Nachbar droht mit Abschleppung bei geparktem Fahrzeug
Mein Auto steht seit etwa 3,5 Wochen unbewegt auf einem Parkplatz an einer öffentlichen Straße. Heute morgen hat mir ein anonymer Nachbar einen schönen Zettel an die Scheibe geklebt, dass er mein Auto abschleppen lassen würde, sollte ich es nicht entfernen. Geht das???
Zur Situation: ich konnte das Auto die besagte Zeit nicht fahren, da ich eine Verletzung hatte. Das Auto steht auf einem öffentlichen Parkplatz an einer Straße. Direkt daneben befinden sich Anwohnerparkplätze, die auch als solche gekennzeichnet sind. Mein Stellplatz allerdings NICHT. Insgesamt ist die Parksituation recht bescheiden, da habe ich auch durchaus Verständnis für die Situation und das Empfinden anderer (würde mich auch ärgern, wenn ich ständig neuen Platz suchen müsste). Das Auto ist verkehrstüchtig, angemeldet und ich laufe auch beinahe täglich vorbei (also kurzzeitige Parkverbote/Umzüge oder so sind ausgeschlossen).
Wäre ja sonst schön, wenn man zwei Wochen im Urlaub ist und Hinz und Kunz können dir frei nach Schnauze das Auto abschleppen. Ich habe zumindest jemanden, der an Weihnachten den Wagen umparkt, das steht jetzt auch auf einem Zettel hinter der Windschutzscheibe.
5 Antworten
Sofern das Auto auf einem öffentlichen, nicht zeitlich beschränkten Parkplatz steht, es keine Gefahr für die Umwelt darstellt (z.B. durch auslaufendes Öl) und es niemanden behindert, darf es da auch zwei Jahre unbewegt stehen. Wenn die TÜV-Plakette ausgelaufen ist und das Ordnungsamt das merkt, sollte man es allerdings zum TÜV fahren. Es gibt auch keinen Grund, das Auto an Weihnachten umzuparken.
Die Drohung des "netten" Nachbarn ist eine leere Drohung.
Wie schon gesagt, solange das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz steht, der für niemand anderen reserviert ist, es keinen behindert und es zugelassen und mit einer gültigen HU Plakette versehen ist, darfst du das auto dort solange stehen lassen, wie du willst.
Du kannst ja einfach mal einen Zettel hinter die Scheibe legen, wo drauf steht: "Keine Rechtsgrundlage zum Abschleppen!" ; ) Da wird sich der anonyme Nachbar schon angesprochen fühlen. ^^
Sollte dir jemand drohen, dann frag doch einfach mal, wo geschrieben steht, dass dein Auto im aktuellen Zustand dort nicht stehen darf.
Lass das Auto auch zu Weihnachten da stehen.
versteh ich nicht ganz! Wenn es dort weder ein Anwohnerparkplatz ist noch ein Parkverbot gibt, kannst du das Auto dort solange parken bis der Tüv abläuft. Anders sieht die Sache bei einem Anhänger ohne Zugfahrzeug aus. Dieser darf maximal 2 Wochen abgestellt werden.
Ja, solche Nachbarn gibt es. Du kannst das Auto sofern es kein Lkw über 7,5t ist, dort parken solange Du willst, solange es angemeldet ist und keine weitereren Verbote das unterbinden. Lediglich Anhänger darf man nur 14 Tage auf der selben Stelle parken. Ich habe auch solche Nachbarn, die haben es auf meinen Anhänger abgesehen, den ich alle 14 Tage ordnungsgemäß von einer Strassenseite auf die andere stelle und wieder zurück. Wenn solche Nachbarn mit Abschleppen lassen wollen nicht weiter kommen, gehen Sie zum Ordnunsgamt oder zur Polizei, werden dort aber auch wggeschickt, in letzter Verzweiflung lassen sie Dir dann die Luft aus den Reifen (so wie bei meinem Anhänger regelmäßig).
naja den Anhänger darfst du auch nicht einfach immer wieder an die gleiche Stelle abstellen! Einfach mal damit um die Ecke fahren und wieder zurück ist verboten! Ist übrigens auch ziemlich asozial.
Wenn es angemeldet ist und niemanden behindert, kannst du es dort solange stehen lassen wie du möchtest. Und niemand kann es einfach so abschleppen lassen ...