Ebay Verkäufer droht mir wegen 4,99€ mit Anwalt und einem Rechtstreit?
Hallo,
jetzt habe ich eine Frage wie ich mit der Situation umgehen muss, und zwar geht es darum das ein Paket mit einem Handy zu eine DHL Paketstation gebracht wurde und ich es dort nicht abgeholt habe da mir der Abholcode gefehlt hat bzw. ich die Karte von DHL nicht beantragt/mich bei APP registriert habe.
Jetzt bekam ich mehre Nachrichten wo mir einem Rechtstreit gedroht wurde wenn ich Ihm nicht die Versandkosten von 4,99€ überlasse, da der Anwalt sein Freund ist und ich "sowieso keinen Anwalt wegen 4,99€ finde".
die Nachrichten vom Vk findet Ihr im Anhang.
7 Antworten
Hallo,
hier noch mehr Infos/Nachrichten.
und zwar hat der Vk jetzt das Handy + das Geld was er nicht rausrücken will mit der Begründung "ich habe je die Teilrückerstattung die er mir angeboten hat abgelehnt"
In einer seiner anderen Auktionen hat er folgendes geschrieben "auflösung handywerkstatt"
also war das Handy aus einer Werkstadt die aufgelöst wurde ( Info für Lmorg wegen möglichen "Steuerhinterziehung")
Okay, grad erst gesehen, danke.
Ist nun so eine Sache - er behauptet, du hättest es "dir anders überlegt" und unterstellt dir somit, du hättest die Annahme/Abholung der Ware bewusst verweigert. Das stimmt aber nicht, richtig?
Haperte es nur an dem Code, den du nicht bekommen hast, hattest du keine Chance, die Ware anzunehmen. DHL ist in der Pflicht, dir den Zugang zu deinem Paket zu ermöglichen. In dem Fall eben mit dem entsprechenden Code.
Weiterhin wurde, wenn ichs richtig lese, nirgendwo schriftlich vermerkt, dass KEIN Rückgaberecht besteht? Falls das so stimmt: so geht das nicht. Besteht kein Rückgaberecht, MUSS der Verkäufer das vor dem Verkauf ersichtlich machen. Hat er das versäumt, ist das allein sein Problem und da kann er sich auch nicht darauf berufen, "dass er das aber immer so macht" oder das eben erst jetzt mal nebenbei erwähnt, weil ihm Kosten entstehen.
"Ich bin Privatverkäufer" ist auch kein Synonym für "kein Rückgaberecht".
Es muss vor dem Verkauf sichtbar schriftlich vermerkt sein. Punkt. Schau da lieber noch mal nach, um sicher zu sein, dass da wirklich nichts steht.
Jetzt frage ich mich nur noch, wieso er behauptet, du hättest den Zustand der Ware bemängelt mit der Begründung eines Defekts. Stimmt das so?
Zahl das Geld - und gut ist. Es war ja auch dein Verschulden, dass die zusätzlichen Kosten angefallen sind.
Denn wer einen Fehler macht muß auch dafür gerade stehen
Du hast die Frage aber schon gelesen, oder?
ich die Karte von DHL nicht beantragt/mich bei APP registriert habe.
Das ist ja wohl kaum die Schuld von DHL...
Ja, das bedeutet, er ist kein registrierter Kunde. DHL liefert erst an die Packstation wenn
a) man ein extra dafür registrierter Kunde ist, wofür DHL die bei der Registrierung angegebenen Daten zuerst überprüft und im Anschluss die Kundenkarte via Post verschickt - damit einhergehend erhält man weitere Infos zur Freischaltung des Kundenkontos und DANN erst, kann man überhaupt an eine Packstation liefern lassen.
Um die Ware von dort abzuholen wird die Kundenkarte + der Code benötigt, den man über die App laden kann. Der Fragesteller hat keine Kundenkarte, ergo auch kein Konto für eine Packstation.
b) DHL das Paket eigenmächtig in eine Packstation legt, weil die Lieferadresse nicht gefunden wurde oder niemand zuhause angetroffen werden konnte, der das Paket hätte annehmen können (oder die Fahrer es aus Zeitdruck ga rnicht versuchen zuzustellen). In Folge dessen schickt DHL nachträglich einen einfachen Abholcode per Post los.
Aus jahrelanger eigener Erfahrung würde ich mich nicht darauf verlassen, dass etwas, was von oder mit DHL kommt, seinen Weg in die Nähe eines jedermanns Briefkasten findet.
Blöd ist es, wenn der Fragesteller so einen Brief mit Abholcode bekam und das Paket dann nicht abholte. Dagegen will ich gar nichts sagen.
Ganz ehrlich: Jemand, der wie Du unnötig Kosten und Aufwand verursacht und dann noch dreist lügt, für den sind die paar Euro noch zu wenig. Im Grunde hast Du immer noch einen bestehenden Kaufvertrag, der zu erfüllen. Zusätzlich ergänzt um die unnötige Rücksendung.
Zahl das, dann bist Du besser aus der Sache raus als Du es verdient hast.
Also die Rechtsabteilung ist jetzt aber nicht so der Knaller 😂
naja aber mit Anwalt wird er am Ende gewinnen. Nen Anwalt für 4.99 zu finden wies schwer, niemand braucht so niedrige Streitwerte
Lass ihn labern.
Jeder Staatsanwalt der Welt würde das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen und ein Zivilprozess würde sich für 5€ gar nicht erst lohnen.
"Laber" du lieber nicht.... denn es ist zivilrecht. Da kann man auch wg. 1ct klagen, mit dem Staatsanwaltschaft hat das ncihts zu tun. Und wenn der beklagte Zahlfähig ist lohnt es sich auch wg. 5€... dann zahlt der beklagte eben z.B. 250€ verfahrenskosten + 5€ Hauptforderung. Juckt den Gläubiger ja nicht
So habe ich das ja nicht gemeint.
Ein Staatsanwalt hat genau dann etwas damit zu tun, wenn man Strafanzeige wegen Betrug erstattet. Dann würde der Staat die Verfahrenskosten tragen müssen, wenn das ganz nicht durchkommt und der Gläubiger könnte bei Erfolg durch Adhäsion trotzdem sein Geld bekommen.
Wenn man zvilirechtlich dagegen vorgeht, muss man wenn man Pech hat die Verfahrenskosten tragen. Wer geht bitte wegen 5€ dieses Risiko ein?
Der FS ist ja anscheinend bereit dazu...
Ein Staatsanwalt hat damit nichts zu tun. Und einen Mahnbescheid mit Gerichtsvollzieher bekommt man auch ohne Prozess.
Es geht um zivilrecht. Das hat nicht einen Funken was mit Staatsanwälte zutun. In einem solchen Verfahren, kann man wegen den geringsten summen klagen, was auch gut so ist.
Wenn die Mögichkeit, das Paket aus der Packstation abzuholen nicht bestand, weil der dazu zwingend nötige Code seitens DHL nicht bei dem Kunden eingegangen ist, ist es nicht sein Verschulden, dass das Paket Retour ging.
Man sollte den Lieferdienst hier nicht außer acht lassen.
Ich hatte mal ein ähnliches Problem, da fand der DHL-Fahrer meine Haustür nicht, das Paket ging Retour und ich sollte sowohl die Kosten für die Rücksendung, als auch zusätzlich noch ein mal die Versandkosten für eine weitere Zustellung überweisen. Andernfalls hätte der gewerbliche Verkäufer die bereits bezahlte Ware solange einfach einbehalten (Unterschlagung), wie er mir schrieb.
Weil ich soetwas grundsätzlich nicht mit mir machen lasse, wenn ich überzeugt davon bin im Recht zu sein, bin ich zum Verbraucherschutz gegangen. Und siehe da: die richtige Anlaufstelle für den Verkäufer, um jemanden anzuschwärzen, wäre nämlich DHL gewesen. Somit musste der Verkäufer mir meine Ware zuschicken inkl. Retour- und Versandkosten übernehmen, die er höchstens von DHL hätte erstattet bekommen können.
Dieses duckmäuserische Verhalten a la "mach einfach was der will, dann hast du keinen Ärger" kann ich nicht nachvollziehen. Sicher kann in so einer Situation jeder handeln, wie es ihm beliebt aber jemandem, der schon extra fragt, was er nun tun sollte, zu raten, da einfach nach der Pfeife des Verkäufers zu tanzen ... nee.
Ich vermute, wenn der Fragesteller auf pure Bequemlichkeit und Konfliktvermeidung gepolt wäre, hätte er sein Anliegen hier gar nicht erst öffentlich gemacht und die knapp 5 Euro längst bezahlt.