Ist das schriftliche Angebot vom Partyservice verbindlich?
Hallo! Habe folgendes Problem. Hab am 09.05. geheiratet und habe mir für die Feier von einem Partyservice ein Angebot eingeholt für ein kalt/warmes Buffet für ca. 45 Personen.Der Preis dafür betrug ca. 700 Euro.Wir waren mit dem Angebot einverstanden und haben zugesagt,unter der Maßgabe,das sich die Personenzahl der Feier noch nach oben oder unten korrigieren kann,was für den Partyservice selbstverständlich war.Als wir dann wussten wieviele Personen wir zur Feier sind,haben wir die Personenzahl von 45 auf 37 korrigiert.Daraufhin wurde uns gesagt,das dadurch natürlich auch der Preis günstiger werden würde.Als wir dann ein paar Tage nach der Hochzeit die Rechnung vom Partyservice erhalten haben,haben wir nicht schlecht geschaut.Es war ein Rechnungsbetrag in Höhe von 780 Euro.Habe dann schriftlich einen Widerspruch verfasst, weil wir nicht verstehen können,das ein Buffet für 37 Personen plötzlich 80 Euro mehr kostet,als ein Buffet für 45 Personen.Und der Partyservice hat uns auch nicht über die Preiserhöhung informiert oder sonstiges.Habe dem Partyservice eine Kostengegenüberstellung mit beigelegt,in der ich ausgerechnet habe,wie sich das Angebot auf 37 Personen hätte auswirken müssen.Da waren wir bei knapp 600 Euro.Die Antwort auf mein Schreiben war angreifend und beleidigend. Wie soll ich jetzt weiter verfahren?Ist das Angebot verbindlich? Viele Grüße
14 Antworten
Wer ist der Partyservice, der Metzger von der Ecke oder ein eigenes Unternehmen? Warst Du zufrieden? Wenn ja, sage das dem Service, überweise 650 Euro als Kulanz und fertig. hat er mehr gemacht als verabredet? Dann müsst Ihr neu verhandeln, bzw. erhöhe Deinen Preis, insgesamt aber immer höflich bleiben, am Ende zahlt sich das aus. Erkläre ihm, das 37 zufrieden Gäste 37 neue Kunden seien können, 37 unzufriedene weit mehr Schaden anrichten! Alles Gute!
Ja, der Partyservice lief über eine Fleischerei. Mit dem Essen warer wir soweit zufrieden, aber der Service hat zu wünschen übrig gelassen.
Erstmal Herzlichen Glückwunsch!
Last euch nichts gefallen. Er hat euch ein Angebot gemacht und ist somit auch an seinem Angebot gebunden. Es wäre jetzt was anderes, wenn Ihr mehr Personen hättet, oder vielleicht anstatt Sekt Champangne hättet. Wichitg ist, das ihr ein Angebot habt in dem s´teht, was es kostet für soviele Personen. Schreibt Ihm zurück, am besten per Einschreiben und bezieht euch auf das Angebot. Wenn ihr nicht genau wisst, was es pro Person, das Angebot, gekostet hat, dannausrechnen und dann die Summe ausrechnen, was es Laut angebot für 37 Personen gekostet hat. Das Schreibt Ihr in eurem Schreiben auch rein und teilt Ihm auch mit, das Ihr bereit seit, das ALut Angebot zu bezahlen. Ihr Könnt Ihn auch darauf hinweisen, das auch beleidigungen Strafrechtlich verfolgt werden kann. Ich hoffe ich konnte euch etwas helfen und wenn ihr noch fragen habt, einfach eine Nachricht Schicken. Viel Glück .
ich würde zu einem Anwalt gehen normalerweise ist ein schriftliches Angebot bindend und kann nicht höher werden aber informire dich besser bei einem Anwalt bevor Du die evtl. hier falsche Ratschläge geben läßt
Wenn das Angebot nicht länger als rd. einen Monat rürückliegt, ist es verbindlich. Ich an deiner Stelle würde € 650 überweisen und weitere Forderungen entschieden zurückweisen.
Ich schätze mal das sich der Partyservice verkalkuliert hat bei seinem verbindlichen Angebot. Allerdings ist ein verbindliches Angebot auch Preisbindend.