Muss man die Montage einer Markise in einer Eigentumswohnung genehmigen lassen?

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Da die Fassade Gemeinschaftseigentum ist (wenn nicht in der Teilungserklärung oder einem Versammlungsbeschluß irgendwas anderes steht, z.B. für die Balkone und Terassen), braucht sie in der Tat die Genehmigung der Eigentümerversammlung.

mig112  18.06.2010, 08:12

Perfekte Antwort!

Novalion  18.06.2010, 08:00

wenigstens eine korrekte antwort. dh

kikkerl  18.06.2010, 08:05
@Novalion

und die eigentümerversammlung wird zumindest bei uns von der hausverwaltung organisiert. schließlich brauchen wir alle auch jemanden der sich um uns kümmert egal ob wir mieter sind oder nicht gg.

anjanni  18.06.2010, 08:14
@kikkerl

kikkerl, die Hausverwaltung ist lediglich ausführendes Organ. Daß sie Eigentümerversammlungen organisiert, gehört zu ihren Aufgaben. Aber Beschlüsse kann nur die Eigentümerversammlung fassen, nicht die Hausverwaltung. Deshalb kann die Hausverwaltung auch keine Markise genehmigen ohne Beschluß der Versammlung.

Das Anbringen einer Markise muss durch einen Beschluss der Eigentümer erlaubt  werden, da die Fassade Gemeinschaftseigentum ist. Weiter für die Zukunft, alle Schäden welche durch das Anbringen dieser Markise an der Fassade entstehen gehen zu ihren Lasten. Man spricht hier von einem Sondereigentum. 

es gelten die gleichen oder zumindest ähnliche vorgaben wie bei einer mietwohnung. nur ist hier die eigentümerversammlung - zusätzlich zur hausordnung - maßgebend. sie hätte die eigentümerversammlung zumindest informieren müssen.

Die Änderung der Fassade, bzw. der Außenansicht ist IMMER genehmigungspflichtig! Gerade in einer Gemeinschaft von Eigentümern. Der Beschluß kann aber seit Neuerem mehrheitlich statt einstimmig sein.

Liegt keine Zustimmung vor, kann der Abriß/Rückbau verfügt werden.

na klar ist das erlaubt, es ist ihr eigentum, da kann sie markisen einsetzen, fenster tauschen und wände einreißen lassen wie sie lustig ist

FordPrefect  18.06.2010, 15:12

Falsch. Auch bei einer Eigentumswohnung "besitzt" der jeweilige Eigentümer einer Einheit nur bestimmte Teile - und somit genau diejenigen nicht, die Gemeinschaftseigentum darstellen. Dazu zählen u.a. eben gerade Fassaden - und daher sind Änderungen hier zustimmungspflichtig durch die WEG.

Novalion  18.06.2010, 07:59

falscher gehts nicht...

fragetierchen  18.06.2010, 08:00
@Novalion

lach die antwort ist definitv richtig, wäre es nicht so müsste es sich um eine mietwohnung handeln

kikkerl  18.06.2010, 08:04
@fragetierchen

also ich muss sagen selbst wir als eigentümer haben eine hausverwaltung und diese entscheidet was gemacht werden darf und was nicht.DIESE organisiert dann auch die eigentümerversammlungen bei denen alles diskutiert wird.

fragetierchen  18.06.2010, 08:06
@kikkerl

warum ist man eigentümer wenn man nicht über sein eigentum entscheiden darf? meine mutter hat ne eigentumswohnung und die hat für solche dinge noch nie andere gefragt, das hat sie immer so gemacht wie sie es für richtig gehalten hat und da hat sich auch nie jemand beschwert

Rita52  18.06.2010, 08:10
@fragetierchen

In der Wohnung kann sie machen was sie will,an der Fassade(Fenster,Markise usw.)braucht sie die Zustimmung der anderen Eigentümer!

mig112  18.06.2010, 08:15
@Rita52

@fragetierchen: Die Änderung der Fassade, bzw. der Außenansicht ist IMMER genehmigungspflichtig! Gerade in einer Gemeinschaft von Eigentümern. Der Beschluß kann aber seit Neuerem mehrheitlich statt einstimmig sein.

anjanni  18.06.2010, 08:16
@fragetierchen

Man darf über sein Eigentum entscheiden, aber nicht über das Eigentum aller.

Es gibt Sondereigentum (das, was einem ausschließlich selbst gehört) und Gemeinschaftseigentum (üblicherweise z.B. Fenster, Fassade, Treppenhaus usw.). Und über das Gemeinschaftseigentum fassen alle gemeinsam Beschlüsse.