Ebay - Privatkauf - Käufer liest Artikelbeschreibung nicht aufmerksam und eröffnet Fall!
Hallo leute, wie Topic schon verrät. Habe ein Netbook verkauft, in artikelbeschreibung steht auch ausdrücklichst das Gerät wird OHNE FESTPLATTE
aus Datenschutzgründen verkauft und mit einem schraubenzieher + Festplattenrahmen geliefert. Vorhin hat der Kunde sein Artikel behalten, und jetzt gleich einen ebayfall eröffnet. Bezahlt wurde mit Paypal. Habe dem guten auch gerade in diesem Ebayfall geschrieben das er bitte das nächste mal aufmerksamer die Artikelbeschreibung lesen soll bevor er auf irgendwelche Dinge bietet... wie wird das ganze jetzt ausgehen?
Rücknahme oder jegliches sind ausgeschlossen, defitniv.
15 Antworten
So um euch nochmal kurz auf dem Laufenden zu halten, habe soeben mit ebay + käuferschutzservice telefoniert.
Dieser stimmte mir voll und ganz zu. Der Käufer hat die artikelbeschreibung nicht aufmerksam gelesen. Direkt nachdem er das Paket erhalten hatte, wenige Minuten später hatte er direkt Fall aufgemacht!
Nun soll ich 10 Tage abwarten falls der Käufer den Fall nicht schließen sollte, wird er an ebay direkt übergeben und der Rest sollte dann auch eindeutig sein.
Käufer ist selbst schuld, und bekommt keinerlei Rückerstattung oder jegliches. Weiteres; Falls der Käufer auch in diesem Fall wiederrum versucht weitere Dinge am Netbook zu bemängeln wird dieser Fall ebenfalls geschlossen und der Käufer verwarnt. Da hier dann stark davon ausgegangen wird das der Käuferschutz misbraucht wird! Hatte ein etwas längeres Gespräch, und der Mitarbeiter. Dieser hat sich meine Artikelbeschreibung auch durchgelesen und ich habe alles richtig gemacht. Ein Vermerk wurde bereits hinterlassen.
Ausgegangen ist es leider noch nicht, der Fall ist noch nicht geschlossen.
Es bleibt abzuwarten, wie ebay entscheiden wird. Am Telefon kann der Mitarbeiter viel versprechen.
wenn du keinen Fehler gemacht hast, und danach sieht es aus, ist eigentlich davon auszugehen, dass du recht hast. Wobei der Käufer natürlich einen Paypal-Fall eröffnen kann. Wie paypal da entscheidet weiß man nicht.
Paypal = Ebay
DAS stimmt, aber hat erstmal nix mit dem Käuferschutz zutun.
Also ein Kaufvertrag ist immer ein Erfüllungsgeschäft, d.h. du hast die angebotene Ware geliefert wie gefordert und er hat bezahlt, somit ist der Kaufvertrag gültig. >wie wird das ganze jetzt ausgehen?
Da du ja die Bedingungen bzw. den Lieferumfang bei der Artikelbeschreibung erwähnt hast und nicht nur im Kleingedruckten hast du keinen Fehler gemacht. Der Käufer hat den Fehler gemacht, die Artikelbeschreibung nicht richtig zu lesen. Dein Vorteil hierbei ist, das du es schwarz auf weiß hast über die Artikelbeschreibung, deshalb druck ihn aus, das du die sicher hast.
Ich gehe fest davon aus, das der Fall zu deinen Gunsten ausgeht und der Käufer auf seinem Schaden sitzen bleibt...
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
Normalerweise entscheidet Ebay für den Käufer. Du solltest Ebay ausführlich den Fall schildern und die Beschreibung deines Angebotes mitschicken. Ich glaube dennoch, dass die Chancen für dich nicht so gut sind. Paypal würde ich für die Zukunft nicht mehr anbieten (wenn das auch noch so seriös erscheinen mag).
Um wieviel Geld geht es denn? Ich meine, wenn es nicht um Unsummen geht, dann würde ich mir meine guten Beurteilungen nicht wegen eines solchen Falles versauen lassen. Vielleicht kannst Du Dich mit dem Käufer darauf einigen, dass er Dir auf eigene Kosten und Risiko den Artikel zurück sendet und Du ihm das Geld wieder gibst. Ihr hättet dann beide Grund genug, Euch gegenseitig positiv zu bewerten, keiner hätte was verloren.
Aber - wie gesagt - es kommt ja auch auf den Betrag an, um den es geht.
um gute 110€. versandkosten habe ich bezahlt. wurde kostenfrei und schnell geliefert. Rücknahme ist ausgeschlossen, hatte bereits davor einen Spaßbieter das hat gerreicht wenn jetzt wieder versucht mich einer über das Ohr zu hauen dann weis ich auch langsam nicht mehr.
Man findet in ebay fast nur noch idi*ten.
Glückwunsch und gut ausgegangen:-)