Habe Auto angefahren, aber es meldet sich keiner!
Hallo! Ich habe vor zwei Tagen aus Versehen ein neues Auto angefahren, das an der Straße geparkt war. Die Delle war recht groß und schnell erkennbar. Ich habe daraufhineine 3/4 Stunde am Auto gewartet, mit der Polizei telefoniert, meine Daten und alle nötigen Angaben hinterlassen, und zusätzlich einen Zettel mit einer Entschuldigung und meiner Telefonnummer an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs hinterlassen. Als ich eine Stunde später wieder zum Unfallort gegangen bin, war das angefahrere Auto bereits weg. Bis heute kam aber kein Anruf des Fahrzeughalters. Bin ich zu einem weiteren Schritt verpflichtet, falls er sich nichtmehr meldet, oder hab ich alles nötige getan und bin somit "aus dem Schneider"?
Liebe Grüße
5 Antworten
deine pflicht ist es, entweder zu warten, bis der unfallgegner auftaucht oder dich bei der polizei zu melden. da du das getan hast musst du von seiten der polizei keine konsequenzen befürchten (zb anzeige wegen fahrerflucht, § 142 stgb).
es kann auch sein, dass der andere deine daten von der polizei hat und den fall seiner versicherung gemeldet hat. die setzt sich dann direkt mit deiner versicherung in verbindung.
Wenn du deine Daten bei der Polizei hinterlegt hast und diese den Unfallhergang aufgenommen hat, dann hast du dein Nötigstes getan!
Super,das ging ja schnell! Dankeschön
Du solltest es vorsorglich deiner versicherung melden.
Der Geschädigte kann sich anhand der Daten welche du bei der Polizei hinterlegt hast direkt bei DIENER Versicherung melden, Kontakt zu dir muss er nicht unbedingt aufnehmen.
Deine Versicherung hast du über den Unfall informiert ?
Wenn noch nicht geschehen, hol dies nach.
Warten und ggf. mal bei der Polizei nachfragen. Vielleicht hat sich der Fahrzeugbesitzer dort gemeldet...
so würde ich es machen!:)
Erbsi
Wieso denn das?
Er hat alles nötige getan.
Der Rest ist nicht sein Problem. Ich meine... freundlich und hilfsbereit zu sein ist eine Sache, aber man muss es ja auch nicht übertreiben. Eine weitere Anstrengung ist nicht nötig, lediglich der Versicherung sollte man per Brief den Hergang schildern.