Irreführende Titel auf eBay...VK anklagen..wer hat Recht?
Hallo Leute, auf eBay werden vermehrt irreführende Titel beim Verkauf von YUGIOH Karten benutzt. Beispiel: im Titel wird geschrieben "5000 Karten, komplette Sammlung", Bilder von der kompletten Sammlung werden hochgeladen, bei der Artikelbeschreibung gefühlte 1000 Wörter benutzt, JEDOCH zwischen den Zeilen klein gedruckt geschrieben, dass es sich lediglich um zehn zufällige Karten handelt.
Hätte ich beim Kauf dieses Artikels ein Recht auf die komplette Sammlung?
7 Antworten
Ich würde es gar nicht darauf ankommen lassen, sondern einen solchen Verkäufer bei Ebay melden.
Tja, einer muss ja den Anfang mal machen ^^
Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber jede Menge Menschen, die aufgrund der vermutlich geringen Summen kein Fass aufmachen werden.
So funktioniert jede Abzockmasche.
Hätte ich beim Kauf dieses Artikels ein Recht auf die komplette Sammlung?
Das kann man nur abschätzen, wenn du den link zu einer solchen Auktion hochladen würdest.
Wenn im Titel wirklich nicht steht, würde ich an den Verkäufer plädieren und eBay anschreiben. Wenn der sich aber nicht kulant zeigt, ist glaube ich leider nicht viel drin außer ebeay sieht es als Betrug.
Da bleibt nur melden.
Wenn du etwa 1 1/2 Jahre auf deine Kartensammlung warten kannst, geht es sicher auch mit einer Klage. Natürlich ist das irreführend und Absicht. Auch die Bilder sind gehören zum Angebot.
Nein.
Hmm dann müsste ich mind. 100 VK melden:)