Parken auf Bushaltestelle

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Macht das einen Unterschied?

Nein. Der Tatbestand sagt nämlich:

Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellen schild (Zeichen 224).

Und genau darauf kommt es an, weil das Schild meistens in der Mitte der gesamten Länge einer Haltestelle steht. Mit den 15 Metern soll dafür gesorgt werden, dass der Bus etwa 30 Meter Platz an der Haltestelle hat, damit er bequem und möglichst nah am Gehweg halten und wieder abfahren kann.

Das Auto stand dort länger als 5 Stunden.

Wurde das offiziell vom Ordnungsamt festgestellt? Dann erwartet deine Bekannte ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, mit Behinderung 30 Euro, z.B. weil ein Busfahrer nicht ordentlich halten konnte. Oder schließt du das nur aus der tatsächlichen Standzeit und auf dem Zettel standen weniger als drei Stunden? Dann muss sie mit 10 bzw. mit Behinderung 15 Euro rechnen.

Falls auf dem Zettel kein konkreter Tatvorwurf steht, wirst du noch gesondert Post in Form eines Verwarnungsgeldangebots erhalten. Die Reaktion darauf bleibt dir überlassen: Am einfachsten geht es natürlich, wenn du das Verwarnungsgeld zahlst und es dir später von deiner Bekannten zurückholst. Oder du machst es auf die bürokratische Tour, dass du im beiliegenden Fragebogen deine Bekannte angibst und den Bogen zurückschickst, damit die Behörde selbst die echte Betroffene anschreibt.

Dantschik92 
Beitragsersteller
 11.12.2014, 11:27

gerne, letztendlich waren es 10€ :-)

adk710  19.11.2014, 18:23

Danke für die Auszeichnung!

Dich Kostet das überhaupt nichts, Du hast das Auto ja dort nicht abgestellt. Gib in der Anhörung an, dass Du das Auto an die Dame verliehen hast und sie für den Verstoß verantwortlich ist.

Dantschik92 
Beitragsersteller
 03.11.2014, 08:29

ja schon, ich übergeb die Rechnung dann schon ihr, wollte nur wissen was es kostet

jurafragen  03.11.2014, 08:31
@Dantschik92

Nein, du sollst keine "Rechnung" weitergeben, sondern gegenüber der Verwaltungsbehörde zutreffende Angaben machen.

Eine Rechnung wird es in der Sache nicht geben, allenfalls eine Gerichtskostenrechnung, wenn es ganz dumm läuft.

du hast Glück dass es nicht abgeschleppt wurde. Ich denke das wird geahndet wie jeder Verstoß beim Parken. Leider kenne ich da die neuen Strafen nicht.....

Dantschik92 
Beitragsersteller
 03.11.2014, 08:32

das hat mich ehrlich gesagt auch gewundert dass ich nicht abgeschleppt wurde, vorallem obwohl ich da von Sonntag 15:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr Stand. Hatte schon Glück. dann hoffe ich mal dass man hierfür mit nicht mehr als 40€ rechnen muss...

tapri  03.11.2014, 10:39
@Dantschik92

bezahl die € 40.- und lass dir das Geld wieder geben von der Person der du das Auto geliehen hast und sei froh dass nicht mehr geschieht. Allerdings solltest du künftig darauf achten, wem du dein Auto gibst, denn als Halter bist immer erst ein mal du der jenige der zur Verantwortung gezogen wird..... alles Gute und viel Glück

jurafragen  03.11.2014, 08:22

Als Parkverstoß geahndet wird das, wenn ein Verantwortlicher dafür gefunden wird (das wäre hier wohl der Fall). Wenn nicht, dann wird das Verfahren auf Kosten des Halters eingestellt.

Ich meine auch, dass es 35 Euro sind und sei froh, dass das Fahrzeug nicht abgeschleppt wurde. Auch wenn dass alles der Fahrer und nicht Fahrzeugbesitzer zahlen muss. Daher wenn der Bussgeldbescheid kommt, teile denen mit, wer gefahren ist.

Dann leihe deine Bekannte nicht mehr das Auto und vor allem soll sie mal einen Termin beim Augenarzt machen. So ein Haltestellenschild ist nicht übersehbar.

Dantschik92 
Beitragsersteller
 03.11.2014, 09:15

ok also von 35€ stirbt keiner...

jurafragen  03.11.2014, 08:43

Das sollte man möglichst machen, bevor der Bußgeldbescheid kommt, nämlich dann, wenn das Anhörungsschreiben der Verwaltungsbehörde kommt.

Jewi14  03.11.2014, 08:46
@jurafragen

Kommt der Bussgeldbescheid nicht zusammen mit dem Anhörungsbogen, gerade bei solchen "Kleinigkeiten" wie Falschparken?

jurafragen  03.11.2014, 08:56
@Jewi14

Nein. Das verwechselst Du aber vielleicht mit einem Verwarngeldangebot.

Dantschik92 
Beitragsersteller
 03.11.2014, 09:14
@jurafragen

kann ich das nicht einfach an mich senden lassen, bezahlen und das geld untereinander zurüchholen? sie hat mir schon zugesagt dass sie das bezhalt.

jurafragen  03.11.2014, 09:21
@Dantschik92

Hältst Du das für sinnvoll? Wenn das öfter passiert, dann geht es im Zweifel um Deinen Führerschein.

Oder steckt da noch mehr dahinter?