*Arglistig getäuscht bei Ebay Kleinanzeigen*

5 Antworten

Natürlich kannst du wg. dieses Sachmangels n. § 433 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten, die Ware auf Kosten des VK zurücksenden und damit Kaufpreis einschl. Versandkosten zurückfordern, § 437 BGB.

Richtigerweise hast du nur dann ein Problem, wenn der VK nicht reagiert, du hier vorschüssig Klage führen wolltest, die Kosten aber nicht vom mittellosen VK erlangen könntest oder die Eltern eines Minderjährigen Nichtigkeit n. § 106 ff. BGB geltend machen.

Meint, du müsstest deinem schlechten Geld erheblich mehr gutes hinterherwerfen. Da wäre es besser, 75 EUR statt 475 EUR zu verbrennen :-O

G imager761

Leider gibt es bei eBay-Kleinanzeigen keinen Käuferschutz, ist ja eher wie ein Flohmarkt. Die einzige Möglichkeit rechtlich was zu machen denke ich wäre wenn du per PayPal bezahlt hast. Ansonsten, mit Anwalt drohen. Hast du Eine Rechtschutzversicherung? Und den E-mail-Verkehr gespeichert? Dann könntest Du von einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen und die Rückerstattung wegen Vortäuschung falscher Tatsachen oder versuchten Betrugs einfordern. Wenn das nichts bringt eine Anzeige wegen eben diesen Anschuldigungen! Sollte der Verkäufer auch darauf nicht eingehen würde es wohl auf eine zivilrechtliche Klage raus laufen, so viel ich weiß, aber das solltest Du besser mit einem Anwalt besprechen, da bin ich nicht ganz sicher. Wenn du keine Rechtschutzvers hast kannst Du wohl nichts weiter tun. Außer Du kennst einen Anwalt oder jemand der bei einem arbeitet und dir sowas aufsetzen kann. Der Briefkopf und ein anwaltliches Schreiben schrecken meist schon genug ab. Viel Glück, vielleicht kannst mal Bescheid sagen wenn's was neues gibt :)

Sarah1109 
Beitragsersteller
 17.11.2013, 07:54

Danke für Deine Antwort. Ja Rechtschutz habe ich, aber die übernimmt doch den Fall nicht bei nur 75,-?! Ich werde mal nachhören. Danke Dir;-) . Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen schon öfters etwas gekauft und per Überweisung bezahlt und tolle Artikel erhalten. Aber das werde ich jetzt mal lassen;-)....Dann nur noch per Abholung.

LG

Mauzinger  23.11.2013, 11:07
@Sarah1109

Und hast Du was erreichen können?

Hättest du die etlichen Hinweise, dass Ebay Kleinanzeigen für Barzahlung bei persönlicher Übergabe gedacht ist, nicht ignoriert, hättest du das Problem gar nicht.

Sarah1109 
Beitragsersteller
 17.11.2013, 07:47

Das ja mal ne sehr Hilfreiche Antwort! Danke;-)

Wende dich an eBay, schreibe dem VK einen eingeschriebenen Brief mit einer Mahnung ( nach 2 Wochen wieder bis zur 3. Mahnung) dann wende dich an die Polizei! Sollte er sich melden, sende das Paket per NACHNAHME zurück, so kannst du sicher sein das du dein Geld bekommst, oder lass dir zuerst das Geld rücküberweisen. eBay kennt sich aber normalerweise bei sowas aus und hilft dir!

kluetje  17.11.2013, 07:44

die ebay Kleinanzeigen haben so gut wie gar nichts mit ebay zu tun ...

Tinkertier  17.11.2013, 07:53
@kluetje

Man kann dennoch mal Nachfragen, sie sind öfter damit konfrontiert als unsereiner =)

Eichbaum1963  17.11.2013, 10:53

Die Polizei wird in dem Fall nicht weiterhelfen können, denn es ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

sende das Paket per NACHNAHME zurück, so kannst du sicher sein das du dein Geld bekommst,

Nö, von wegen "sicher sein" - eher wird so noch mehr Geld versenkt - nämlich dann, wenn der Andere die Annahme verweigert. ;)

BubaZanetti  17.11.2013, 07:57

Und vor den Abschicken Fotos vom Artikel machen Sonst meint der Verkäufer, er selber hat den Schaden angerichtet.

Sarah1109 
Beitragsersteller
 17.11.2013, 07:59
@BubaZanetti

Das habe ich bereits, also Fotos gemacht, danke Dir;-)