Fremde Gärten beschmutzen?
Darf ich eine Bananenschale in den Wald oder in fremde Gärten bzw. Schrebergärten werfen?
Das ist doch alles biologisch Abbaubar, wieso also nicht?
Was spricht dagegen Blätter oder Bananenschalen der Natur wieder zurückzugeben?
2) Mach ich mich Strafbar? Wenn ja, wegen was?
8 Antworten
Ich weiss nicht ob du dich damit strafbar machst, allerdings ist es extrem unhöflich und wird dir eine Beschwerde einbringen. Klar, es ist abbaubar, aber würde es dir gefallen, wenn dir jemand einen Haufen Kompost vor die Tür stellen würde? Ist ja auch alles abbaubar ;)
LG
Auf fremden Grundstücken ist es verboten - ob abbaubar oder nicht, du entsorgst deinen Abfall. Du kannst es auf deinem eigenen Grundstück verrotten lassen, wenn es um eine so unbedenkliche Sache wie Bananenschalen geht, aber auf fremden Grundstücken hat der Grundstücksbesitzer das Sagen, nicht du.
Wenn es so einfach wäre, würde ich meinen Bioabfall auch einfach meinem Nachbarn auf den Rasen schmeißen, statt ihn zum Komposthaufen hier zu tragen. Ginge schneller.
Im Wald gilt ähnliches, denn auch der Wald gehört einer Person oder einem Unternehmen oder einer Gemeinde oder dem Staat.
In Bayern müsstest du wohl 20 Euro zahlen:
Der jeweilige Eigentümer darf (soweit es nicht gegen ein Recht verstößt) entscheiden wer oder was auf sein Grundstück kommt.
Ist das Grundstück außerdem noch befriedet (eingezäunt) kommt neben der Sachbeschädigung (das Grundstück ist ja nicht mehr in dem vom Eigentümer gewünschten Zustand) noch Hausfriedensbruch hinzu.
Bei öffentlichen Anlagen und Straßen ist entweder Stadt, Gemeinde, Kreis, Land oder die Bundesrepublik der Eigentümer und kann somit auch ein Verhalten festlegen.
Als erstes ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Den Bußgeldkatalog dafür findest du hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-gartenabfaelle/
Natürlich lohnt der Aufwand und die Kosten nicht bei dieser Menge (siehe Bußgeld in NRW) . . . die Rechtslage wäre aber geklärt.
Du hast Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch ins Spiel gebracht!
Daraus ergibt sich erst der Unterlassungsanspruch:
"Wirft der Nachbar den Grünschnitt absichtlich auf Ihr Grundstück, anstatt dieses ordnungsgemäß zu entsorgen, besteht hier ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs.1, 1004 BGB.
§ 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
Sie können also hieraus auf Beseitigung und evtl. auch künftige Unterlassung verlangen.
Zudem stehen Ihnen nach §§ 823 Abs. 1, 280ff. BGB Schadensersatzansprüche zu, wenn Sie beispielsweise den Grünschnitt beseitigen müssen."
Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Nachbars-Gruenschnitt-in-meinem-Garten--f81053.html
"Der Kläger habe gegen den Beklagten einen Anspruch auf Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Eigentums. Eine Beeinträchtigung sei jeder Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers. Eine solche liege auch vor, wenn der Eigentümer keine Kenntnis davon habe und wenn eine Einwirkung auf die Substanz des Eigentums nicht gegeben sei. Das Abladen von Müll auf dem Grundstück des Klägers falle somit darunter.
Bei Wiederholungstat drohen 250.000,- € OrdnungsgeldDie Nachbarin habe den Beklagten bei der Tat beobachtet, so dass keine Zweifel daran bestünden, dass er der Verunreiniger gewesen war. Ebenso habe sie die Drohungen vor zwei Monate gehört. Damals habe sie zwar nicht gesehen, dass der Beklagte Müll geworfen habe. Es sei aber anschließend Unrat auf der Terrasse gelegen. Das Gericht gehe daher davon aus, dass der Beklagte auch damals schon der Täter war und eine solche Tat wiederholen könnte. Er sei daher zur Unterlassung zu verurteilen. Gleichzeitig sei ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, anzudrohen, sollte er ein weiteres Mal Müll im Garten seines Nachbarn abladen."
Kennst du den Unterschied zwischen StGB und BGB?
SB und HB im Sinne des StGB sind nicht erfüllt, werden hier aber als Taten von dir angeführt.
SB:
"Eine Sache muss nicht zwingend in ihrer Substanz beschädigt werden, es reicht nach ständiger Rechtsprechung, wenn die Sache in ihrer „bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit“ beeinträchtigt ist:".
Da ein Garten auch der Erholung dient, ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht mehr gegeben, sobald dieser verunreinigt ist.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung
HB:
"Für das Eindringen in einen Raum genügt bereits, dass der Täter unberechtigt einen Teil des Körpers in den befriedeten Bereich gelangen lässt. ".
Was bereits erfüllt ist sobald die Hand, welche den Unrat wirft, über den Zaun reicht.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch_(Deutschland)
War gar nicht schwer zu recherchieren ;-)
Wie gut, dass du kein Staatsanwalt oder Richter bist.....
er gibt nur das Gesetz korrekt wieder, gemacht hat er es nicht!
Es geht um den Sinn die Auslegung der §§. Nach seiner Definition kann ich jedes Verkehrsflugzeug über meinem Grundstück anzeigen.
nur wenn du beweißen kannst, daß dein Grundstück von dem Flugzeug X beschmutzt wurde. Der Luftraum ist nicht dein Hoheitsgebiet
In den Wald würde ich es auch machen das zersetzen ja die Insekten und so aber in den garten würde ich es nicht machen.
Auch der Wald gehört jemandem!
Ja, aber es gibt einen Unterschied zwischen einem privaten Garten und einem öffentlichen Wald.
Ja übertreib mal sogar wenn der Wald mir gehören würde dürfte da von mir aus jeder reinscheißen. Oder beschwerst du dich auch das Eichhörnchen ihre Nussschalen liegen lassen.
Hoffe das du richtigen Müll und obst auseinander halten kannst, und natur, natur sein lässt.
Die Frage ging um die Rechtslage und nicht darum was ich denke.
Das habe ich auch hier nirgendwo geschrieben!
Anscheinend ist dir auch nicht klar das Obst nicht gleich Obst ist!
Zitrusfrüchte, als Beispiel, sind nicht kompostierbar sondern schimmeln und faulen nur anstatt von heimischen Kleinlebewesen verwertet werden zu können.
Genau!
Der Wald gehört einer öffentlichen Hand und nicht einer Einzelperson, wenn es kein Privatwald ist.
Da mach dir mal keine sorgen mit den Zitrusfrüchten das macht die Natur schon, die hat seit Millionen von Jahren Erfahrung damit.
Der Wald gehört einer öffentlichen Hand und nicht einer Einzelperson, wenn es kein Privatwald ist.
Ob Eigentum einer Privatperson, eines Unternehmens oder von Gemeinden/Bundesländern/der Bundesrepublik - seinen Biomüll darf man da nicht einfach entsorgen.
Ich glaube es muss mal ein Weltkrieg wegen einer bananenschale anfangen damit mal manche bisschen anfangen zu denken worüber man sich da streitet, gibt es nicht wichtigere Sachen z.B das alle satt werden und ein dach übern kopf haben oder den richtigen Mül den viele in die Wälder kippen.
Nein, aber man darf nicht Grundregeln für unwichtig erklären, wenn es um Kleinigkeiten geht. Denn dann werden solche Probleme nicht lang diskutiert, sondern sind schnell vom Tisch. Und man kann, wie du sagst, sich mit richtigen Problemen beschäftigen.
sogar wenn der Wald mir gehören würde dürfte da von mir aus jeder reinscheißen.
Ja du aff du trauriger!
es macht überhaupt keinen spass bei der arbeit im wald in menschliche scheisshaufen zu treten.
Da reichen schon die hundehaufen die im wald scheinbar nie irgendjemand wegräumt
Es scheint mir eher als hättest du eine sehr eigenartige Vorstellung davon was Natur ist!
Genau deine Einstellung vernichtet viele natürliche Biotope, indem Sachen eingeschleppt werden, die dort nicht hingehören.
DU solltest am Besten einmal folgende Seite lesen!
https://www.mein-schoener-garten.de/service/gruenabfaelle-nicht-im-wald-entsorgen-28591
Liest du deine Kommentare überhaupt ? Wenn du dich über menschliche und hunde Haufen im WALD!!! aufregst dann geh zur stadt und beschwer dich aber auch über die haufen von Wildschweinen, reh, Füchse ect, so ein Haufen ist echt nicht normal im Wald oder ? und das seit tausenden von Jahren da würde ich mich an deiner stelle ganz schnell beschweren.
Man könnte es ins unendliche weiterziehen.
Für mich ist die Natur wichtiger als menschen die nicht zwischen Natur Produkte und Industrie Produkte unterscheiden können, und wohin sie gehören.
zur info: ich bin waldbesitzer und weiss von was ich spreche.
mein wald liegt an einer seite an einem beliebten spazierweg an.
Da kacken jeden tag dutzende hunde hin, das hat mit natur garnix zu zun, das ist ein hundeklo.
Wer - wie du - das kackverhalten wildlebender tiere mit dem von hunden und menschen vergleicht, hat mmn nicht alle kerzen auf der torte.
Geh mal einen tag zum arbeiten in den wald, ohne chance den kackhaufen zu entkommen.
Viel spass dabei
Dann solltest du auswandern!
In Deutschland gibt es so gut wie keinen natürlich gewachsenen Lebensraum mehr!
Was die meisten für natürlichen Wald halten sind Hochagrarflächen die zur Holzgewinnung bewirtschaftet werden.
Das schließt auch die meisten sogenannten "Naturschutzgebiete" ein.
Dort wird lediglich (weitestgehend) auf den Einsatz von schwerem Gerät verzichtet.
Anstatt auf kommentare einzugehen schmeisst du nur irgendwelche thesen durch die luft.
Schön mit dir zu sprechen.
Und - ja- der wald in deutschland ist zu grössten teilen wirtschaftswald.
Was hat das nun damit zu tun, ob ich dort müll oder fäkalien ablagere?
Weil auf jeden Fall das Recht des Eigentümer gestört wird . . .
Bei mir geht es immer noch um die eigentliche Frage!
aber nicht mit dem Wegwerfverhalten der heutigen Gesellschaft. Zitrusfrüchte bzw. Abfall ist in unseren Wäldern artenfremd
Der Eigentümer kann dir das Entfernen in Rechnung stellen; wie doof dein Verhalten ist, darfst du selbst einschätzen.
Du wirst nicht ein Urteil dazu finden, da die Tatbestände nicht gegen sind!