*Arglistig getäuscht bei Ebay Kleinanzeigen*
Hallo, ich schildere hier einmal mein Problem und zwar, habe ich bei Ebay Kleinanzeigen für 75,- einen Artikel erworben.
Dieser wurde in der Anzeige wie folgt beschrieben: "Zustand Neuwertig, keine Löcher, keine Flecke, Alles Top" . Daraufhin schrieb ich mehrmals mit dem VK und bezahlte letztendlich den Artikel.
Vor einigen Tagen erhielt ich ihn und stellte mit grossem erschrecken fest, dass Löcher vorhanden waren, ein bestimmtes Teil fehlte und der Artikel sogar noch defekt war.
Somit wurde ich arlistig getäuscht. Daraufhin schrieb ich dem VK eine Email, er sollte bitte den Artikel zurücknehmen, da er nicht dem entsprach, was der VK eigentlich in der Anzeige geschrieben hatte.
Der VK reagiert nun nicht mehr auf Emails, was kann ich tun? Ich finde es sehr enttäuschend, wenn VK lügen nur um einen höheren Kaufpreis zu erziehlen. Hierbei wurde komplett gelogen und das in mehreren Fällen.
Kann mir jemand weiterhelfen? Das wäre sehr lieb. Ich habe mir schon überlegt, den VK per Brief (Einschreiben) anzuschreiben und ihm eine Frist bezügl. der Rücknahme zu setzen.
Sollte er sich daraufhin melden und den Artikel zurück nehmen, was ich nicht glaube, habe ich noch bedenken, dass ich anschliessend mein Geld nicht wieder sehe.
Was kann ich tun?
LG
5 Antworten
Natürlich kannst du wg. dieses Sachmangels n. § 433 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten, die Ware auf Kosten des VK zurücksenden und damit Kaufpreis einschl. Versandkosten zurückfordern, § 437 BGB.
Richtigerweise hast du nur dann ein Problem, wenn der VK nicht reagiert, du hier vorschüssig Klage führen wolltest, die Kosten aber nicht vom mittellosen VK erlangen könntest oder die Eltern eines Minderjährigen Nichtigkeit n. § 106 ff. BGB geltend machen.
Meint, du müsstest deinem schlechten Geld erheblich mehr gutes hinterherwerfen. Da wäre es besser, 75 EUR statt 475 EUR zu verbrennen :-O
G imager761
Du kannst zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Das kostet aber erst einmal: dein Geld, deine Zeit und deine Nerven...
Leider gibt es bei eBay-Kleinanzeigen keinen Käuferschutz, ist ja eher wie ein Flohmarkt. Die einzige Möglichkeit rechtlich was zu machen denke ich wäre wenn du per PayPal bezahlt hast. Ansonsten, mit Anwalt drohen. Hast du Eine Rechtschutzversicherung? Und den E-mail-Verkehr gespeichert? Dann könntest Du von einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen und die Rückerstattung wegen Vortäuschung falscher Tatsachen oder versuchten Betrugs einfordern. Wenn das nichts bringt eine Anzeige wegen eben diesen Anschuldigungen! Sollte der Verkäufer auch darauf nicht eingehen würde es wohl auf eine zivilrechtliche Klage raus laufen, so viel ich weiß, aber das solltest Du besser mit einem Anwalt besprechen, da bin ich nicht ganz sicher. Wenn du keine Rechtschutzvers hast kannst Du wohl nichts weiter tun. Außer Du kennst einen Anwalt oder jemand der bei einem arbeitet und dir sowas aufsetzen kann. Der Briefkopf und ein anwaltliches Schreiben schrecken meist schon genug ab. Viel Glück, vielleicht kannst mal Bescheid sagen wenn's was neues gibt :)
Und hast Du was erreichen können?
Hättest du die etlichen Hinweise, dass Ebay Kleinanzeigen für Barzahlung bei persönlicher Übergabe gedacht ist, nicht ignoriert, hättest du das Problem gar nicht.
Das ja mal ne sehr Hilfreiche Antwort! Danke;-)
Wende dich an eBay, schreibe dem VK einen eingeschriebenen Brief mit einer Mahnung ( nach 2 Wochen wieder bis zur 3. Mahnung) dann wende dich an die Polizei! Sollte er sich melden, sende das Paket per NACHNAHME zurück, so kannst du sicher sein das du dein Geld bekommst, oder lass dir zuerst das Geld rücküberweisen. eBay kennt sich aber normalerweise bei sowas aus und hilft dir!
die ebay Kleinanzeigen haben so gut wie gar nichts mit ebay zu tun ...
Man kann dennoch mal Nachfragen, sie sind öfter damit konfrontiert als unsereiner =)
Die Polizei wird in dem Fall nicht weiterhelfen können, denn es ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.
sende das Paket per NACHNAHME zurück, so kannst du sicher sein das du dein Geld bekommst,
Nö, von wegen "sicher sein" - eher wird so noch mehr Geld versenkt - nämlich dann, wenn der Andere die Annahme verweigert. ;)
Und vor den Abschicken Fotos vom Artikel machen Sonst meint der Verkäufer, er selber hat den Schaden angerichtet.
Das habe ich bereits, also Fotos gemacht, danke Dir;-)
Danke für Deine Antwort. Ja Rechtschutz habe ich, aber die übernimmt doch den Fall nicht bei nur 75,-?! Ich werde mal nachhören. Danke Dir;-) . Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen schon öfters etwas gekauft und per Überweisung bezahlt und tolle Artikel erhalten. Aber das werde ich jetzt mal lassen;-)....Dann nur noch per Abholung.
LG