Als Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten?
guten Tag zusammen. Ich habe ein kleines Problem. Ich verkaufe mein Auto auf mobile.e dann wurde ich von einem Händler angerufen der mir einen Preis genannt hat zudem er das Auto auf jeden Fall abholen würde. er hat mir dann eine Mail geschrieben und um Bestätigung gebeten dass der Vertrag zustande kommt diese habe ich bestätigt. das ganze lief vor 3 Stunden. Nun möchte ich den Vertrag allerdings widerrufen. Ist das so ohne weiteres möglich oder kann da etwas passieren? Ich bin mir da rechtlich ganz unsicher da es ja ein privatverkauf ist
5 Antworten
Nach dem, was du schilderst. ist hier ein Vertrag zustande gekommen. Dazu braucht es kein schriftliches Dokument (außer bei bestimmten Verträgen, ein Autokauf ist aber formfrei möglich), es reicht die mündliche Einigung.
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Dabei muss Einigkeit hinsichtlich der notwendigen Vertragsbestandteile bestehen - diese müssen geregelt sein. Beim Kaufvertrag sind das Kaufobjekt, Kaufpreis und Vertragsparteien. All das ist nach deiner Schilderung erfüllt und wurde geregelt. Daher ist in deinem Fall ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Von einem solchen Vertrag kann man nicht einfach zurücktreten oder den Vertrag widerrufen.
Das 14-tägige Widerrufsrecht, wie man es von Verträgen im Internet kennt, gilt bei Kaufverträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher nur, wenn der Unternehmer in der Position des Verkäufers ist - nicht auch umgekehrt. Ein Widerrufsrecht scheidet hier also schon deshalb aus, weil du das Auto (als Verbraucher) verkaufst.
Ein Rücktrittsrecht kann vertraglich vereinbart werden. Dafür bestehen hier nach deiner Schilderung keine Anhaltspunkte. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen - etwa wenn die andere Partei nicht leistet.
Es ist also leider so, dass du aus dem Vertrag nicht mehr einfach so rauskommst. Der Käufer hat einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Autos. Kommst du dem nicht nach, kann er dich verklagen - auf Erfüllung oder auf Schadensersatz.
Hi, nein das geht nicht.
Der mündliche Vertrag ist bereits gültig, aber manchmalk schlecht beweisbar.
Genau deshalb hat er um Bestätigung per Mail gebeten. Nun hat er im Zweifelsfall etwas schriftliches.
Es war wohl ein gutes Geschäft für den Käufer?
von einem Händler angerufen der mir einen Preis genannt hat zudem er das Auto auf jeden Fall abholen würde
Oje, das hört sich nicht gut an. Welcher Händler (oder wer auch immer) kann einen Preis für ein Auto nennen, das er nicht gesehen hat.
Schau mal hier, das könnte helfen.
Sorry, link vergessen:
https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/betrug/betrug-beim-autokauf.html
Wenn er das Auto innerhalb der Frist abholt und den Preis zahlt (bar, und sonst nichts, und mit unterschriebenem Kaufvertrag), dann kannst du nichts machen.
Du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen. Jetzt musst du ihm das Auto überlassen, wenn er gezahlt hat.
Willst du nun wieder zurücktreten vom Kaufvertrag, so geht das nur mit beidseitigem Einverständnis.
Ist das so ohne weiteres möglich
Nö.
Wo kann ich schauen? 😅
Ja es war ein sehr gutes Geschäft für den Käufer, ich war beruflich in dem Moment total unter Stress und dezent verwirrt und habe das eben schnell bestätigt.
Er hat noch nichts bezahlt etc das sollte vor Ort gemacht werden.
Wenn es so ist dann ist es jetzt so, aber gibt es wirklich keine Hintertür oder sonstiges? Er besteht auf Erfüllung