Darf ich die Polizei verarschen?

10 Antworten

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Haben wir auch mal gemacht - einer aus meiner damaligen Clique wurde mal beim Kiffen erwischt und deswegen immer gefilzt, von ein und dem selben Cop, ein altes Fossil mit Bestandsschutz.

Zuerst einen Rucksack angekifft damit er riecht, dann 500 Gramm vacuumierte 08/15 Kräuter rein.

Dann kam der Tag der Tage, mein Kumpel wurde wieder durchsucht, was hat er sich zunächst gefreut.

“Harr Harr jetzt hab ich dich! Dafür bekommst du eine ordentliche Strafe! Ich hab schon immer gewusst du bist ein stadtbekannter Dealer...“

Kam dann mit auf die Wache, sogar die Kollegen des Polizisten haben sich köstlich amüsiert.

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Beitragsersteller
 19.03.2021, 14:19

HAHAHAHA GEIL 👍🏼

Da Du ja erst 13 bist, könnte es sein, dass er Dich für Dein die Polizei unnötigerweise wertvolle Zeit raubendes, extrem kindisches Verhalten zur Polizeistation mitnimmt und zur Belehrung Dich dort von Deinen Eltern abholen lässt, um mit denen mal darüber zu reden.

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Beitragsersteller
 19.03.2021, 14:39

Woher weißt du wie alt ich bin

diewoelfin0815  19.03.2021, 14:42
@Passwort495

Aus einem Deiner alten Postings.

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Beitragsersteller
 19.03.2021, 14:45
@diewoelfin0815

Der darf mich nicht ohne grund auf die wache mitnehmen

diewoelfin0815  19.03.2021, 14:51
@Passwort495

Macht er ja auch nicht ohne Grund (sh.o.).

Aber wenn Du mir nicht glauben magst, dann probiere Dein affiges Experiment, welches Du ja anscheinend für soooooo coooool hältst, einfach aus. 🤷‍♀️

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Beitragsersteller
 23.03.2021, 10:50
@diewoelfin0815

Wenn ich zucker mitführe habe ich keine Straftat begangen und der bulle hat keine Rechtliche Grundlage mich auf die wache zu nehmen

diewoelfin0815  23.03.2021, 16:13
@Passwort495

Das Vortäuschen einer Straftat ist auch strafbar!

Und Bullen laufen übrigens auf 'ner Wiese rum, nicht durch die Stadt.

Dir ist schon klar das selbst wenn man mit eigentlich Harmlosen Stoffen rummacht oder sie gar verkauft genau so bestraft wird als hätte man das echte Zeug verkauft?

Und, es gibt da so einen lustigen Straftatbestand namens " Vortäuschung einer Straftat" https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html , dessen du dich schuldig machen würdest.

Zusammengefasst:

Lass den Quatsch!

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Beitragsersteller
 23.03.2021, 10:52

Digger du redest so ne scheiße der kann mir nicht verbieten zucker mitzuführen

Tuehpi  23.03.2021, 10:53
@Passwort495

Tut er nicht. Aber es ist verboten bewusst eine Straftat vorzutäuschen.

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Beitragsersteller
 19.03.2021, 14:42

Wenn ich ihm sage dass es Traubenzucker ist glaut er mir eh nicht. Deshalb verstoße ich gegen kein gesetz.

Tuehpi  19.03.2021, 14:45
@Passwort495
Er soll denken das ist koks.
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder

Da steht nichts über einen Mindestzeitraum.

Aber, gut, mach mal. Ich drück dir die Daumen.

Passwort495 
Beitragsersteller
 19.03.2021, 14:47
@Tuehpi

Ich sage ihm dass es Traubenzucker ist. Dann kann er mir gar nichts

Tuehpi  19.03.2021, 14:48
@Passwort495

Ja, dann mach. Ich drück dir die Daumen.

Und wenn hier dann die heulerei groß ist, werd ichs dir unter die Nase reiben.

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Beitragsersteller
 19.03.2021, 14:41

Nein das stimmt nicht.

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Beitragsersteller
 19.03.2021, 14:17

Aber wenn ich Traubenzucker in einer tüte dabeihabe kann er mir nicht vorwerfen ich hätte es nur mitgenommen um ihn zu ärgern.

OnePerson19  19.03.2021, 14:16

Gegen welchen Absatz von §145 d würde der Fragesteller denn verstoßen ?

OnePerson19  19.03.2021, 14:23
@Tuehpi

„1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei“

Das täuscht er ja nicht vor.

Die Polizei vermutet nur eine rechtswidrige Tat.

Tuehpi  19.03.2021, 14:35
@OnePerson19

Ja, weil er in Täuschungsabsicht so tut als hätte er Btm dabei.

Aber hey, er kann ja machen was er will, ist ja schon groß.

Ich würde das sein lassen.

Du musst eif sagen dass es Traubenzucker ist, das glaubt der dir eh nicht und dann macht er so nen Test und dann kannst du trotzdem noch angezeigt werden

Passwort495 
Beitragsersteller
 19.03.2021, 14:40

Wie kann ich dann angezeigt werden?

Hacker376Xxy  19.03.2021, 15:08
@Passwort495

Ich meine nicht noch sondern nicht, sorry

Natürlich darf man Pulverförmiges Tarubenzucker mit sich führen. Zucker transportieren ist nicht verboten... Man sollte aber nicht behaupten das es Kok* ist...

Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat.

Ziemlich dumm. Weil auch wenn es schnelltests gibt, wird das nicht sofort bei der Durchsuchung klar, ob das Drogen sind oder nicht. Das heißt du durchläuft erstmal das ganze erkennungsdienstliche verfahren, dann kommt eine Probe zum labor und dann lassen die dich vllt erst wieder laufen.

Passwort495 
Beitragsersteller
 19.03.2021, 14:39

Ja ich sag halt es ist Traubenzucker, der wird mir eh nicht glauben ;]