Ist der Kauf verbindlich nach schriftlicher Zusage?
Hallo,
Ich habe über Facebook einer bekannten mein altes Handy verkauft. Ich habe ihr ein Angebot gemacht und sie hat nach überlegen entschieden dass sie es nimmt. Es war alles abgesprochen, wann sie es bekommt, wie hoch der Preis ist etc.
Jetzt nach ein paar Tagen sagt sie mir doch ab. Ich brauche aber das Geld, weil ich mir schon ein neues gekauft habe. Ist sie verpflichtet jetzt zu bezahlen oder kann sie, weil wir keinen offiziell aufgedruckten Verkaufsverhandlung unterschrieben einfach so zurück ziehen?
Danke im Voraus!
7 Antworten
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist rechtsverbindlich, allerdings ist schwer bis gar nicht nachzuweisen, dass er geschlossen wurde. Wenn sie nicht zahlen kann, hast du überhaupt keine Chance, an dein Geld zu kommen - nicht einmal wenn du Hunderte in ein rechtliches Verfahren stecken würdest. Such einfach einen anderen Käufer und gut ist es.
Wenn sie noch nicht volljährig ist, dann wird der Kaufvertrag allerdings nicht als rechtverbindlich angesehen - es sei denn, es handelt sich um eine recht geringe Summe. Wenn ein Vertrag dabei ist, dann hat er auch keine Gültigkeit, sofern sie noch nicht volljährig ist.
Du wirst das Geld nicht mahngerichtlich einfordern können. Unter Jugendlichen würde ich mich auch nur auf das verlassen, was wirklich gelaufen ist und nicht auf irgendwelches Getratsche über Facebook.
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Das ist verbindlich...
Ist das gleiche wie Kleinanzeigen, Flohmarkt usw. Eigentlich rechtsverbindlich, aber auch nicht verwunderlich, dass Leute absagen usw.
Hier auf Vertragserfuellung zu bestehen waere weltfremd.
Hey suche einfach einen neuen Käufer.
Für sowas läppisches interssiert sich doch weder Richter noch Rechtsanwalt, und es bringt auch nichts das Handy mit Zwang an jemandne zu verkaufen, der es nicht mehr haben wil.
Für sowas läppisches interssiert sich doch weder Richter noch Rechtsanwalt,
Wenn man klagt, dann hat der Richter sich dafür zu interessieren.
Das sind immerhin 300€ und nichts läppisches! Sie hat das Geld ja, sie sagt dass sie ein besseres Angebot bekommen hat.
Für sowas läppisches interssiert sich doch weder Richter noch Rechtsanwalt,
Wenn man klagt, dann hat der Richter sich dafür zu interessieren.
edit: falsch angehängt, tut mir leid
Sie hat das Geld ja. Sagt aber dass sie jetzt ein anderes kaufen will