoll ist. Ich sehe das aber etwas anders und deshalb wollte ich von Dir wissen was Du damit genau meinst!
Mausi hat ja in der Fragestellung bereits angegeben das das Industriegebiet über breite Straßen verfügt. Ich habe Deine Begründung schon gelesen und natürlich auch verstanden, aber daran kann es dann also nicht liegen. Und deshalb bleibst Du ein Erklärung Deiner Antwort immer noch schuldig...
Jetzt wirst Du aber primitiv. Gehen Dir die Argumente aus?
Wie man in den Wald reinruft...
Ich habe Dich doch ganz normal gefragt welchen Sinn das denn hat, denn Du hast ja geantwortet das es sinnvoll ist.
... und erklärt, warum das sinnvoll sein könnte, was Du entweder nicht lesen oder nicht verstehen konntest...
Ich habe Deine Begründung schon gelesen und natürlich auch verstanden
Dann verstehe ich Deinen Kommentar nicht...
aber daran kann es dann also nicht liegen.
...weil Mausi die ganze Nacht dort verbringt und daher genau weiß, wann dort welcher Lieferverkehr stattfindet und welche LKW sich wann dort begegnen?
Und deshalb bleibst Du ein Erklärung Deiner Antwort immer noch schuldig...
Nein, eine MÖGLICHE Erklärung habe ich geliefert...
...weil Mausi die ganze Nacht dort verbringt und daher genau weiß, wann dort welcher Lieferverkehr stattfindet und welche LKW sich wann dort begegnen?
Die Breite einer Straße wird nachts nicht geändert, sie ist auch dann genau so breit wie am Tag.
Und genau das ist der Punkt weshalb Deine Begründung unzutreffend ist.
"Das ist rechtens und macht auch Sinn"....
Und der wäre dann?
Danke Rainer. Genau so sehe ich das auch.