[Ebay] Artikel gekauft & bezahlt aber Verkäufer will Kauf rückgängig machen?
Huhu ^^
Wie der Titel sagt habe ich ein Artikel (Fahrrad) bei Ebay per Auktion ersteigert. Kauf- und Bezahldatum (per PAypal) war der 02.05.2013. Heute hat der Verkäufer ohne Angaben von Gründen die Funktion bei Ebay benutzt um den Kauf rückgängig zu machen.
Kann ich darauf bestehen den Artikel zu bekommen? Mir ist klar das der Verkäufer sowohl auch der Käufer rechtlich daran gebunden ist. Meine Frage wäre nur ob Ebay die Sache klärt oder ob ich ein eigenen Anwalt etc. einschalten muss?
Danke für Eure Auskunft :)
7 Antworten
Ohne den Grund, wewegen der Verkauf storniert wurde, zu kennen, ist schlecht ein Rat abzugeben.
Generell gilt. der Kauf ist für beide Parteien verbindlich, im Falles des Käufer heisst es dann:
"Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen."
von dieser Website:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html
Auf der linken Seite kannst Du dann die entsprechenden Hinweise für gewerbliche bzw. private Verkäufer anklicken.
Nun gibt der Gesetzgeber, bzw. geben die Gerichte, verschiedene Möglichkeiten, warum ein Verkauf beendet werden kann.
Deine Antwort aus einem späteren Kommentar:
"Als Grund hat er nun angegeben das der Artikel entwedet wurde und somit nicht mehr weiterverkauft werden kann...was ja logisch ist."
Dann lass Dir das Aktenzeichen geben bzw. eine Kopie der Anzeige.
Danke für den Stern.
Ich würde sofort Ebay einschalten, da hier möglicherweise ein Verstoß gegen die AGB's von Ebay vorliegt.
Es gibt einige und ganz genau gesetzlich definierte Gründe wann ein Verkäufer vom Verkauf zurücktreten kann. Zum Beispiel der Verkäufer bekommt Kenntnis davon, dass die eingestellte Ware aus einem Diebstahl stammt. Dann darf er nicht weiterverkaufen.. Der Verkäufer hat aber nicht nur Ebay sondern auch dich zu informieren und das gezahlte Geld zurück zuzahlen
Wenn der Verkäufer allerdings mit dem Kaufpreis nicht einverstanden sein sollte, dann hat er schlechte Karten. Mit dem Zuschlag und Bezahlung bist du Eigentümer des Fahrrad und kannst auf Herausgabe klagen
Als Grund hat er nun angegeben das der Artikel entwedet wurde und somit nicht mehr weiterverkauft werden kann...was ja logisch ist.
Ich vermute aber mal das der Preis ihm nicht gepasst hat. Was ist nun wenn er den Artikel wieder als Auktion bei Ebay zum Verkauf freigibt, kann ich darauf hin immer noch den Artikel einklagen da der Grund ja eine Lüge war?
Du hast das Recht, Dir das Aktenzeichen angeben zu lassen.
Ruf einfach die kostenlose eBay Hotline an und erzähle dort dem Supporter dein Anliegen. Die kennen die eBay Richlinien ganz genau und werden dir in jedem Fall mit Rat zur Seite stehen. Tel; 0800 666 5722
Du kannst dagegen klagen. Du kannst Dir evtl. ein ähnliches Fahrrad kaufen und der Ebayer muss dann die Differenz zu seiner Auktion als Schadensersatz ersetzen. Ist die Auktion abgeschlossen darf der Verkäufer das Angebot nicht mehr zurück nehmen nur weil ihm der erzielte Preis nicht gepasst hat.
ebay klärt nichts und bietet auch keinerlei rechtlich Hilfe. Natürlich kannst du ebay einschlaten
ePay darf auch keine Rechtsberatung machen.
Diebstahl wäre eine solche Möglichkeit:
http://tinyurl.com/c3vvsxe .