Nachbarin fährt gegen mein (falsch) parkendes Auto, wer hat schuld?
Hallo zusammen,
ich habe seit kurzem ein neues Auto, und wie das so am Anfang ist passt man dann eben besonders gut darauf auf.
Deshalb schaue ich natürlich auch, dass meine Felgen nicht in Berührung mit dem Bordstein kommen. Habe es aber wohl gestern übertrieben und stand einen knappen halben Meter davon entfernt. Sollte jedoch trotzdem kein Problem sein, ich wohne relativ ländlich und die Straße ist mehr als breit genug. Mein Nachbar kommt mit seinem Geländewagen locker mit einem großem Abstand immer daran vorbei.
Meine Nachbarin hat es nun mit einem Kleinwagen geschafft beim vorbeifahren mein Auto zu streifen. Dann hat sie bei mir geklingelt und einen Aufstand gemacht, als wenn sie das Opfer wäre und ich der Täter, weil ich so "weit" auf der Straße geparkt hätte. Wie gesagt es ist mehr als genug Platz, und mein Fahrzeug ist auch ein Kompaktwagen, bei größeren Autos wäre auch nicht mehr Platz.
Auf jeden Fall hat sie mir einen Spiegel abgefahren und meinen kompletten Kotflügel verkratzt und verbeult.
Sehe ich das richtig, dass mich keine Schuld trifft?
Sie meinte dann auch noch dass sie zum Anwalt will usw.
Danke im voraus
Grüße
15 Antworten
Hier ist die Dame zu 100% schuld und hat dir folglich den kompletten Schaden zu erstatten.
Selbst wenn du zu weit in der Straße standest, war das Auto doch erkennbar. Wenn sie dagegen fährt, ist ausschliesslich sie dafür verantwortlich.
Da kann sie noch so lange zum Anwalt rennen. Der wird ihr genau das selbe sagen.
Ich würde dir raten, zunächst mal alle Beweise fotografisch zu sichern und dann über den Zentralruf der Autoversicherer ihre Versicherung ausfindig zu machen und bei dieser deine Forderungen anzumelden. (Tel. 0800/2502600)
Hallo Interessierter,
unter folgenden Link, findet man auf der Seite des ADAC auch Gerichtsurteile, die Deine Aussage unterstützen:
Dort steht zu einem ähnlichen Fall, wie der vom Fragesteller geschildert hat:
Das LG Hamburg entschied in seinem Urteil vom 3.12.2010 (Az.: 306 O 232/10 = ADAJUR Dok.Nr. 94335), dass die Betriebsgefahr des in einer Parkbucht abgestellten und etwas über die Markierung hinausragenden Pkw für die Kollision mit dem fließenden Verkehr mitursächlich sein kann, wenn es sich dort um eine unübersichtliche Stelle handelt. Das Mitverschulden des Parkenden lag bei 20%.
Bedeutet also, wenn es sich nicht gerade um eine unübersichtliche Stelle (und das es sich um eine unübersichtliche Stelle gehandelt hat, hat der Fragsteller nicht geschrieben) gehandelt hat, trifft Deine Aussage so wie angeführt zu.
Deshalb gibt's von mir einen Pfeil nach oben und ein Danke. Besonders gut hat mir der Hinweis auf den Zentralruf gefallen, denn viele User wissen gar nicht, dass es den / sowas gibt :-)
Schöne Grüße
TheGrow
Du solltest dir auch einen Anwalt nehmen. Auch wenn bei eionem Unfall die Schuldfrage eindeutig ist, versucht eine Versicherung immer eine Teilschuld dem Unschuldigen anzuhängen. Ob bei dir eine (geringe) Teilschuld zugestanden werden muss, kann dir der Anwalt genau sagen. Aus meiner Sicht ist die Schuld aber allein bei deiner Nachbarin zu suchen, da noch mehr als ausreichend Platz für andere Autos vorhanden war, auch wenn du evt. für andere Verkehrsteilnehmer etwas behinderlich geparkt hast - was ich aber bei lediglich 50cm Abstand fast ausschließen möchte.
Hm....wenn sie einen sehr guten Anwalt findet, dann evtl eine Teilschuld. Aber in der Regel müsste sie die Augen aufmachen beim Fahren. Bei einem Auffahrunfall ist es doch auch in der Regel so, dass der auffahrende Schuld hat, weil er nicht vorausschauend gefahren ist, oder?! Denke auf sowas in der Art wird es hinauslaufen
Dich trifft keine Schuld. Wenn Du die Straße Dichtgeparkt hättest, ist immer noch desjenige Schuld der das andere Auto gerammt hat. Dann muss man auf den Abschleppdienst zur Not warten. Das würde dann Abschleppkosten und Strafe kosten.
Ruf die Polizei , mach deime Aussage fertig !