Wie wird die Paragraphenkette bei einem Verstoß gegen ein Überholverbot angegeben?

2 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird zum Verstoß „Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277/277.1 *) angeordnet war.“ (TBNR 141627) § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 153a BKat angegeben.

NonNam  04.12.2021, 19:32

Wow. Ich fände das richtig.

arianm 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 19:01

Kommt dazu noch eine separate Owi gemäß §5 Abs. 3 Nr. 2 ?

ChristianMay270  04.12.2021, 19:04
@arianm

Wird im Tatbestandskatalog nicht angegeben und halte ich auch nicht für nötig.

Das verbot des Überholens ergibt sich aus dem Zeichen. Das bedeutet der §5 muss nicht erneut aufgeführt werden. Ähnlich wie bei der Geschwindigkeit.