fast schwarz gefahren - VOR ende des Tarifgebietes ausgestiegen, soll trotzdem zahlen!

Ticket  - (Recht, Bahn, Kontrolle)

9 Antworten

Lege Einspruch ein. Müsste eigentlich Erfolg haben.

Bei sowas kann man Widerspruch schreiben, jede "Tat" kann man rechtlich anzweifeln. Wir sind trotzdem noch immer ein Rechtsstaat, auch wenn es manche Ausnahmen gibt.

Du wolltest aussteigen und ein Ticket besorgen. Das Gegenteil soll der Beweisen. Du wolltest das ja;) Beschwere Dich bei der Bahn.

Luke91Nukem  18.05.2015, 18:02

Da muss er/sie schon zu besagter Privatbahn gehen

... außerdem wärst du doch 'weitergefahren', wenn dich der Kontrolleur nicht so deutlich darauf aufmerksam gemacht hätte!

Nur wenn du vor einer Anfrage des Kontrolleurs ausgestiegen wärst und dir dann noch ein Ticket für die Weiterfahrt gekauft hättest, wärst du jetzt `fein raus´!

Aber so geht nix!

Es gibt bezüglich auf das Erhöhte Beförderungsentgelt quasi keinen Unterschied zwischen "aus Versehen" und "absichtlich" Schwarzfahren. Auch hier gilt mal wieder: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Der Kontrolleur hat dich gefragt, und dann hast du eben "die Wahrheit" gesagt, und damit dich selbst reingeritten. Also meiner Meinung nach: Pech gehabt. Ich glaube kaum, dass man da im Nachhinein mit dem Widerspruch erfolg haben würde. Schließlich wäre das dann offensichtlich eine Schutzbehauptung. Meiner Ansicht nach lassen die sich nicht weiß machen, dass du doch in Wuppertal ausgestiegen wärest um eine Fahrkarte zu kaufen. Das macht ja sicherlich niemand so, sondern kauft die Fahrkarten im Voraus.

Deamonia 
Beitragsersteller
 18.05.2015, 18:07

klar wäre ich in dem Moment wo mir bewusst wurde, das ich gleich Schwarzfahren würde wenn ich es nicht tue, gern ausgestiegen, wie dumm wäre es auch, das nicht zu tun, und lieber 40€ zu zahlen?

Ich seh das so wie Jewelcat..