Darf ich hinter diesem Schild parken?
Darf ich hinter diesem Schild auf dem nicht gesenkten Bordstein parken? Über eine Begründung mit Beweisen wäre ich sehr dankbar, da ich diese dann auch im Widerspruch geltend machen kann. Danke
6 Antworten
Nein, ab dem Schild ist Parkverbot
Rechts von dem Schild darfst Du nur auf dem Gehweg parken. (VZ315-67)
Am Straßenrand in beiden Richtungen herrscht eingeschränktes Halteverbot (VZ 286-30)
Das eingeschränkte Haltverbot gilt hier, wie immer ohne Zusatzzeichen1052-37, nur für die Fahrbahn.
Wenn das P-Zeichen (Z 315-67) an der rechten Farhbahnseite steht, so darfst du nur davor auf dem Seitenstreifen/Gehweg parken - nicht aber nach/hinter dem Schild!
Steht es in einer Einbahnstraße auf der linken Seite, dürftest du dort nur hinter dem Schild parken.
Als Eselsbrücke: Zeigt der Pfeil aufm Schild zur Fahrbahn, gilt dies hinter dem Schild, zeigt er davon weg, gilt dies vor dem Schild oder im Geiste das Schild um 90° zur Fahrbahn drehen - dann siehste, wohin der zeigt. :D
Einzige Ausnahme: steht da ein Haltverbot mit Pfeil von der Fahrbahn weg, ergo Ende, ohne jeglichen Anfang vorher, ist dies alleine ungültig.
Weist ein Pfeil im Schild zur Fahrbahn hin, wird der Anfang gekennzeichnet, durch einen Pfeil von der Fahrbahn weg das Ende (vergl StVO zu Zeichen 283 und 286). Demzufolge sind Pfeile oder Schriftzüge auf Zusatzzeichen unwirksam. Fehlt das Schild mit Pfeil nach links bzw. in Fahrtrichtung (Beginn des Haltverbots) ist ein rückwirkendes Schild für sich allein jedoch mangels definiertem Beginn des HV-Bereichs rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)
Quelle: http://www.sicherestrassen.de/_VKZ.htm
Unter Vorschriftszeichen, Zeichen 286 gucken. ;)
Fazit: standen die Zeichen am rechten Fahrbahnrand, wonach es bei Zeichen 286-30 aussieht, da links vom Mast, hat ein Widerspruch deinerseits null Aussicht auf Erfolg.
Nein, nur in Fahrtrichtung vor dem Schild, ab dem Schild gilt eingeschränktes Halteverbot.
Parken weder Vor Noch Hinter dem Schild- nur Halten zum be-, oder entladen bzw ein und aussteigen,. ALso auf der Strasse- daneben auf dem Gehsteig bzw Parkplatz darfst du jedoch parken. (blaues Parkschild)
Ja, das stimmt wohl. Die machen es einem nicht so ganz leicht...
Wenns auf der rechten Fahrbahnseite steht, aber nur vor dem P-Schild!