Gebot unrechtmäßig zurückgezogen

7 Antworten

Also das Gebot kann nur rechtmäßigerweise zurückgezogen werden. Wenn er es also zurückgezogen hat und Ebay dies zuließ war es wohl gerechtfertigt.

Alle weiteren Überlegungen erübrigen sich damit.

justiziasgolem  06.01.2010, 14:25

Frei nach dem Motto: Es kann nicht sein was nicht seien darf... Soll deine Antwort ein Scherz sein?

Bastian78  06.01.2010, 14:31
@justiziasgolem

Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Gebot zurücknehmen. Zitat Ebay

Bastian78  06.01.2010, 14:24

Ebay überprüft doch nicht jeden Gebotsrückzug.Die stellen nur die Regeln auf aber überwachen das nicht, wie auch.

mineralixx  19.12.2017, 20:35
@Bastian78

Doch, das überwacht Ebbay bei Gebotsrücknahmen innerhalb von 24 Stunden vor Auktionsende.

Hab ich dir doch vor ein paar Tagen schon erklärt. Bitte eBay-AGB § 10 Abs. 1 und das hier http://www.gsxr-freaks.info/vb/forum/biker-treff/24008-neuer-ebay-betrug.html aufmerksam lesen. Die Abwicklung des Kaufvertrages verweigern und sofort Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstatten, auch eine entsprechende Bewertung abgeben.

Flow86 
Beitragsersteller
 06.01.2010, 14:25

Ja, danke. Wollte nur mal aus Interesse wissen, was der Bieter der betrogen hat, noch tun kann um seinen Schaden zu begrenzen? Aber danke für deine Antworten ;-)

justiziasgolem  06.01.2010, 14:35
@Flow86

Der Betrüger kann die Transaktion über eBay abbrechen und ansonsten blos hoffen, dass der Verkäufer keine Strafanzeige erstattet.

Du schreibst "Gebot unrechtmäßig zurückgezogen". Ob das wwirklich "unrechtmäßig" war, müsste ein Gericht (auf Antrag) klären. Die Unrechtmäßigkeit ist deine Ansicht.

Kannst Du den Gebotsverlauf hier mal bitte einstellen? eBay beobachtet sehr genau, unter welchen Umständen Gebote zurückgenommen werden. Der Missbrauch von Gebotsrücknahmen kann zum Ausschluss vom Handel auf eBay führen. Wenn Sie Gebote innerhalb der letzten 24 Stunden vor Auktionsende zurücknehmen, setzen Sie sich dem Verdacht aus, den Auktionsverlauf regelwidrig manipulieren zu wollen. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die AGB von eBay dar.

Flow86 
Beitragsersteller
 06.01.2010, 14:21

Und was kann der Bieter, der das Gebot rechtswidrig zurückgenommen hat tun? Also wenn es ohne böse Absicht geschah?

Flow86 
Beitragsersteller
 06.01.2010, 14:23
@Bastian78

Ja, aber wenn er in den letzten 10 Sekunden zurückzieht, kann er ja u.U. nicht nochmal bieten...?

Bastian78  06.01.2010, 14:26
@Flow86

Bist Du der, der zurückgezogen hat???So klingt es grad.Wenn die Auktion schon beendet war würde ich den Verkäufer eben anschreiben, daß mir ein Fehler passiert ist und das klarstellen.

Flow86 
Beitragsersteller
 06.01.2010, 14:27
@Bastian78

Hab den Verdacht dass das jemand bei mir gemacht hat und wollte wissen was der für Möglichkeiten hat. Naja, mal schaun

Bastian78  06.01.2010, 14:21

Wenn es Ihnen aufgrund der besonderen Rücknahme-Regeln nicht mehr erlaubt ist, Ihr Gebot zurückzunehmen, wenden Sie sich bitte umgehend an den Verkäufer. Bitten Sie ihn, das Gebot zu streichen. Nur der Verkäufer hat in diesem Falle noch die Möglichkeit dazu.

In jedem Fall mit Ebay in Verbindung setzen.

Da sind leider immer wieder Gangster am Werk.