Gebot unrechtmäßig zurückgezogen
Hallo, folgender Fall: Eine Person hat bei ebay 480,- auf einen Artikel geboten und in den letzten 10 sekunden das gebot unrechtmäßig zurückgezogen. Somit fiel der Preis auf das letzte Höchstgebot von 290 Euro, welches ein evtl. Komplize abgegeben hat. Was kann der Verkäufer tun? Was tut ebay? Was kann dem Bieter passieren? Wie ist die Rechtslage?
7 Antworten
Also das Gebot kann nur rechtmäßigerweise zurückgezogen werden. Wenn er es also zurückgezogen hat und Ebay dies zuließ war es wohl gerechtfertigt.
Alle weiteren Überlegungen erübrigen sich damit.
Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Gebot zurücknehmen. Zitat Ebay
Ebay überprüft doch nicht jeden Gebotsrückzug.Die stellen nur die Regeln auf aber überwachen das nicht, wie auch.
Doch, das überwacht Ebbay bei Gebotsrücknahmen innerhalb von 24 Stunden vor Auktionsende.
Hab ich dir doch vor ein paar Tagen schon erklärt. Bitte eBay-AGB § 10 Abs. 1 und das hier http://www.gsxr-freaks.info/vb/forum/biker-treff/24008-neuer-ebay-betrug.html aufmerksam lesen. Die Abwicklung des Kaufvertrages verweigern und sofort Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstatten, auch eine entsprechende Bewertung abgeben.
Ja, danke. Wollte nur mal aus Interesse wissen, was der Bieter der betrogen hat, noch tun kann um seinen Schaden zu begrenzen? Aber danke für deine Antworten ;-)
Der Betrüger kann die Transaktion über eBay abbrechen und ansonsten blos hoffen, dass der Verkäufer keine Strafanzeige erstattet.
Du schreibst "Gebot unrechtmäßig zurückgezogen". Ob das wwirklich "unrechtmäßig" war, müsste ein Gericht (auf Antrag) klären. Die Unrechtmäßigkeit ist deine Ansicht.
Kannst Du den Gebotsverlauf hier mal bitte einstellen? eBay beobachtet sehr genau, unter welchen Umständen Gebote zurückgenommen werden. Der Missbrauch von Gebotsrücknahmen kann zum Ausschluss vom Handel auf eBay führen. Wenn Sie Gebote innerhalb der letzten 24 Stunden vor Auktionsende zurücknehmen, setzen Sie sich dem Verdacht aus, den Auktionsverlauf regelwidrig manipulieren zu wollen. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die AGB von eBay dar.
Und was kann der Bieter, der das Gebot rechtswidrig zurückgenommen hat tun? Also wenn es ohne böse Absicht geschah?
einfach nochmal bieten... steht alles bei...http://pages.ebay.de/help/buyerguide/bidding-retract.html
Ja, aber wenn er in den letzten 10 Sekunden zurückzieht, kann er ja u.U. nicht nochmal bieten...?
Bist Du der, der zurückgezogen hat???So klingt es grad.Wenn die Auktion schon beendet war würde ich den Verkäufer eben anschreiben, daß mir ein Fehler passiert ist und das klarstellen.
Hab den Verdacht dass das jemand bei mir gemacht hat und wollte wissen was der für Möglichkeiten hat. Naja, mal schaun
Wenn es Ihnen aufgrund der besonderen Rücknahme-Regeln nicht mehr erlaubt ist, Ihr Gebot zurückzunehmen, wenden Sie sich bitte umgehend an den Verkäufer. Bitten Sie ihn, das Gebot zu streichen. Nur der Verkäufer hat in diesem Falle noch die Möglichkeit dazu.
In jedem Fall mit Ebay in Verbindung setzen.
Da sind leider immer wieder Gangster am Werk.
Frei nach dem Motto: Es kann nicht sein was nicht seien darf... Soll deine Antwort ein Scherz sein?