Bußgeld, obwohl kein Schild angebracht ist?
mein Sohn hat vor geraumer Zeit in einer Parkbucht geparkt - von der Seite, in der er in diese Strasse eingebogen ist, war kein Schild angebracht, dass eine Parkscheibe auszulegen ist. Er hat am Zielort/Haus gewendet und hat sein Auto in besagter Parkbucht abgestellt und ist somit nicht die ganze Strasse abgefahren. Umso erstaunter war er dann, als er dann eine Verwarnung über 25 Euro bekam und hat Widerspruch eingelegt.
Nun bekam er zur Antwort, dass es zwar korrekt sei, dass er die Schilder nur hätte sehen können, wenn er von der anderen Seite gekommen wäre, aber dazu verpflichtet sei, sich im näherem Umkreis nach den örtlichen Gegebenheiten, also Beschilderungen, zu erkundigen. (Schild steht gut 90 Meter entfernt..)
Wer hat eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann uns sagen, ob das alles so rechtens ist, zumal auch der Begriff:" im näherem Umfeld" sehr dehnbar und relativ ist
5 Antworten
wenn er das Verwarnungsgeld nicht zahlt, kommt ein Bußgeldbescheid - dann kommen noch Kosten und Gebüren dazu - dagegen gibt es das Rechtsmittel des Einspruchs - dann wird die vor dem Amtsgericht verhandelt - wird der Sohn verurteilt muss er auch die Kosten des Verfahrens zahlen
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"Nun bekam er zur Antwort, dass es zwar korrekt sei, dass er die Schilder nur hätte sehen können, wenn er von der anderen Seite gekommen wäre, aber dazu verpflichtet sei, sich im näherem Umkreis nach den örtlichen Gegebenheiten, also Beschilderungen, zu erkundigen."
Jo, alles rechtens.
Ärgerlich, klar. Aber rechtens. gerade in solchen Situationen muss man halt eine gewisse Umsicht walten lassen.
Ich kenne dies nur so, dass die Straßenverkehrsbehörde bei jeder Einmündung die Beschilderung wiederholt. Das erhöht zwar den Schilderwald, dient aber zur Klarheit, wenn das Bußgeld nach Einspruch beim Amtsgericht verhandelt wird.
Das ist durchaus so rechtens. Hab ich damals sogar in der Fahrschule gelernt.