Ist das so richtig? (Verkehrsversoß/Bußgeld)?
Hallo. Kurze Situationserläuterung.
Ich wollte innerorts Rückwärts einparken. Hierbei habe ich nicht auf den Gegenverkehr geachtet und beim Einscheren habe ich dann ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn getroffen. Es ist nur ein Blechschaden entstanden, es wurde kein Mensch gefährdet.
Nun bekomme ich einen Bußgeldbescheid über 100,00€ + 28,50€ Bearbeitungsgebühr + 1 Punkt in Flensburg.
Mir wird folgendes vorgewurfen: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 44BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Ist das so rechtens? Im Bußgeldkatalog wird mir für eine andere Strafe ausgerechnet. (Siehe Anhang)
6 Antworten
Naja, da hast du das Falsche ausgerechnet ...
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet: 80 € und 1 Punkt.
Und für den Blechschaden kommen noch mal 20 € dazu.
Also erscheinen mir die 100 € und ein Punkt schon richtig.
Du schreibst selber du hast NICHT auf den Verkehr geachtet...also hast du dich und andere damit gefährdet.
Den Bescheid halte ich für angemessen.
Aber war eine Gefährdung nicht vorhanden?
Du hast dabei eindeutig andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, nämlich den Autofahrer, den du reingefahren bist.
Der Gegenverkehr verlangt generell eine besondere Beachtung.....
Tut mir leid, aber das ist richtig:
Die Paragraphen § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 44BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG sind richtig aufgelistet worden. Nachschauen kannst du auf dieser Seite:
unter der Nummer 109649.
Nach § 24 Abs. 2 Verkehrsornungswidrigkeit, kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
Mit den Punkten kenne ich mich aber leider nicht aus.
LG
Hallo,
Da es zum Unfall kam, findet sich Ihre Ordnungswidrikeit unter der Tatbestandsnummer 109649.
Siehe hierzu unter:
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/9-9a-stvo/
oder
http://www.ramom.de/rechtsthemen/bussgeld/abbiegen-wenden-rueeckwaertsfahren-9-stvo-bussgeldkatalog-2014.html
Hieraus ergibt sich das Bußgeld von € 100,00 und 1 Punkt in Flensburg.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen
KaterKarlo2016
Beim Rückwärtsfahren war keine Person oder anderes zu sehen. Es wurde lediglich der Gegenverkehr nicht beachtet.