Hallo,
habe folgendes Problem. Kurz erklärt und ohne großen Hintergrund.
Ich arbeite im Einzellhandel in der Drogerie. Unbefristeter Arbeitsvertrag, nicht in der Probezeit. Seit 01.06.2011 dort tätig.
zum ersten mal Ärger bekam ich als ich eine Warenrrückgabe tätigte die ich als Angestellter nicht hätte machen dürfen. Daraufhin folgte ein Gespräch mit dem Gebietsverantwortlichen und der Filialleitung. Es wurde eine ! mündliche ! Abmahnung ausgesprochen mit der Auflage Warenrückgaben NUR noch in der eigenen Filiale zu tätigen, in Absprache mit der Filialleitung.
zum zweiten mal gab es Ärger als bei der Abrechnung und Bankeinzahlung am Abend Geld (über 500,-) abhanden kam. Ich persönlich war nicht direkt daran beteiligt sondern unterschrieb nur die Bankeinzahlungbelege. Laut Kassieranweisung, die ich selbst unterschrieben habe, sind wir dazu verpflichtet die Buchungsbelegen im 4 Augen Prinzip zu erledigen. Somit habe ich gegen die Firmen-interne Kassieranweisung verstoßen und bekam eine schriftliche Abmahnung. Die erste Abmahnung in Bezug auf Kassieranweisungen. Es wurden aber keinerlei Diebstahlsvorwürfe schriftlich geäussert.
zum dritten Mal gab es nun Ärger, als gezielt ein Testkäufer mich persönlich, einzeln an der Kasse testete. Er gab an Fundgeld gefunden zu haben und überreichte es mir. Mit meinem Kopf voller privater Sorgen etc. vergaß ich den Punkt in der Kassieranweisung, welcher besagt das Fundgeld sofort über die Kasse als Fundgeld eingebucht werden muss. Dies habe ich leider nicht gemacht. Somit habe ich widerrum gegen die Kassieranweisung verstoßen.
5 minuten später um 20:00 kam der Gebietsverantwortliche in den Laden und sprach mir eine ! Fristlose Kündigung und sofortige Freistellung ! MÜNDLICH aus.
IST DIES SO RECHTENS???? Soweit ich weiss ist eine mündliche sofortige fristlose Kündigung inkl. Freistellung nicht rechtswirksam, es bedarf der schriftlichen Form. Und dazu stellt sich die Frage ! Ich habe erst 1 mündliche ( nicht wirksam) und 1 schriftliche Kündigung erhalten.
Eine sofortige fristlose Kündigung bedarf einer schwerwiegenden Grundes z.b Diebstahl etc.
Wer weiss was? Danke