eBay Artikel unvollständig - Ebay Entscheidet auf volle Rückerstattung - Verkäufer schickt dennoch Mahnung und Zahlungsaufforderung. Was tun?
Ich hab bei ebay einen Artikel gekauft. Nach der Lieferung stellte ich fest dass Teile der Artikelbeschreibung im Paket fehlten. Der Verkäufer (Firma) hat auf Anfragen nicht reagiert. So habe ich einen Fall aufgemacht und nach einigen Tagen/Wochen, in denen der Verkäufer sich wieder nicht dazu äußerte, erhielt ich von eBay den vollen Kaufbetrag zurück. Nun 2 Monate später habe ich eine Mahnung erhalten, ich solle den Artikel doch bitte zahlen und sie ziehen mir für die fehlenden Teile 20€ ab. Zum einen wurde das Ganze mit ebay Gutschein gekauft, also würde ich auch nach den 20€ Abzug jetzt noch mehr zahlen als initial. Zum anderen hat ja eBay für mich entschieden.
Komplett Rückabwickeln ist schwierig, da ich teile des Artikels meinerseits zwischenzeitlich auch schon weiter verkauft habe
5 Antworten
Die Situation ist aktuell die, dass Du verpflichtet bist, den Artikel wie vereinbart zu bezahlen. Und zwar entweder, wie angeboten, mit 20.- € Rabatt oder zum vollen Preis und in dem Fall mit Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Teile (das solltest Du in dem Fall nochmals erklären).
Durch die Mahnung bist Du, wenn Du jetzt nicht zahlst, in Zahlungsverzug. Ob der Verkäufer bereit ist, seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen zu wollen, kann Dir niemand beantworten.
Ob Du ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises bis zur vollständigen Lieferung hast, darüber würde im Zweifel ein Richter entscheiden müssen.
Da hättest Du ja ein prima Geschäft gemacht - Ware und Geld und zusätzlich Ware wieder verkauft = nochmal Geld. Nein, so läuft es aber nicht.
Der Verkäufer wird Dir Inkasso auf den Hals hetzen, und dann wird teuer für Dich, und vollkommen zu Recht. Was hast Du Dir denn dabei gedacht.
Das mindeste ist doch, dass man einen Artikel, für den man die Rückerstattung erhalten hat, wieder zurücksendet.
Inkassos muss man im Streitfall nicht bezahlen.
Mal von dem anderen (dem unberechtigten Weiterverkauf) abgesehen.
Ebay Entscheidet auf volle Rückerstattung -
Dazu hat ebay kein Recht. ebay bietet nur eine Verkaufsplattform.
Verkäufer schickt dennoch Mahnung und Zahlungsaufforderung.
Dazu hat der Verkäufer jedes Recht. Ihr habt einen Kaufvertrag gem. BGB geschlossen und Deine Forderung an den Verkäufer hättest Du zivilrechtlich stellen müssen.
Zum einen wurde das Ganze mit ebay Gutschein gekauft, also würde ich
auch nach den 20€ Abzug jetzt noch mehr zahlen als initial.
Das ist in diesem Fall unerheblich. Wenn ebay Dir eine Gutschrift schenkt, geht das den Verkäufer nichts an.
Komplett Rückabwickeln ist schwierig, da ich teile des Artikels meinerseits zwischenzeitlich auch schon weiter verkauft habe
Pech gehabt. Dann musst Du zahlen.
Die Rechtslage ist eindeutig.
ebay = ist die Verkaufsplattform
Paypal = arbeitet als Finanzdienstleister
Kaufverträge = werden gem. BGB geschlossen.
Und auf letzteres weist sogar ebay hin: http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
Der Käuferschutz ist Werbegeblubber und hat rechtlich keinen Bestand: http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
ebay wird Dich bei der Entscheidung zur Rückerstattung mit ziemlicher Sicherheit darauf hingewiesen haben, dass Du den Artikel zurückgeben musst.
Nein haben sie nicht:
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Wir haben für diesen Fall am 25. Dez. 2016 eine Kulanzrückerstattung auf das PayPal-Konto veranlasst, über das Sie diesen Artikel bezahlt haben. Die Rückerstattung beinhaltet den Artikelpreis und die ursprünglichen Versandkosten. Bitte loggen Sie sich bei PayPal ein, um Ihre Rückerstattung zu erhalten.
Dieser Fall ist jetzt geschlossen, aber Sie können
die Einzelheiten
des Falls unter „Probleme klären“ aufrufen.
Bemerkungen:Der Verkäufer hat auf unsere Bitte um weitere Informationen nicht reagiert.
Bitte beachten Sie: Entscheidungen im Rahmen des
eBay
-Käuferschutzes bei Bezahlung mit PayPal
werden auf Basis der PayPal-Käuferschutzrichtlinie getroffen.
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Kulanzrückerstattung seitens ebay/PayPal, somit habe ich das Geld von der Plattform und nicht vom Verkäufer erhalten, ob die sich das (ziemlich sicher) vom Verkäufer wieder geholt haben, das kann ich ja nur schätzen.
Und was bringt Dich zu der Überzeugung, dass ebay in einem gem. BGB geschlossenen Kaufvertrag mitmischen und einem Verkäufer das Geld entziehen darf.
Du hättest Deine Reklamation dem Verkäufer vortragen müssen, Thema: "Sachmangel". Dazu hattest Du jedes Recht.
Das Zeug gehörte Dir nach der Erstattung durch ebay nicht und Du hättest nichts verkaufen dürfen.
Deine Auffasungen werden immer skurriler. Wie unbedarft muss man sein um zu verkennen, dass man hier abzockt?
Aha, Du hast meine Texte gelesen ...
Wie der eBay-Fall entschieden wurde, spielt hier nur eine sehr untergeordnet eine Rolle (die den Handlungsdruck auf den Verkäufer verschoben hat).
Man sollte auch nicht komplett außer Acht lassen, dass der Fragesteller eine unvollständige Lieferung erhalten und gerügt hat, hier kann also auch Lieferverzug eingetreten sein.
Die Frage ist natürlich auch, ob der Fragesteller, bis die Lieferung vollständig erfolgt, ein Zurückbehaltungsrecht hat (ich denke, dass dies nicht der Fall sein dürfte) - auf das 20.- € Rabatt-Angebot muss er jedenfalls nicht eingehen, er könnte auf Lieferung der fehlenden Teile bestehen.
Im Zweifel müsste der Verkäufer ohnehin bereit sein, vor einem Gericht zu klagen.
Ebay erstattet und der Verkäufer hat Anrecht auf seine Ware.
Wie kommst Du auf die Idee, Du seist berechtigt Teile der unvollständigen Lieferung zu verkaufen?
Weil ichs gekauft hab, bezahlt hab und auch mein Geld nie vollständig zurück wollte. Eine Teil-Rückerstattung oder ein nach senden der fehlenden Teile hätte mir vollkommen gereicht.
Und nur weil der PayPal Käuferschutz mich für fehlende teile entschädigt, verliere ich ja nicht gleich das Eigentumsrecht an den restlichen Sachen.
Wie bist du denn drauf? Geht's noch?
ebay entscheidet rein garnichts. Sie vermitteln Kaufverträge, deren Erfüllung allein den Vertragspartnern zufällt.
Dun hast mit Inanspruchnahme des paypal-Käuferschutzes gerade keine Teilerstattung oder Nachlieferung reklamiert, sondern Kaufrücktritt erklärt :-O
Damit schuldest du auch Rücksendung der Ware.
Deren Behalten und Weiterveräußerung stellt straftrechtlich Betrug dar, da du dich am Erstattungsbetrag und Weiterverkaufserlös zu Lasten des Hdl. bereichert hast und ergibt einen Herausgabeanspruch des VK zu Unrecht empfangener Leistung.
Ich rate dir daher dringend, deine kruden Rechtsansichten zu überprüfen und den geforderten Betrag, mithin Kaufpreis abzgl. 20 EUR, sofort zu überweisen.
Deine Weigerung berechtigt den Hdl. andernfalls, auf deine Kosten und anwaltlich vertreten seine Ansprüche rechtszuverfolgen.
G imager761
Dun hast mit Inanspruchnahme des paypal-Käuferschutzes gerade keine Teilerstattung oder Nachlieferung reklamiert,
Aus der Fragestellung ergibt sich, dass der Fragesteller vor Fall-Eröffnung vergeblich die unvollständige Lieferung gerügt hat.
sondern Kaufrücktritt erklärt :-O
Damit schuldest du auch Rücksendung der Ware.
Nein, dass ist nicht die Form der Erklärung die das BGB hier fordert. Dafür müsste außerdem eine Fristsetzung zur Nachlieferung erfolgen.
Deren Behalten und Weiterveräußerung stellt straftrechtlich Betrug dar
Nein, denn dazu müsste bewiesen werden, dass der Fragesteller dies genau in der Absicht kaufte, den Kaufpreis nicht zu zahlen. Auf die PayPal-Entscheidung kann er keinen Einfluss nehmen.
Es kann auch nichts herausgegeben werden, da der neue Eigentümer gutgläubig die Ware erworben hat.
Der Fragesteller schuldet natürlich immer noch den Kaufpreis.
die Firma hat doch kein Zugriff auf dein Konto, auch nicht auf deinen ebay-Gutschein. Sende dem Typen halt den ganzen Schriftverkehr von ebay. Am besten ausdrucken und per Einschreiben mit echtem Rückschein. Oder aber, du wendest dich mit dem Schreiben an ebay selber.
Ebay ist vollkommen irrelevant. Ebay steht nicht über deutschem Recht!
Der Käufer hat die Ware zu bezahlen oder zurückzusenden.
Der Verkäufer sollte in eBay ja den Fall sehen und da auch erkennen warum "ihm das Geld wieder entzogen" wurde. Aber ich nehme an, dazu hat er gar keine Lust bzw ignoriert es wissentlich.
Aber ja das Schreiben und alles noch mal an eBay senden, wird wohl Sinn am meisten Sinn machen.
//Ja der Verkäufer weiß nichts von dem Gutschein seitens eBay usw, wird ihm aber im zweifelsfall auch recht egal sein.
eBay/Paypal ist klar nur die Plattform, aber diese bieten eben beiden Seiten etwaige Sicherheiten und können demnach auch entscheiden, ob es eine Rückerstattung gibt. Der Verkäufer sollte sich mMn demnach an PayPal/ebay wenden, weil die haben ihm das Geld ja quasi wieder weggenommen und nicht ich.
Und nachdem der Verkäufer sich Wochen und Monatelang nicht gemeldet hat.