Ist das Streichen von Fliesenkanten eine fachgerechte Mängelbeseitigung?
Ich habe eine sehr teure Wohnung (EUR 3000 pro qm) von einem Bauträger gekauft. Der Fliesenlager hatte zu viele Aufträge angenommen und einen Subunternehmer beauftragt, der ganz schlecht gefliest hat und dann verschwunden ist.
Es gibt folgende Probleme: unglasierte Fliesenkanten, Differenzen in der Fugenbreite zwischen 2 und 5 mm, scharfe Anstosskanten zwischen den Fliessen (gefliester Waschtisch).
Der Fliesenleger ist weder zu einer Preisreduzierung noch zu einem Austausch der Fliesen bereit. Er will die unglasierten Kanten streichen lassen und behauptet, dass dies eine fachgerechte Mängelbeseitigung ist und die Differenzen in der Fugenbreite noch innerhalb der DIN-Toleranzen liegt. Der Bauträger meint ich müßte das akzeptieren.
5 Antworten
Die unterschiedlichen Fugenbreiten können, je nach Fliesengröße und je nach Beschaffenheit der Fliesen innerhalb der Toleranzen liegen, was wir aus der derzeitigen Sicht der Dinge jedoch wohl eher für sehr unwahrscheinlich halten und die nicht beschichteten Fliesenkanten entsprechen sicherlich auch nicht dem handwerklich machbaren.
Was Sie benötigen ist aber nicht unbedingt ein Anwalt sondern ein Sachverständiger, der Ihnen bestätigen kann, dass der Gang zum Anwalt sich lohnt.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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Schließe mich der Meinung an.Bin auch Fliesenlegermeister.Für die Aussenecken gibt es fachliche Lösungen,Schlüterschienen in allen Farben und Materialien.Nimm dir einen Anwalt.
Hallo! Aus meiner Sicht ist das Erstellen des Gewerkes nicht fachgerecht. (Material)Toleranzen sind zwar zulässig, aber nur in einem sehr engen Bereich. Es gibt hierzu die DIN 18352 in der VOB. Wichtig wäre zu wissen, wie der Leistungstext des Bauherren gegenüber dem Subunternehmer, bzw. zwischen Ihnen als Bauherren und dem Bauträger lautet. Ansonnsten kann ich Ihnen nur empfehlen einen Fachanwalt oder einen Sachverständigen in Ihrer Nähe zu konsultieren. Mit freundlichen Grüßen, Till
Hallo, bin selbst Fliesenlegermeister. Das ist absoluter Pfusch.Wie Du es beschreibst ist diese Arbeit weniger als gar nichts wert. Ich würde das ganze einem Anwalt übergeben bevor irgendwelche Fristen ablaufen. Die Gegenpartei hat ohnehin signalisiert das Sie Dich verarschen wollen. Überrigens soll der Pfusch durch einen neuen Pfusch kaschiert werden. Gruß Achim
Wenn du denkst du bist im Recht, wende dich an die IHK wegen einem Sachverständigen.
http://www.dihk.de/