Reicht eine Ip Adresse als Beweis?
Ich habe ein 17 Jähriges Mädchen über ein fake account verascht. Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen wo mir vorgeworfen wird Verbreitung pornografischer Inhalte 184 Stgb. Die Polizei kann also nur die Ip Adresse haben da ich mich mit keinen Daten dort angemeldet habe und ich kenne die Person auch nicht persönlich.
mit dem account kann ja jeder geschrieben haben woher wollen die Ermittlungsbehörden wissen das genau ich zu dem Zeitpunkt diese dummen Sachen geschrieben habe. Kann eine Ip Adresse als Beweis für eine Verurteilung ausreichen? Sie haben nichtmal mein Handy beschlagnahmt oder sonstiges
ich bin 19 und bin vorher noch nie Straffällig gewesen habe angst ins Gefängnis zu müssen
Darf man Fragen, wie lange die tat her ist?
5 monate
10 Antworten
Und was meinst du, wie die Polizei jetzt an deine Adresse gekommen ist? Genau über diese IP-Adresse. Jetzt müsstest du schon darlegen, dass jemand anderes zu dem fraglichen Zeitpunkt über deinen Internetanschluss die Tat begangen hat...
Ich könne mir bei dem Tatvorwurf aber durchaus vorstellen, dass Jugendstrafrecht angewendet wird es auf eine Handvoll Sozialstunden hinausläuft.
Die erste Frage, die du dir selber stellen kannst ist, ob du das gemacht hast. (Laut deiner Beschreibung hast du es getan.)
Somit ist doch eigentlich schon klar, das sie es wohl können, wenn sie bei dir gelandet sind. Zudem kommt dann noch dazu, das auch andere Sachen dafür sprechen, das sie dich gefunden haben.
Wenn du also sagen möchtest, das du das nicht gewesen bist, dann werden die schon zu Hochleistungen aufladen, um dir das ganz genau nachweisen zu können.
Mit der IP-Adresse, wissen die halt,, wer Du bist und von welchen Anschluss es ausging. Da müsstest Du beweisen, dass Du nicht am PC warst, sondern ein Freund, Bekannter oder ein Familienmitglied - dann werden halt die bestraft!
Ansonsten: Deine IP, Dein Anschluss, Dein Computer, ... ist ja dann sehr naheliegend,, dass DU der Täter warst, oder!? o_O
Aber ich gehe davon aus, dass Du eher eine Geldstrafe und Internetverbot bekommst. Zahlst also 5.000€ oder so etwas und darfst kein Smartphone, PC, etc. benutzen! Und ja: Natürlich wird das überprüft! :-)
Was für internet verbot in welchem film lebst du denn
Das kann man so nicht pauschal beantworten. Das kommt auf die technischen Einzelheiten an. Nämlich zum Beispiel darauf, wie der Provider gearbeitet hat, der diese Informationen bereitstellt. Es gibt Urteile, wo die IP-Adresse zu einer Verurteilung geführt hat, aber auch Urteile, wo die IP-Adresse nicht ausgereicht hat. In der Praxis genügen Gerichten aber oft die IP-Adressen für eine Verurteilung. Dennoch: Das ist einzelfallabhängig. Deswegen die Empfehlung: Schalte einen Anwalt ein, der holt sich Akteneinsicht und dann lass dich beraten, wie dein Fall gelagert ist. Vielleicht ist es ja nicht nur die IP-Adresse, die dich "überführt" hat. Eine Pauschalantwort kann dir hier niemand geben.
Naja scheinbar ist der Verdacht ausreichend groß gegen dich
Du hast jetzt die Wahl mit zu arbeiten was sich natürlich strafmildernd auswirken kann je nachdem
Oder alles abstreiten eventuell sogar falsch aussagen zu machen oder weitere Ermittlungen einleiten was ziemlich unangenehm sein kann
Ich persönlich würde je nachdem wie schlimm es ist eventuell einen Anwalt hinzuziehen