Ist bei Straßenausbau eine Mieterhöhung möglich?
Seit 10 Jahren soll unsere Strasse ausgebaut werden und nun im August geht es los. Unser Vermieter hat nun sagen lassen, dass nun durch den Strassenausbau eine Mieterhöhung ins Haus kommen wird. Kann der Vermieter diese Strassenausbaukosten auf uns Mieter umsetzen?? Wär kann mir Auskunft geben, den ich habe gelesen dass der Vermieter dies nicht machen kann. Ich bitte um den dafür besagten Paragraphen oder Gesetz wo es steht, damit ich etwas schriftliches vorweisen kann. Vielen Dank im Voraus.
8 Antworten
Meiner Meinung nach kann er das nicht. Ich habe das neueste Mieterlexikon durchgeackert, finde nicht unter Straßenausbau oder Erschließungskosten.Er muß evtl. als Hauseigentümer für den Ausbau der Straße zahlen, das kann er aber nicht auf die Mieter umlegen.
Nein - kann er nicht - die Straße ist allgemeingut - die Wohnung nicht . Da auch bei Straßenverbreiterung oft mit weit mehr Lärm zu rechnen ist - das ist sogar Minderungsgrund! Mehr Lärm - mehr Emmision .
das ist sogar Minderungsgrund!
Aber nur bezogen auf die Beeinträchtigung während der Bauzeit (obwohl der Vermieter dafür gar nichts kann). Ergibt sich danach eine etwaige Verschlechterung der Wohnsituation (Lärm oder Verrschattung), ist dies nicht minderungsfähig, sondern allgemeines Lebensrisiko.
(Nur hinzugefügt, falls ein User das beim Durchsuchen mal finden sollte).
Kann der Vermieter diese Strassenausbaukosten auf uns Mieter umsetzen?
Nein. Aber er kann natürlich ganz korrekt die Miete frist- und sachgemäß im Rahmen der geltenden Gesetze regulär erhöhen, ohne direkten Bezug zur Straßenerschließung. Umlagefähig sind die Erschließungskosten aber eben nicht.
ist eigentlich nicht so
Hier noch weitere Angaben.Erschließungsbeiträge z.B. für den Straßenbau7, dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.Erschl.Kosten gelten als Teil der Investitionskosten für das Gebäude-Grundstück.Erschl.Kosten sind seit in der seit 1.1.2004 geltenden neuen Berechnungsverordnung nicht als Betriebskosten. Google: Erschließungskosten für Mieter hier Mietrecht: Umlage von Erschl.Kosten auf Mieter, www,mietrechtslexikon.de hier folgen noch weitere Buchstaben, guck selbst.