Darf man Beweisaufnahmen von Mobbing machen?
Darf man eigentlich, wenn Leute einen mobben, diese dann dabei aufnehmen, und das der Polizei abgeben????? Ich wurde mal massiv gemobbt. Das habe ich damals aufgenommen. Nun frage ich mich, wenn ich das zur Polizei bringen würde, dann haetten die wenigstens den Beweis dafür, dass ich nicht verrückt bin. Denn einige Leute behaupten, ich hätte mir das Mobbing nur eingebildet/halluziniert. Darum möchte ich das ja gerne beweisen, dass sie das wirklich mit mir gemacht haben, mich gemobbt haben. Nun denke ich aber, dass ich Ärger kriege, wenn ich meine Aufnahmen bei der Polizei abgebe, weil man darf ja eigentlich nicht irgendwen aufnehmen. Aber wenn es dazu dient, etwas zu beweisen, ist es dann auch nicht erlaubt, oder doch ???? Denn ich würde meine Beweise echt gerne bei der Polizei abgeben. Ich traue mich aber nicht. Aber es sind ja sozusagen Beweise für Verleumdung/Üble Nachrede. Und ich find wichtig, dass man die denen mal zeigt. Denn mir werden andauernd neue Lügen angehängt.Und so langsam stinkt mir das . Ich möchte, dass die Wahrheit siegt.Und die Gerechtigkeit. Man kann über ein Mobbingopfer erzählen, dass es verrückt ist, und Halluzinationen hatte.Aber wenn dieses Mobbingopfer dann Beweisaufnahmen abgibt, dann kann man das nicht mehr erzählen. Was würdet ihr tun an meiner Stelle?
4 Antworten
die aufnahmen kannst du bei der polizei abgeben wenn du es anzeigen willst, das ist kein problem.
ob sie bei der verhandlung als beweise zugelassen werden, ist eine andere sache.
aber bei der polizei sind sie in ordnung
Mobbing an sich ist keine Straftat. Von daher hat die Polizei auch nichts damit zu tun. Allerdings können einzelne Handlungen im Rahmen des Mobbing einen Straftatbestand erfüllen (z.B. Beleidigung, Körperverletzung).
Das Aufnehmen des gesprochenen Wortes anderer Personen kann eine Straftat darstellen. "Nichtöffentlich" ist das Stichwort.
Sicher dürfte man dennoch das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnehmen - wenn man einen Rechtfertigungsgrund hat. Der Rechtfertigungsgrund könnte z.B. eine Notstandshandlung sein (Rechtsgüterabwägung: Aufnahme der Beleidigungshandlung gegen den Strafverfolgungsanspruch des Staates - wobei m.E. die Aufnahme nicht gerechtfertigt wäre).
Was bedeutet denn :" nicht öffentlich gesprochenes Wort"? Das am Tel. gesprochene Wort?Oder ist damit auch gemeint, wenn man in einem Raum mit mehreren Personen ist?Und wenn dort gesprochen wird?
Verleumdung ist ja auch eine Straftat. Und üble Nachrede. Und das ist ja Mobbing.
Wie du schon geschrieben hast, ist es nicht erlaubt ohne das Einverständnis des jenigen, von ihm Aufnahmen zu machen. Würde schauen, dass ich das nächste mal ( Mobbing ) Zeugen dabei habe. Die können dann auch vor Gericht aussagen. Eine nicht genehmigte Tonaufzeichnung wird bei Gericht meist abgelehnt. Wie schon geschrieben, solltest du Zeugen haben.
Geh damit zur Polizei dann ist es wenigstens sicher du wirst keinen ärger bekommen
Bist du dir da 100% sicher, dass das keinen Ärger gibt, wenn man unerlaubt eine Aufnahme macht ?