Inwieweit ist man für die Beseitigung von aus dem Auto ausgelaufenen Flüssigkeiten zzuständig?
Aus dem Auto meines Nachbar ist eine Flüssigkeit, ich denke mal Kühlflüssigkeit, ausgelaufen und da wo er geparkt hatte sind jetzt grosser Flecken auf dem Asphalt. Das sieht einfach hässlich aus. Ist er rechtlich dazu verpflichtet das wegzumachen?
5 Antworten
Auslaufende Betriebsflüssigkeiten hat der Fahrzeugbesitzer zu entfernen. Notfalls muss er dazu auch die Feuerwehr rufen die zb Ölbindemittel einsetzten kann. Wobei Kühlflüssigkeit beim nächsten regen verschwunden sein dürfte.
Prinzipiell wohl der Verursacher! Wenn es Kühlflüssigkeit oder Bremsflüssigkeit ist, sollte ein Eimer Wasser das Problem wegspülen.
Dann ist es vermutlich Öl; da hilft dann Ölbindmittel evtl auch nur etwas Sand.
Nicht, weil es hässlich aussieht. Auch eine Strasse ist dazu da, genutzt zu werden.
Wenn, dann nur aufgrund fes Umweltschutzes (Grundwasserverschmutzung?) oder der Sicherheit (Rutschgefahr?).
Vielleicht: Wasser aus der Klimaanlage verdunstet wieder und es gibt auch keinen Dreckfleck mehr.
Rufe einfach doch die Umweltpolizei an, denn die prüfen doch kostenfrei die Substanz.
Natürlich ist er dazu verpflichtet so etwas zu entfernen.
Hm dann ist es wohl doch was anderes weil die Flecke schon seit einigen Wochen da sind und es in der Zeit ein paar mal stark geregnet hat... er hat sich auch ein neues Auto gekauft