Ist das rassistisch, wenn man als Vermieter sagt, daß man nicht an Ausländer vermietet?
Darf man das so in eine Anzeige schreiben?
14 Antworten
Es verstößt auf jeden Fall gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Dabei ist es zunächst einmal nicht rassistisch. Hier wird etwas viel durcheinander gebracht.
Überhaupt ist mir der in letzter Zeit inflationär gebrauchte Begriff "rassistisch" sehr suspekt. Jetzt müßte man erst mal definieren, was überhaupt rassistisch bedeutet.
Ausländer: Auch Schweizer, Österreicher, Franzosen, Niederländer, Dänen, Schweden, um nur einige zu nennen, sind Ausländer. Wäre es rassistisch, nicht an einen Österreicher zu vermieten?
Rassistisch wäre es hingegen ganz klar, wenn sich ein Mietinteressent als Deutscher in akzentfreiem Deutsch und vielleicht sogar mit regionalem Dialekt vorstellen würde und man ihn ablehnt, weil er übermäßig pigmentiert ist.
Wenn man eine bestimmte Klientel ansprechen will, überlegt man sich bei der Anzeigengestaltung und bei der Veröffentlichung, wie und wo man das am besten macht. Keinesfalls darf Diskriminierendes im Anzeigentext stehen.
man kann erklären, dass man nur an deutsche Staatsbürger vermietet. Es gibt in Berlin mindestens eine große Wohnungsgesellschaft, die das ganz offen so deutlich macht. Das ist auch keine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft (früher: wegen der Rasse), sondern der Ausschluss von Mietvertragsabschlüssen nach juristischen Kriterien (Aufenthaltsstatus). Bar- oder Diskobesitzer geraten hier bisweilen in Konflikte, wenn ihre Türsteher Leute mit orientalischem oder afrikanischem Aussehen abweisen, weil sie befürchten, dass ihr deutsches weibliches Publikum dann künftig wegbleibt, aus Furcht belästigt zu werden.
Aber es gibt keinen einklagbaren Rechtsanspruch für Nichtdeutsche darauf, hier eine Wohnung vermietet zu kriegen. Ebensowenig wie einen Rechtsanspruch auf eine Einstellung für einen bestimmten Arbeitsplatz.
ja, im Auftrag des Betreibers. Es kam in Westdeutschland, vor allem in buntregierten Kommunen immer mal wie zu Ordnungsstrafen, wegen angeblicher Diskriminierung diesen Personenkreises. Das liegt hauptsächlich daran, dass die Türsteher nun ja auch argumentativ nicht grade die Hellsten sind und eher geschult sind in der physischen Abwehr unerwünschter Besucher als in der verbalen.
Klar kommt es rassistisch rüber und es ist meiner Meinung auch rassistisch, jm sein Haus nicht zu vermieten, weil er ne andere Herkunft hat.
In die Anzeige darfst du es nicht schreiben. Meiner Meinung nach darfst du aber selbst entscheiden, an wen du vermietest. So viel Freiheit muss sein. Also sagst du gar nichts und sagst diesen Leuten kommentarlos ab. Die Gedanken sind frei. Es müssten ja unzählige Willkommensjubler geben, die sich glücklich schätzen, an Ausländer vermieten zu dürfen.
Da es sich demnach um die Benachteiligung einer Personengruppe aufgrund der Herkunft handelt, kann man das in der Tat als rassistisch bezeichnen. Nur, weil du damit vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht hast, müssen ja nicht alle ausländischen Mieter schädlich sein. Wenn du meinst, die das Risiko sei entsprechend bei diesen größer, dann kannst du ja bei der Besichtigung versuchen, dir ein Bild von den Personen zu machen.
Türsteher über dann das Hausrecht aus?