fast schwarz gefahren - VOR ende des Tarifgebietes ausgestiegen, soll trotzdem zahlen!
Hi Leute,
es geht um folgendes: Ich habe ein Ticket 1000 mit dem ich für gewöhnlich nur in meiner Stadt fahren darf.
Am Freitag wollte ich nun nach Düsseldorf, und habe vergessen mir ein Zusatzticket zu kaufen.
VOR der letzten Station in Wuppertal (also die letzte die ich noch anfahren darf) gab es eine Kontrolle. Der Kontrolleur fragte wo ich hin wolle, ich sagte "Düsseldorf" und er meinte gleich iemlich zufrieden "Das macht dann 40€"
In dem Moment fiel mir das mit dem Zusatzticket auch wieder ein, und ich sagte "Oh ok, voll vergessen, dann kann ich ja hier einfach aussteigen und mir das jetzt noch holen" (Ich war ja noch IN meinem Tarifgebiet)
Aber der Kontrolleur meinte das geht nicht, ich wäre schwarz gefahren. Er hat mich dann auch nicht da aussteigen lassen, und mich somit quasi zum Schwarzfahren "gezwungen" denn dadurch das ich nicht aussteigen durfte, MUSSTE ich ja weiterfahren, und nach Wuppertal-Vohwinkel hält der RE erst einmal voll lange nicht.
Zum Glück steht auf dem Zettel den ich bekommen habe das er mich VOR Vohwinkel angetroffen hat, also noch IN Wuppertal. Ich denke das hat das System elektronisch erkannt und so ausgefüllt.
Wie schaut das rechtlich aus? Ich wäre ja nur fast aus Versehen schwarz gefahren, und dann hat mich der Kontrolleur gezwungen bewusst schwarz zu fahren, und nun soll ich 40€ Zahlen, das kann doch nicht Rechtends sein oder?
Achja, und macht es einen Unterschied, das es nicht die DB war, sondern "Kelois Eurobahn"? War der Kontrolleur vielleicht frustriert weil die DB Zugbegleiter seit Wochen immer wieder Streiken und quasi "frei" haben während er arbeiten muss?
Ich habe zwar keine Zeugen, aber diesen gedruckten Beleg den man vom Kontrolleur bekommt. Ich hab den mal angehangen...
LG
Deamonia
9 Antworten
Lege Einspruch ein. Müsste eigentlich Erfolg haben.
Bei sowas kann man Widerspruch schreiben, jede "Tat" kann man rechtlich anzweifeln. Wir sind trotzdem noch immer ein Rechtsstaat, auch wenn es manche Ausnahmen gibt.
Du wolltest aussteigen und ein Ticket besorgen. Das Gegenteil soll der Beweisen. Du wolltest das ja;) Beschwere Dich bei der Bahn.
Da muss er/sie schon zu besagter Privatbahn gehen
... außerdem wärst du doch 'weitergefahren', wenn dich der Kontrolleur nicht so deutlich darauf aufmerksam gemacht hätte!
Nur wenn du vor einer Anfrage des Kontrolleurs ausgestiegen wärst und dir dann noch ein Ticket für die Weiterfahrt gekauft hättest, wärst du jetzt `fein raus´!
Aber so geht nix!
Es gibt bezüglich auf das Erhöhte Beförderungsentgelt quasi keinen Unterschied zwischen "aus Versehen" und "absichtlich" Schwarzfahren. Auch hier gilt mal wieder: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Der Kontrolleur hat dich gefragt, und dann hast du eben "die Wahrheit" gesagt, und damit dich selbst reingeritten. Also meiner Meinung nach: Pech gehabt. Ich glaube kaum, dass man da im Nachhinein mit dem Widerspruch erfolg haben würde. Schließlich wäre das dann offensichtlich eine Schutzbehauptung. Meiner Ansicht nach lassen die sich nicht weiß machen, dass du doch in Wuppertal ausgestiegen wärest um eine Fahrkarte zu kaufen. Das macht ja sicherlich niemand so, sondern kauft die Fahrkarten im Voraus.
klar wäre ich in dem Moment wo mir bewusst wurde, das ich gleich Schwarzfahren würde wenn ich es nicht tue, gern ausgestiegen, wie dumm wäre es auch, das nicht zu tun, und lieber 40€ zu zahlen?
Ich seh das so wie Jewelcat..