Wohnung im Sommer über 35 Grad?
Hallo, im Sommer ist es in unserer DG-Wohnung meist über 35 Grad heiß!
Das Haus und das Dach sind nicht isoliert! Und mit "nicht" meine ich überhaupt nicht. Einen Balkon haben wir auch nicht!
Besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung? Die Vermieter wollen nichts mehbr am Haus machen, sprich isolieren etc.
10 Antworten
Auch eine Dämmung hätte in diesem außergewöhnlich heißen,und niederschlagsarmen Jahr,nur unwesentlich kühler gehalten und den Wärmeeintritt verzögert,aber nicht verhindert.Davon abgesehen,das Ihr mehr heizen müßt,als mit einer modernen ! Dämmung.Baustoffe und Materialien sind für ein gemäßigtes Klima ausgelegt.Jeder Regen kühlt die aufgeheizten Ziegelsteine auch ab.Wenn es wie in diesem Jahr dazu mehrer tropische Nächte hintereinander gibt,was sehr selten ist,dann kann es keine Durchlüftung mit wirksamer Raumabkühlung geben.Wenn es aber das Klima einer Feuchtsavanne hat,dann ist das eben so.Nein,eine außerordentliche Kündingungsmöglichkeit besteht nicht.Dachgeschoßwohnungen neigen allgemein dazu heiß zu werden,und im Winter größere Heizaufwendungen notwendig zu machen.Ich würde einmal mit dem Vermieter sprechen,ganz in Ruhe,vielleicht ist er bereit die Miete etwas zu senken,da Ihr auf die Nutzung eines Raumklimagerätes,was sehr kostenintensiv ist,angewiesen seid.Die Klimaentwicklung hat Euer Vermieter nicht voraussehen können.Deshalb eine hohe Investition zu machen,ist Ihm nicht zuzumuten.Liebe Grüße.
Wie meinst Du das? Ich lese nicht heraus,das die Fragestellerin Leistungen nach SGB bezieht.
Wenn man wesentliche Aspekte wegläßt,kann man nur dementsprechende Antworten bekommen!
das hat sich auf dem vorherigen post bezogen. hab dir eh eh zum teil recht gegegben.;)
Altbau, ihr wusstet über den Zustand bescheid? Eigeninitiative ist angesagt. Es gibt Standkühlgeräte oder auch Ventilatoren; sogar käuflich zu erwerben.
Ventilatoren? Diese verwirbeln nur die warme Luft
kann ich nicht bestätigen, haben auch zu Zeiten um 30° im Wozi, ein Ventilator ist schon durch den leichten Luftzug kühlend.
Derzeit gibt es keine Vorschriften dafür, dass ein Haus isoliert sein muss, dass als "bewohnbar" vermietet wird.
Es gehört im Übrigen zum Allgemeinwissen, dass jedes Haus oder jede Wohnung, die nicht gut gedämmt sind, im Winter viel Heizenergie kosten und im Sommer sehr heiss werden können. Das gilt erst recht für Dachgeschosswohnungen.
Der Energieausweis, der bei jeder Neuvermietung vorgelegt werden muss, gibt über den Zustand einigermaßen zuverlässig Auskunft. Als Mieter wird man dafür in der Regel eine niedrigere Miete zu zahlen haben. Das ist dann gewissermaßen ein Ausgleich für die erhöhten Heizkosten, aber auch für die Überhitzung im Sommer, wenn man z. B. mit technischem Aufwand (Klimageräte, Ventilatoren) oder durch zeitweises Ausweichen in ein anderes Quartier erhöhte Kosten hat.
Demzufolge ist da nichts zu machen. So, wie die Wohnung ist, hast Du sie gemietet und musst damit leben. Für Dich kann es also nur darum gehen, eine neue Wohnung in absehbarer Zeit zu finden.
Für den Vermieter bedeutet das, wenn er jedesmal während oder nach einem heissen Sommer die Wohnung neu zum Vermieten ausschreiben muss, dass er sich irgendwann schon Gedanken über eine bessere Dämmung machen wird oder die Wohnung nicht mehr vermieten oder das Haus abreissen wird.
Ein Kündigungsgrund ist dies nicht .
Aber Ihr könnt doch kündigen , oder habt ihr nen Vertrag bis zum Lebensende ?
Hallo! Danke für die Antwort! Sicher können wir kündigen, aber erstmal etwas passendes finden und "genehmigen" lassen. Wir bewohnen knapp 40m2 und das Amt hält dies für angemessen und will nichts anderes bezahlen
Das hättste gleich dazu schreiben können.Beantrage die Genehmigung / Bewilligung für ein Kleinklimagerät.35 Grad im Schlafraum sind nicht zumutbar.Es ist damit zu rechnen,das dies wieder passiert.Notfalls mit Zeugen belegen und natürlich vorhandene Jalousien herunterlassen.Nur lüften,wenn es abgekühlt hat.Als Sonderbedarf kann,bzw.muß es genehmigt werden,sofern Deine Schilderung glaubhaft gemacht wird,plausibel ist.LG
ihr werdet schon nomal kündigen müssen (unter Einhaltung der üblichen Fristen) das es im Somer heiß ist und in Dachwohnungen entsprecehnd unangenehm werden kann, ist bekannt ...
da müsst ihr schon selbst Abhilfe schaffen ... z.B. tagsüber Fenster zu und Verdunkeln - abend durchlüften ... oder ein Klimagerät anschaffen ...
ich ehe auch einfach mal davon aus, dass der Mietpreis der Wohnung entsprechend ist ...
nachrüsten muss der Vermeiter nichts ... und Miete mindern geht auch nicht ... ihr wusstet doch, dass es eine Dachwohnung ist ....
Warum sollte da was mit dem vermieter verhandelt werden, wenn es sowieso das Amt zahlt. Sollte mann sich da nicht eher am Amt melden?