Bodenabsenkung in Eigentumswohnung

8 Antworten

Die Frage ist zunächst mal ob die Fussbodenheizung gemäß der Schnittstellenkoordination für beheizte Fussbodenkonstruktionen fachgerecht aufgeheizt wurde.

Eingerissene Fugen sind aber auch dann nichts besonderes. Da der Verleger die Sockel wahrscheinlich zu einer Zeit verlegen musste als der Estrich gerade die Flügel gemacht hat (Brotscheibeneffekt) Beim Trocknen setzt sich der Estrich wieder und die Fuge reißt.

Erklärung:

Der Estrich ist durch die Folie nach unten `abgedichtet´ und kann nur von oben nach unten trocknen. Trocknende Stoffe verkürzen sich (wie die Brotscheibe die über Nacht auf der Tischplatte liegen bleibt) der Estrich hebt sich an den Rändern an. Während er durchgetrocknet legt er sich durch das eigene Gewicht aber wieder.

Diese zu erwartenden Bewegungen überschreiten i.d.R. die Dehnfähigkeit des Dichtstoffes und unterliegen daher nicht der Gewährleistung...so stand es früher im ZDB Merkblatt. Heute wird von einer max. Dehnung von 5mm gesprochen, die die Silikonfuge aushalten muss.

Das Problem ist, dass dieser Effekt mitnichten bei 2% Restfeuchte oder 28 Tagen abgeschlossen ist (Belegereife) Meist dauert es 2-3 Monate bis die ersten Fugen reißen.

Interessant ist es jedoch wenn ein Calciumsulfatestrich verlegt wurde...eigentlich Standart bei Fussbodenheizung

sweni  20.09.2011, 19:31

...Da sollte zunächst geklärt werden, welches Bindemittel eingesetzt wurde. Der o.g Effekt bezieht sich meines Wissens nach nur auf zementäre Untergründe. Heutzutage werden aber die meisten Heizestriche mit Calciumsulfat-Fließestrich verarbeitet.

Hier setzt sich mit Sicherheit die Trittschall- und Wärmedämmung unter dem schwimmenden Estrich. Im geringen Bereich ist das normal.

Es ist auch nicht ungewöhnlich, daß Silikonfugen abreissen, besonders wenn sie nicht fachgerecht ausgeführt sind.

5 mm Setzung, und dann noch ungleichmäßig, wären aber zu viel. Das sollte näher zu untersuchen. Möglicherweise ist ein ungeeignetes Dämmaterial verwendet worden.

Die 5-mm-Senkung ist zu untersuchen, wäre aber, bliebe es am Ende dabei, nicht unnormal, denn Dämmung senkt sich i. d. R. bis zu 10 % seiner Stärke (erkennt man an der Materialbezeichung - z.B. 50/5). Wenn dann auch noch an der Wand auf dem "schwimmenden" Fußboden schwere Möbel stehen, muss die Senkung von 5 mm nicht mangelbehaftet sein - was aber eine Untersuchung der Sache nihct behindert. Man sollte nur an die Kosten denken, die so etwas ggf. für den Mieter auslöst, wenn KEIN Mangel vorliegt. Im Übrigen sind SIlikonfugen immer Wartungsfugen und spätestens nach 5 Jahren mal nachzuziehen oder zu erneuern - ergo ist eine abgerissene Silikonfuge erst einmal nicht automatisch ein Mangel.

Verkäufer der Wohnung,ranholen alles dokumentieren,Gutachter bestellen,Gutachten machen lassen,die Baufirma die den Murks verzapft hat ranholen,ggf verklagen auf behebung der Schäden mit allen Folgekosten,da die Firma Garantiepflichtig ist. Nicht noch warten,sondern sofort alles in die Wege leiten,am besten über eine Kanzlei für Baurecht usw.

MFG Wollelan

Da wird sich wohl nicht der "Boden" senken, sondern die Dämmschichten der Fußbodenheizung. Dies ist bei billigen Heizsystemen bzw. mangelhafter Ausführung nicht selten, aber für die Leitungen der Fußbodenheizung sehr gefährlich.

Hier hilft nur sofortige Mängelanmeldung beim Verkäufer, ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen und die Hilfe eines Fachanwalts. Kostet zwar Geld, eine neue Fußbodenheizung nach Wasserschaden ist aber noch teurer.