Wie lautet der Paragraph in dem steht das ein Teilzeit Studium nicht BAföG Förderungsfähig ist?
Hallo ich plane zu studieren und bin Erwerbsminderungsrentner. Das Sozialamt will von mir einen schriftlichen Nachweis das ein Teilzeit Studium nicht BAföG Förderungsfähig ist. Da dachte ich mir ich schicke denen einfach einen Link mit dem richtigen Paragraph. Die Gesetze stehen ja alle im Internet.
6 Antworten
BAföG - Glossar
Teilzeitstudium (§ 2 Abs. 5 Satz 1, VwV 2.5.2)Studieren bedeutet normalerweise, Vollzeit mit seiner Ausbildung beschäftigt zu sein. Entsprechend wird das Lehrangebot gestaltet. Auch die Regelstudienzeiten gehen davon aus, dass man Vollzeit studiert. Nicht immer ist dieses Modell aber für Studierende praktikabel. Manch einer kommt nicht umhin, viel arbeiten zu müssen und verpasst dadurch viel Unterrichtsstoff, andere erziehen Kinder oder sind aufgrund einer Krankheit/Behinderung nicht so belastbar, dass sie Vollzeit studieren können. Für solche Fälle wird mancherorts die Möglichkeit angeboten, in Teilzeit studieren zu können. Der Lehrstoff wird auf einen längeren Zeitraum gestreckt und man ist zeitlich nicht so stark eingebunden. Am häufigsten ist das Teilzeitstudium bei Fernstudiengängen möglich. Viele Studierende studieren faktisch in Teilzeit, ohne ein offizielles Teilzeitstudium zu absolvieren. Dies führt dann in der Regel zur Verlängerung der Studienzeit.
Eine BAföG-Förderung ist bei einem Teilzeitstudium leider nicht möglich.
Was ist denn ein Teilzeit-Studium und was machst du in der restlchen Zeit? Das einfachste ist, Bafög zu beantragen und ggf. den Ablehnungsbescheid vozulegen.
Vielleicht wirst du hieraus schlau: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/-2-ausbildungsstaetten--216.php
(5) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert und die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.
§2 Absatz 5 Bafög
Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert und die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.
BAFÖG ist ja eigentlich nur eine Existenzsicherung. Diese hast du aber durch deine Erwerbsminderungsrente ja bereits.
Das wird nicht nützen, du brauchst einen Ablehnungsbescheid vom Studentenwerk.
Was soll denn das Studentenwerk damit zu tun haben, die sind für Bafög Anträge nicht zuständig.