Ist die Androhung von Schlägen strafbar?
Ich kommentierte gerne und oft schöne Fotos von Frauen die sich auf Instagram präsentieren. Machen die ja ganz gerne. Viele von deren Freunden scheint es nicht zu gefallen. Habe von einigen sehr schlimme private Nachrichten zugeschickt bekommen, mit vielen Beleidigungen drinnen und das ich bald Schläge kassieren werden, sobald er mich draussen sieht. Das alles nur wegen Kommentare an seine Freundin wie zB "du siehst echt hot aus auf dem Foto 😍".
Ist sowas eigentlich strafbar wenn man jemanden Schläge androht? Was bekommt man so?
2 Antworten
Nein, ist es nicht.
"Schläge" sind kein Verbrechen, sodass es keine Bedrohung ist.
Für die Nötigung fehlt, dass er dich zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung auffordert. Wenn er schreibt "Wenn du meine Olle nicht in Ruhe lässt, gibts Schläge" sähe das anders aus.
Selbst dann... wenn der Kommentar ein rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut wäre, so kann diese "Nötigung" als Ankündigung von Notwehrmaßnahmen angesehen werden.
Jup ist strafbar wegen androhung einer Straftat
Welcher Paragraph des StGB soll das denn sein?
Och, Junge ...
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich habe den entscheidenden Punkt für dich mal markiert.
Du wüsstest schon, dass Körperverletzung auch eine Straftat ist oder??? Und er hat jemanden gedroht zu schlagen...
Und damit hast du dich schon geoutet, keine Ahnung von Strafrecht zu haben. Jeder Jurastudent, der StrafR BT gehört hat, kann dir sagen, warum der § nicht einschlägig ist. Und jetzt gib bitte keine falschen Antworten mehr, bei Themen, von denen du offensichtlich nichts weißt. Das ist unfair gegenüber den Leuten, die hier ernsthaft nach antworten suchen.
Sorry, auf den falschen geantwortet.
Du wüsstest schon, dass Körperverletzung auch eine Straftat ist oder?
Aber kein Verbrechen.
ich Buchstabier es mal für dich aus: einfache Schläge sind ein VERGEHEN, kein Verbrechen und somit NICHT nach deinem falsch genannten § strafbar. Jetzt lass es einfach gut sein.
Wenn im § 241 StGB von Verbrechen gesprochen wird, dann ist das nicht der für jede Straftat angewendete kriminalistische Verbrechensbegriff, sondern der strafrechtliche. Und der wird definiert im § 12 Abs. 1 StGB. Schau mal da rein, dann was angedroht wird und dann, welche Qualität die Drohung hat.
Was gibt es dann? Knast?
Wenn du nicht vorbestraft bist höchstens ein Busgeld. Wie viel zu zahlen musst ist vom Bundesland abhängig
Bußgeld bei einer Straftat? Das ist ja mal ganz was neues. Und dass Straftaten je nach Bundesland unterschiedliche Strafen nach sich ziehen wäre mit auch neu.
Ja schreiben die: noch ein Kommentar und ich schlage dir deine Fresse ein