Macht man sich strafbar, wenn man einen Offizialdelikt nicht anzeigt?

6 Antworten

Nein.

Man macht sich nicht strafbar, wenn man eine schon begangene Straftat nicht anzeigt - dabei ist es egal, um was für ein Delikt es sich handelt.

Es gibt zwar die Vorschrift des § 138 StGB. Nach dieser Regelung macht sich derjenige strafbar, der eine geplante, aber noch nicht durchgeführte Straftat nicht zur Anzeige bringt. Der Gesetzgeber hat es also für eine Pflicht erachtet, dass man einige bestimmte Straftaten (§ 138 StGB erfasst nur verhältnismäßig sehr schwere Straftaten, die abschließend in der Vorschrift aufgezählt sind) einer zuständigen Stelle melden muss, damit diese noch verhindert werden können. Ist eine Straftat dagegen einmal geschehen, dann besteht keine Pflicht, diese anzuzeigen.

Zwar könnte man noch an die Vorschrift des § 258 StGB (Strafvereitelung) denken. Allerdings wird hierunter nicht das Nichtanzeigen von begangenen Straftaten gezählt, selbst dann nicht, wenn man den Täter kennt.

Übrigens: Selbst ein Polizist oder Staatsanwalt muss nach der Rechtsprechung bei außerdienstlich erlangten Kenntnissen von begangenen Straftaten keine Strafverfolgung einleiten, sofern diese Straftat nicht von besonderer Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine sehr schwere Straftat ist.

hunos  06.10.2016, 21:34

Die Antwort ist gut, die Aussage auf Polizei oder StA ist zu großzügig im Bereich der Aussage "sehr schwere".   Sicher muss er nicht alle Offizialdelikte anzeigen aber auch bei mittlerer Kriminalität schrumpft sein Ermessen zu handeln deutlich. Das kann und muss man von dieser Berufsgruppe auch verlangen.

Friedel1848  07.10.2016, 02:43
@hunos

Nach der herrschenden Meinung besteht eine Pflicht zum Einschreiten für Polizisten und Beamte der Staatsanwaltschaft bei außerdienstlicher Kenntniserlangung nur bei "schwerwiegenden Straftaten, die Belange der Öffentlichkeit in besonderem Maße berühren." Denn auch Polizisten und Staatsanwälte haben ein Privatleben.

Mir stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, ob es da unbedingt ein gesetzliches Muss geben sollte wenn man ein Wissen über ein Offizialdelikt (z. B.. Raub, Mord, u.a.) hat und dieses dann verschweigt. Allein rein moralisch gesehen kann es nur eine Antwort geben. 

Du bist nur zur Anzeige verpflichtet, wenn du eine rechtspflegende berufliche Position hast. Ansonsten besteht keine generelle Anzeigepflicht bei Offizialdelikten, außer es gibt dazu irgendeine audrückliche, spezialgesetzliche Grundlage, was aber eher selten zutrifft.

Nein, das ist nicht strafbar. Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet Straftaten anzuzeigen.

Eine Ausnahme hiervon stellt § 138 StGB dar. Hiervon ist allerdings nur eine kleine Auswahl an Straftaten erfasst.

Nein, es gibt kein Gesetz, welches dich verpflichtet einen Rechtsbruch zur Anzeige zu bringen.

uni1234  06.10.2016, 16:51

Doch gibt es: § 138 StGB