Wie wird die Paragraphenkette bei einem Verstoß gegen ein Überholverbot angegeben?
Hallo, hier kurz der Sachverhalt: Jens überholt einen Lkw im Geltungsbereich des Zeichens 276 auf der Bundesautobahn A4.
Wie wird hier die Paragraphenkette gebildet?
§§41 Abs. 1, Anlage 2, Abschnitt 7, lfd. Nr. 53, Zeichen 276, Spalte 3, Satz 1, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO i.V.m. §24 StVG
und dann den §5 Abs 3 Nr. 2 extra
oder beides zusammen
§§ §5 Abs 3 Nr. 2, 41 Abs. 1, Anlage 2, Abschnitt 7, lfd. Nr. 53, Zeichen 276, Spalte 3, Satz 1, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO i.V.m. §24 StVG
danke an denjenigen der mir helfen kann :)
2 Antworten
Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird zum Verstoß „Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277/277.1 *) angeordnet war.“ (TBNR 141627) § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 153a BKat angegeben.
Wow. Ich fände das richtig.
Wird im Tatbestandskatalog nicht angegeben und halte ich auch nicht für nötig.
Das verbot des Überholens ergibt sich aus dem Zeichen. Das bedeutet der §5 muss nicht erneut aufgeführt werden. Ähnlich wie bei der Geschwindigkeit.
Kommt dazu noch eine separate Owi gemäß §5 Abs. 3 Nr. 2 ?