Wie lange gilt ein Angebot auf eBay-Kleinanzeigen?
Servus zusammen,
der Fragetitel mag etwas irreführend sein, deshalb hier nochmal genauer anhand eines Beispiels gefragt:
Verkäufer V bietet auf eBay Kleinanzeigen ein Produkt P (Preis auf Verhandlungsbasis) an.
Interessent I schreibt V an und fragt "90€?".
Daraufhin antwortet ihm V "100€ inklusive Versand?".
So, das ist zwar jetzt kein Gespräch unter Kaufleuten, findet so aber wahrscheinlich tausendfach täglich statt. Das Beispiel bezieht sich natürlich auf meine aktuelle Situation. Vom Interessenten habe ich nach meinem Gegenangebot keine Reaktion mehr erhalten, dies ist aber auch erst 3 Stunden her.
Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht zu aufdringlich sein will, ich den Artikel aber gerne auf eBay einstellen würde. Ich denke, ich habe im Beispiel ein verbindliches Angebot abgegeben, aus dem ein Kaufvertrag zustande kommt, wenn mir der Interessant antwortet, dass es ok ist.
Deshalb kann ich jetzt ja nicht einfach den Artikel auf eBay stellen, wo er evtl. in einer Stunde über die Sofort-Kaufen-Option gekauft und bezahlt wird und dem Interessenten auf eBay Kleinanzeigen mitteilen, dass der Artikel schon verkauft wurde.
Oder doch? Wie lange gilt denn so ein Angebot? Auf eBay laufen die Preisvorschläge ja nach wenigen Tagen ab und verlieren so ihre Gültigkeit. Wie sieht das bei schriftlichen Angeboten aus?
Oder mache ich mir viel zu viele Gedanken und kann dem Interessenten auch einfach schreiben, dass ich heute noch eine Antwort brauche?
2 Antworten
Moin,
grmäß § 147 Abs. 2 BGB kann der unter abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
und genau da setzt auch dein Problem an. Fraglich ist nämlich, wie lang denn so eine Frist im eBay verhandlungsverkehr sein kann. Angesichts der „schnelllebigkeit“ des Internets und der Angebote würde ich auf 2-3 Tage tippen. Das kann ein Gericht schon ganz anders sehen. Um dich zukünftig aus dieser Misere zu halten kannst du gemäß § 148 BGB eine Annahmefrist bestimmen. So kann nur innerhalb dieser Frist das Angebot wirksam angenommen werden.
für den vorliegenden „offenen“ Antrag gilt: die Frist des § 147 Abs. 2 BGB kann nicht nachträglich verkürzt werden, nur im Antrag selbst oder einer gleichzeitig zugehenden Erklärung ist dies möglich. Für dieses Mal würde ich also noch ein paar Tage abwarten, um dich nicht angreifbar zu machen und dann zukünftig eben schreiben „100? Antwort bist morgen 18 Uhr“ oÄ
Also da selbst der längste Antrag (per Post) eine Woche nicht überschreitet, kann man das als Höchstgrenze sehen wenn man sich unsicher ist.
Danke! Für‘s nächste Mal was gelernt :-)
Ich denke, ich habe im Beispiel ein verbindliches Angebot abgegeben, aus dem ein Kaufvertrag zustande kommt, wenn mir der Interessant antwortet, dass es ok ist.
Wenn der Interessent Dir einen Preisvorschlag auf eBay gemacht hat und Du dem Interessenten ein Gegenangebot gemacht hast, musst Du abwarten.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Interessent Deinen Preisvorschlag angenommen hat. Davor passiert gar nichts außer Verhandlung.
Einen Interessenten unter Druck zu setzen macht außerdem keinen seriösen Eindruck und er wird aussteigen.
Als Du den Artikel bei eBay zum Verkauf angeboten hast, hattest Du ja die Möglichkeit auszuwählen, welche Zahlungsarten Du dem Käufer anbietest für das eingestellte Produkt. Der Käufer entscheidet sich dann für eine dieser Zahlungsarten wenn er sich entscheidet das Produkt zu kaufen. Es muss also nichts vereinbart werden.
Danke, aber habe ja auch geschrieben "aus dem ein Kaufvertrag zustande kommt, WENN ..." Ok, hätte "wenn" durch "sobald" ersetzen sollen :-) Aber der kommt dann tatsächlich zustande? Da ja die Bedingungen wie Art der Bezahlung und des Versands noch gar nicht geklärt wurden.