Ist beim Privatverkauf eine Preiseinigung bindend?
Ich habe beim großen Kleinanzeigen Portal einen KFZ-Anhänger mit einem Preis auf VB gefunden, den ich gerne kaufen würde.
Habe ein Gebot abgegeben, kurze Zeit später wurde die Anzeige gelöscht. Erst kurze Zeit danach machte der Verkäufer einen Gegenvorschlag bzgl. des Preises, welches ich angenommen habe.
Jetzt mein Problem: seitdem antwortet der Verkäufer auf keine meiner Anfragen. Das Angebot circa eine Woche her.
Hat der VK mit mir bereits einen gültigen Vertrag geschlossen? Was sind meine weiteren Möglichkeiten?
Ich habe keine Adresse, Telefonnummer o.Ä., nur den im Anhang beigefügten Chatverlauf von Kleinanzeigenportal...
2 Antworten
Ne, hast ja durch das Anfordern der Daten noch nicht konkret zugesagt. Zudem das auch nur zustande kommt, wenn du dort bist und das Geld gibst. Du kannst dich nach Einigung (bevor du dort hin gehst) ja auch immernoch umentscheiden. Das ist zumindest für den Käufer von Vorteil.
nein, das ist kein vertrag.
beide parteien schreiben im konjunktiv ("wäre") - eine einigung wurde nicht erzielt. schliesslich schrieb er dir nicht konkret, dass du das teil haben kannst.
außerdem braucht dir keiner was verkaufen, nur weil für dich der preis ok ist und du ihm das gesagt hattest.
im übrigen: wenn du das teil bereits gekauft hättest, zu was brauchst du die daten noch? an dem punkt war dir noch nicht klar, ob dir das teil gefällt.