Auto zerkratz vom Nachbar

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Auch wenn der Nachbar dort so nicht parken durfte,hättest du das Garagentor mit mehr Sorgfalt öffnen müssen.

Nur weil er dort nicht parken durfte,berechtigt es dich nicht,unachtsam vorzugehen. Da er in seinem PKW saß,hättest du ihn auch bitten können,etwas zur Seite zu fahren.

Du bist für den Schaden verantwortlich.

DerFanta  07.11.2012, 22:01

Absolut richtig. Mal ein extremeres aber gleich liegendes Beispiel: Wenn Dich jemand eingeparkt hat, darfst Du sein Auto ja auch nicht einfach rammen.

lenzing42  09.11.2012, 15:02
@DerFanta

Danke für den Stern.

Wenn ein Kind auf der Straße steht und es überfahren wird, obwohl der PKW Fahrer hätte bremsen können ... dann ist es auch schuld - oder?

Das Auto stand, du musst aufpassen - oder zahlen!

Ob Verbot oder nicht - Haftpflichtversicherung informieren.

Mit 16 Jahren bist du haftbar! Hättest du eine Scheune beim Rauchen angezündet, würdest du ein Leben lang zahlen müssen.

Auch wenn er auf fremdem Grund geparkt hat, ist ursächlich für den Schaden das durch Dich veranlasste Öffnen des Tores. Allenfalls könnte ein (Teil)Eigenverschulden vorliegen, wenn das Öffnen von innerhalb der Garage oder per Fernbedienung außer Sichtweite erfolgte. Hast Du aber unachtsam wissentlich (also nach offenkundig erkennbar geparktem Fahrzeug) das Tor von außen geöffnet, bist Du Schuld.

Normalerweise bist du über deine Eltern Haftpflicht versichert. Sag das einfach deinen Eltern, die sollen das der Versicherung melden. Die befragt dich dann zum Vorgang und kümmert sich dann darum, ob das rechtens ist oder nicht, sprich, ob die zahlen müssen oder nicht.

DerFanta  07.11.2012, 22:06

Eine sehr gute Empfehlung, üder die eventuell vorhandene Privathaftpflicht zu gehen! Bliebe nur zu klären, ob diese Art der Verursachung bereits als grob fahrlässig angesehen werden kann.

TheHojo  08.11.2012, 11:06
@DerFanta

Nun, das wird die Versicherung klären. Wenn er nicht vorhersehen konnte, mit dem Öffnen des Garagentors den Wagen zu beschädigen, dann kann man wahrscheinlich Fahrlässigkeit ausschließen.

Nur weil das "verboten" ist, heisst das nicht, dass du fremdes Eigentüm beschädigen oder zerstören darfst. Nein, er hat schon recht, dass müsst ihr bezahlen. Aber das wird eure Versicherung übernehmen.