Haus Zwangsversteigerung - Keller zu tief gebaut?

7 Antworten

Wie in so vielen Fällen ist eine Beurteilung nur möglich, wenn man die Situation vollumfänglich kennt.

Wenn euch der Bauplatz ans Herz gewachsen ist, nehmt etwas Geld in die Hand und lasst euch von einem örtlichen Gutachter beraten.

Es mag durchaus sein, dass ihr eine Lösung findet, die immer noch das zuschnappen rechtfertigt.

Andere mögen allerdings zur selben Überlegung kommen, und bei einer Versteigerung kann der Preis dadurch in die Höhe schießen.

Daher müsst ihr euch vorher vor Ort sachkundig beraten lassen und ein Preislimit setzen.

Grundstück ersteigern. Meistgebot = Wert des Grund- und Bodens - Abbruchkosten.

Danach mit der Baubehörde Kontakt aufnehmen und versuchen das Objekt so nachzubessern, dass es der Genehmigung entspricht.

Wenn alles klappt, habt ihr das Objekt zu einem Schnäppchenpreis erworben.

Bestandsschutz sichert Eigentümern zu, dass der Staat nachträglich keine Anforderungen an die bauliche Anlage stellen kann. Ein solcher Schutz ist wichtig, um den Abriss eines Hauses oder bauliche Veränderungen zu verhindern, die nicht im Sinne des Eigentümers sind.

Entfällt der Bestandsschutz, kann ein Gebäude im schlimmsten Fall abgerissen werden. Andererseits gibt es auch die Möglichkeit, dass Anpassungsbedarf entsteht, der die Eigentümer zur Anpassung an die öffentlich-rechtlichen Gegebenheiten verpflichtet.

Der Anpassungsbedarf bezieht sich meist auf die Nutzung des Gebäudes und dabei auf aktuelle Regelungen zum Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz oder zur Nutzungsart.

So kann zum Beispiel ein Eigentümer zur Wärmedämmung aufgefordert werden, wenn er Bestandsschutz entfallen ist. Es gelten dabei immer die rechtlichen Regelungen, die zum Zeitpunkt des Entfalls gelten. 

Für Eigentümer hat der Entfall des Bestandsschutzes in der Regel hohe Investitionskosten zur Folge. In welchem Umfang eine Anpassungspflicht besteht, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt und wird meist von Fall zu Fall entschieden.

Frank Hartung  28.02.2019, 12:58

Besser hätte ich es nicht beantworten können :)

Kein Bestandsschutz bedeutet i.d.R. Abriss. Wenn Sie sich bzgl. des Wertes vom Bauplatz absolut sicher sind, schreit da nichts nach "Finger weg". Doch genau da dürfte das Problem liegen. Die Schätzung von Grundstücken kann schwer in die Hose gehen, wenn im Boden Überraschungen liegen und z. B. mit teuren Maßnahmen (Pfählen) die Statik gewährleistet werden muss.

Gehe zum Bauamt und kläre das mit denen, ob das genehmigt werden würde oder nicht!

Schriftlich!!!!