schwarzfahren mit 13

6 Antworten

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Jugendliche unter 18 Jahren sind nur bedingt geschäftsfähig. Für Verträge, deren Wert ihr Taschengeld übersteigt, brauchen sie das "Ja" ihrer Eltern. Wer schwarzfährt, zahlt daher keine Strafe, denn es ist kein Beförderungsvertrag zustande gekommen, urteilte das Amtsgericht Bergheim, als der Verkehrsverbund Rhein-Sieg sich nicht scheute, einen Elfjährigen vor Gericht zu stellen. Der Verkehrsbetrieb habe sein Risiko durch fehlende Zugangskontrollen selbst geschaffen. Auch die Eltern wurden nicht belangt: Sie hatten die Schwarzfahrt abgelehnt und damit ihrer Aufsichtspflicht genügt (Az: 23 C 166/98).

Achtung: Jugendliche, die alt genug sind (etwa 15 oder 16 Jahre), können eventuell zu einigen Stunden sozialer Arbeit verdonnert werden (deshalb werden Kinder eher aus dem Zug/Bus geworfen, bleiben aber frei von Anklage)

Lilly2643 
Beitragsersteller
 15.06.2010, 13:59

Vielen Dank für deine Antwort. Der Hinweis auf dieses (und ein anderes) Aktenzeichen haben uns die Zahlung von 46 Euro erspart. Nur den 1 Euro, den die Fahrt gekostet hätte, mussten wir überweisen. :-)

Meine Tochter hat aber dennoch aus diese Sache etwas gelernt und wird in Zukunft immer einen Euro dabei haben und auch zahlen.

Ich habe ihr erst heute, mit dem endgültigen Bescheid, von unserem "Glück" erzählt.

wellihamster  15.06.2010, 15:44
@Lilly2643

Ich freu mich für euch! ;)

Das sind ja komische Antworten hier. Das Alter eines Kindes macht sehr wohl einen großen Unterschied bei der Bewertung des Schwarzfahrens. Zunächst teilt es sich einmal auf in Zivilrecht und Strafrecht: 1. Die 60 € sind eine Vertrags"strafe", das leitet erstmal fehlt, denn es ist keine "Strafe", sondern eine vertragliche Zusage aus dem Beförderungsvertrag, den ich mit dem Öffi-Unternehmen abschließe. 2. Schwarzfahren ist zudem eine Straftat und kann für einen Erwachsenen sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten. zu 1. Kinder und Jugendliche können keine Verträge zu Ihren Ungunsten ohne Einwilligung der Eltern eingehen. Je älter sie werden, um so mehr Taschengeld steht den Kindern zur freien Verfügung. Je näher die Schwarzfahrt am regelmäßigen Leben liegt, umso wahrscheinlicher ist die "automatische" Genehmigung durch die Eltern. Das entscheiden im Zweifel dann aber auch Gerichte. zu 2. Hier kann das Kind z. Bsp. mit Sozialleistungen bestraft werden. Generell ist aber das Jugendstrafrecht aufs Erziehen ausgerichtet. Und gilt erst ab 14 Jahre. Fazit: Also ein Kind mit 13 Jahren oder jünger, welches irgendwo nachmittags von einer Freundin überraschenderweise einen Bus nimmt, erstmalig erwischt wird, wird weder die 60 Euro zahlen müssen, noch strafrechtlich belangt werden. Dies liegt daran, das die Eltern wohl kaum eine solche Fahrt genehmigt hätten, es gibt keine Vertrag und damit auch einen Anspruch daraus und für eine Straftat ist das Kind noch zu jung. Nicht alles im Leben ist fair und gerecht, wobei ein erwischtes Kind mit 13 wohl nachhaltig aufs Schwarzfahren verzichtet wird, den zunächst wird es glauben, die 60 EURO zahlen zu müssen. Es ist dann Sache der Eltern, dass entsprechend mit dem Kind positiv für die Zukunft zu entwickeln. Und bei 13 Jahren sind andere Maßnahmen sinnvoll, denn die 60 Euro kann es sowieso nicht selbst bezahlen.

So wie es aussieht, ist die Bahn leider im Recht. Denn wenn die Kinder ihr Ticket während der Woche zuhause vergessen haben und nicht extra ein Fahrkarte lösen, ist das auch schwarzfahren.

Natürlich müßt ihr zahlen, und das zu Recht. Ich würde meine Tochter das Geld abarbeiten lassen. Vielleicht hilft das, damit sie das nicht wieder macht.

das ist egal wie alt sie ist sie ist schwarzgefahren so doof es auch ist aber sie muss dass zahlen das muss jeder der das tut egal wie alt.