Welches Datum ist beim Kauf einer Eigentumswohnung für die Steuererklärung entscheidend?
Wir beabsichtigen eine Eigentumwohung zu kaufen, die vermietet ist und auch bleibt. Das Kaufdatum ist erst im nächsten Jahr, der Notartermin noch dieses Jahr. Können wir trotzdem für dieses Jahr noch einige Nebenkosten bei der Steuererklärung geltend machen?
4 Antworten
Also, hier bei uns immer das Kaufdatum, also die Unterschrift beim Notar für Abschreibungen etc., denn dadurch fallen ja offiziell die ersten Kosten Und Lasten an. Mitglied in der WEG erst mit Einschreibung in das Grundbuch. Anspruch auf die AR (Guthaben bzw. Nachforderung) hat der ET zu wuppen, der am Tag der Beschlussfassung im Grundbuch steht. Ordne also bitte solche Vorgänge im Kaufvertrag.
Kosten müssen in dem Jahr angerechnet werden, in dem sie anfallen. Das spielt aber keine Rolle. Kosten die in 2014 zu einem Verlust führen, können ins nächste Jahr übertragen werden (Verlustvorttrag)
Bist Du Dir sicher? Doch nur, wenn sie bezahlt wurde. Eine Rechnung aus 2014, die ich in 2015 bezahle, gehört in die Steuer 2015, so jedenfalls hier bei uns. Und Miete für Januar, die schon Ende Dezember eingeht (soll vorkommen), gehört ja auch in die Steuer 2014 und nicht in die für 2015.
Maßgelich ist hier der Übergang von Nutzen und Lasten. Dieser wird im notariellen Kaufvertrag festgelegt.
nö - ausschlaggebend ist der Tag der Grundbucheintragung