Also ich habe mal, als ich 15 Jahre alt war, bei ZAP-Hosting einen Vertrag für einen Minecraft Server abgeschlossen. Danach hab ich ihn nicht mehr gebraucht und hab an ihren e-mail eine Kündigung geschrieben, worauf allerdings keine Antwort kam. Die Rechnungen kamen weiter an mein Postfach, aber ich ignorierte sie dummerweise. Jetzt, nach 3 Jahre bekomme ich eine E-mail mit folgendem Inhalt: "wie wir Ihnen bereits per Brief vom 11.07.2016 mitgeteilt haben, hat uns die Firma ZAP-Hosting GmbH & Co. KG (vormals:Zap-Hosting.com - Inh. Marvin Kluck) am 17.05.2016 mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie schulden unserem Mandanten aus
Vertrag über Gameserver- und V-Serverhosting vom 14.09.2013, Rechnung vom 28.04.2016
einen Betrag in Höhe von 167,72 EUR. Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. Leider haben Sie auf unsere Mahnung vom 11.07.2016 nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen: Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 167,72 EUR bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 40,00 EUR Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 69,62 EUR Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 13,92 EUR --------------------------------------------------------- noch offener Gesamtbetrag (Stand: 29.07.2016): 291,26 EUR
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 291,26 EUR ist innerhalb der nächsten 4 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 399443754 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen. Bei den mit * gekennzeichneten Positionen handelt es sich um Bruttobeträge, da unser Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgt sein, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.
Mit verbindlichem Gruß Tesch mediafinanz GmbH, Abteilung Mahnbescheid
Tesch mediafinanz GmbH
Als Inkassodienstleister registriert beim Amtsgericht Osnabrück nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG"
Ich bin seit Anfang des Monats im Urlaub, und weiß nicht was ich hier jetzt tun kann, weil die auch noch so Druck machen.
Bitte um Hilfe! :(
Kommt dazu noch eine separate Owi gemäß §5 Abs. 3 Nr. 2 ?