Irgendjemand hat wohl meinen Namen beim schwarzfahren angegeben, muss ich mich dazu äußern?
Habe einen Brief von der DB bekommen, dass ich beim Schwarzfahren erwischt worden sei, doch handelt es sich hierbei offensichtlich um Betrug. Daher können die Kontrolleure auch kein Ausweis gesehen haben. Soweit ich das mitgekriegt habe lassen sie in solchen Fällen einen Zettel ausfüllen. Ich schätze damit zur Not ein Schriftabgleich gemacht werden kann. D.h meine Unschuld müsste sich ohne weiteres Beweisen lassen. Meine Frage jedoch ist:
Ich habe nicht auf den Brief reagiert, da ich nichts damit zu tun hatte. Jetzt wollen die vor Gericht gehen, und soweit ich weiß, gilt meine Verpflichtung meine Unschuld dazulegen nur dem Gericht gegenüber, nicht jedem der mich beschuldigt. Weder der DB, noch einer Inkasso-Gesellschaft noch einem Anwalt. Werde ich vor Gericht Probleme kriegen warum ich mich vorher dazu nicht geäußert habe?
12 Antworten
in solchen angelegenheiten reagiere ich auch nie ! gar nicht ! du musst nur viel entspannter werden ! VIEL entspannter ! egal wer dir schreib inkasso-büro oder rechtsanwalt = papierkorb und entspannen ! nach 45 briefen hörst du dann nichts mehr ! die sache hat sich durch langes liegen von selbst erledigt !
Du musst vorher reagieren und das mit einer Betrugsanzeige verbinden.
Du könntest denen auch eine Mail, Telefonat schicken, die reagieren sicher pampig darauf. Vor Gericht musst Du nicht Deine Unschuld, die müssen Dir eine Schuld nachweisen.
Leg Dir ein Alibi für die Zeit zurecht dann hast Du gar nichts zu befürchten, das kannst Du dem Gericht, nach Absprache auch schriftlich übermitteln.
Ich fahre nie schwarz, sonst hätte ich Dich im Vertrauen um Deinen Namen gebeten(Scherz).
Nicht zu reagieren ist bei solchen Sachen in der Regel immer der falsche Weg. Betrachte die Sache doch mal aus deren Perspektive - woher sollen die denn wissen, dass da jemand einfach deinen Namen angegeben hat? Schließlich hast du ja auch nicht reagiert...Stattdessen pochst du auf deine Rechte, die du wohl im Fernsehen gesehen hast. Das ist doch völlig unsinnig.
Am besten und vor allem für alle Beteiligten am günstigsten wird es wohl sein, wenn du einfach mal bei der DB vorbei gehst (persönlich, mit Zeitaufwand) und die Sache klärst. Ein Anruf alleine wird es wahrscheinlich nicht mehr tun, das hätte vllt. vorher gereicht.
Du solltest jetzt schnellstmöglich reagieren und Einspruch gegen die Forderung der DB erheben. Vielleicht hast du ja sogar Zeugen die dich an einem anderen Ort gesehen und gesprochen haben, für die Zeit in der der Schwarzfahrer erwischt wurde. Diese bitte unbedingt angeben. Vorher mit den Personen aber Rücksprache halten. Es gibt Fälle in denen die Personen den selben Namen (Vor und Nachnamen) tragen. Wurde dir vielleicht mal der Perso geklaut? Die Personenkennzahl gibt auch bei gleichlautenden Namen und auch identischem Geburtsdatum Aufschluss über die Identität der Person. Auf jeden Fall die Geschichte klären! Möglichst bevor ein Gerichtstermin anberaumt wird. Sonst kann es recht teuer werden.