DB verarscht mich kann ich dagegen klagen?

8 Antworten

Ich denke eine Anzeige ist hier sinnlos. Ich würde an seiner Stelle einen saftigen Brief schreiben in dem er sich beschwert. Beschwerde über den schlechten Service, da der Automat nicht ging, dass man als Lügner hingestellt wird und dass sie euch falsch beraten haben, den es war ja von2,60 € die Rede. Meist reicht das, denn schließlich ist er ein Kunde und den wollen sie  nicht verlieren. Einfach gut argumentieren und zeigen was man überwiesen hat. ich denke die werden dann Kulanz zeigen.

cornflake96 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 15:33

so habe ich es auch gemacht

SiViHa72  11.11.2015, 15:31

Beschweren und ein Fass aufmachen darüber, dass er selber sich nicht gemeldet hat?

JacBer  12.11.2015, 10:48
@SiViHa72

Naja er kann die Situation ja so hinstellen, dass er aufgrund des "Urteil" seines Freundes sich auf diese Aussage verlassen hat, da sie ja nun mal beide die Auskunft des Kontrolleurs bekommen haben von wegen 2,60€ und auch wenn er keinen Brief geschrieben hat waren sie ja beide am selben Automaten. Also wenn die 2,60€ für cornflake96 zählen, dann sollten sie auch für seinen Freund zählen. Er muss es nur nochmal begründen. Er kann ja von willkürlichem Strafen reden. Also dass es unter den selben Umständen einen höheren Satz zahlen muss. Klar er hat keinen Brief geschrieben, was doof gelaufen ist aber jetzt sollte er sich darauf berufen.

Hat Dein Kumpel sich auch bei der DB gemedelt gehabt? Ansosnten war das für ihn nicht geklärt und er kriegt auf den Restbetrag erst einmal zurecht die Mahnung.

Nur weil Du bla, ist nicht klar, dass er auch bla.

Das muss er klären, sollte selbstverständlich sein.

Wenn Du Dich im Rstaurant über Essen beschwerst und nen Kaffe umsonst kriegst, kriegen andere im Restaurant das nicht auch automatisch.



cornflake96 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 15:29

nein hat er nicht, aber wird er jetzt machen

SiViHa72  11.11.2015, 15:31
@cornflake96

Bisschen spät.. er soll sich auch auf die Dir erteilte Auskunft beziehen und sagen, ihr ward zusammen unterwegs.

Hallo cornflake96,

ich kann Deine Verärgerung über die Deutsche Bahn gut verstehen. Nicht funktionierende Fahrkartenautomaten sind leider immer wieder ein leidiges Thema.

Erst ärgert man sich darüber, dass der Fahrkartenautomat nicht funktioniert und dann soll man noch für was bezahlen, wofür man nichts kann. Du hast dementsprechend auch allen Grund verärgert zu sein.

Aber kommen wir mal auf Deine Frage zurück.

Eine Klage ist immer eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Und nicht Du musst klagen, wenn Du der ungerechtfertigten Forderung nicht nachkommen willst, sondern Du brauchst der Bahn das Bahnunternehmen nur mitteilen, dass Du selbstverständlich bereit bist den Fahrpreis für die Fahrräder nachzuzahlen (natürlich nur, wenn dieses nicht schon geschehen ist), aber nicht bereit bist die Fahrpreisnacherhebung von 60,00 Euro zu zahlen. Wenn die das Geld von Dir haben wollen, müssen die die Forderung einklagen, denn die wollen Geld von Dir haben, nicht Du von denen.

Was möglich wäre, wäre eine Strafanzeige nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 263 StGB - Betrug 

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.


Aber die Aussicht auf Erfolg ist so gut wie null.

Erstens kann man keine Institution, wie die Bahn anzeigen, sondern entweder stellt man eine Anzeige gegen Unbekannt oder gegen den verantwortlichen Mitarbeiter der Bahn.

Und dann müsste man diesem noch nachweisen, dass er vorsätzlich falsche Tatsachen vorgetäuscht oder unterdrückt hat. Dieser Nachweis kann sicherlich nicht erbracht werden, weil sich der Sachbearbeiter auf andere Sachbearbeiter verlassen hat, die für die Prüfung des Automaten zuständig waren und mit aller höchster Wahrscheinlichkeit gemeldet haben, dass kein Fehler vorlag. 

Möglich wäre auch, dass er die Information, dass ein Fehler vorlag bekommen hat, denn schließlich hat er Dir ja bereits einmal den Fehler bestätigt, diese Fehlermeldung fahrlässiger Weise nicht in sein System eingetragen hat.

Die Mitarbeiter der Bahn fertigen am Tag sicher duzende, wenn nicht sogar hunderte von Fahrpreisnacherhebungen pro Tag an. Da können durchaus mal unbeabsichtigt Fehler passieren. keiner Arbeitet völlig Fehlerfrei. Dementsprechend dürfte es unmöglich sein, dem Mitarbeiter einen absichtlichen Betrug (unabsichtlichen Betrug gibt es wie gesagt rein rechtlich nicht) nachzuweisen.

Schöne Grüße
TheGrow

Schreib einfach noch einen Brief, in dem steht, dass die DB bereits eingeräumt hat, dass es einen Fehler gegeben hätte und lege noch eine Kopie von deren Entschuldigung an dich bei. Überweisen tust du denen nichts und verklagen kann man die dafür auch nicht. Bei deren Organisation ist das eh wieder ein Irrtum durch Bürokratie

cornflake96 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 15:30

hab schon 2,60 überwiesen

Wenn du wegen Betrug die DB anzeigen willst, dann müsste die dich betrogen haben. Bis jetzt sehe ich nur eine schlampige Abwicklung der Angelegenheiten. Es reicht, wenn du ein klärendes Brief mit Einschreiben, an die schreibst, mit der ganzen bisherigen Korrespondenz als Anlage, und verlangst, dass sie dich in Ruhe lassen sollen.

Erst dann, wenn sie wieder von Dir was haben wollen, kann man von Vorsatz reden.

Aber Vorsicht, schreibe es schnell, nicht dass du Inkasso bekommst!!!