Kriegt man noch ein Brief nachhause wenn man beim Schwarzfahren erwischt wurde?

6 Antworten

geh mit der Rechnung und dem Zettel zum Schalter, zahle deine Strafe und fertig. Einen Brief gints nur,wenn du nicht innerhalb 7/14Tagen zahlst. Dann kommt ne Mahnung und dann wirds uncool...

Zuerst mal: NICHT ZAHLEN!

Die 40 Euro sind KEIINE STRAFE, das ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt! Also ein Vertrag zwischen Verkehrsunternehmen und idir! Du bist aber noch keine 18, und daher noch nicht geschäftsfähig. Was unter anderem heißt, das du KEINE Verträge zu deinem Nachteil abschließen kannst! Genau das ist das mit den 40 Euro aber: Du zahlst einen überhöhten Betrag für eine Leistung... Also: Vertrag ist nichtig.

Was davon unberührt bleibt: Schwarzfahren ist eine Leistungserschleichung, und die ist imemr noch STRAFBAR. Da heißt, da Verkehrsunternehmen kann dich immer noch anzeien und juristische Schritte einleiten. Das wäre der Fall, wo der Brief käme.

WICHTIG: Sage deine Eltern dsa du erschwischt worden bist!

Hier drin stehen alle wichtigen Infos die ihr für den Widerspruch braucht.. Vor allem wichtige Gerichtsurteile dazu.

(Ich heiße da nicht gut, da du schwarz fährst, aber ich finde das auch nicht gut, das Jugendlich von der Bahn und Co abgezockt werden)

http://verbraucherrecht.blogg.de/2007/01/01/kids-als-schwarzfahrer-verkehrsunternehmen-haben-oft-keinen-anspruch-auf-ein-erhohtes-beforderungsentgelt/

Nein du bekommst beispielsweise in Frankfurt am Main nur einen Grünen Zettel, den du zum Stadtladen bringen musst und dort Bar deine Schulden bazahlen kannst

Schwarzfahren ist eine Straftat und du kannst bei einer Anzeige Post von der Polizei und der Staatsanwaltschaft kriegen.

Im VRR-Bereich kriegt man keinen.